Unbestimmter Unterlassungstitel kann auf vollstreckungsfähigen Inhalt begrenzt werden
Auch ein nicht hinreichend bestimmter Unterlassungstitel kann ausnahmsweise vollstreckungsfähig sein, wenn er durch Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, welche zum Erlass des Titels geführt hat, auf den Teil begrenzt werden kann, welcher vollstreckungsfähig ist. Die Nennung einer Telefonnummer an falscher Stelle in der Widerrufsbelehrung erfasst nicht der Kernbereich des Verbots zur Nennung keiner Telefonnummer.

