Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

14. August 2014

Zum Verfügungsgrund im Eilverfahren bei Markenverletzungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.03.2014, Az.: 6 U 243/13

Wird innerhalb eines Domainnamens eine fremde Marke benutzt und dadurch der Eindruck erweckt, es bestehe ein Auftragsverhältnis oder zumindest eine wirtschaftliche Verbindung zum Markeninhaber, so stellt dies eine Markenverletzung dar.

Der Verfügungsgrund für ein Eilverfahren entfällt, wenn der Antragsteller längere Zeit untätig bleibt, obwohl er Kenntnis von Tatsachen hatte, die den Schutzrechtsverstoß begründen. Ausreichend ist auch die Kenntnis eines Mitarbeiters, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er eine mögliche Schutzrechtsverletzung erkennt und seine Kenntnis weiterleitet (sog. „Wissensvertreter“). Geht die Verletzung jedoch nur mittelbar aus der Anlage einer Verbraucherbeschwerde hervor und ist für die Bearbeitung nicht von Bedeutung, so ist der Bearbeiter dieser Verbraucherbeschwerde nicht als "Wissensvertreter" einzustufen.

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13. August 2014

Kostentragung einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 W 51/14

Eine förmliche Abmahnung vor Antragstellung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist entbehrlich, wenn die Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint. Bringt der Antragsgegner zum Ausdruck, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen will und ist nicht mehr damit zu rechnen, dass eine Abmahnung Erfolg haben wird, so gibt dies Anlass zur Stellung eines Eilantrages und die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner aufzuerlegen.

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04. August 2014

Einigungsgebühr bei Verständigung über Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.03.2014, Az.: I-10 W 19/14

Eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV-RVG entsteht nur dann, wenn durch einen Vergleich wesentliche Teile eines Streits zwischen den Parteien beigelegt werden. Die Verständigung allein über den Inhalt einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Verfahrens wegen einer Urheberrechtsverletzung ist hingegen so unerheblich, dass eine Einigungsgebühr noch nicht anfällt.

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04. August 2014

Berechtigung zur Urteilsveröffentlichung nach einer Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 09.01.2014, Az.: 6 U 106/13

Art und Umfang der Veröffentlichung eines wegen Markenrechtsverletzung ergangenen Urteils hängt von einer umfassenden Interessenabwägung des Gerichts ab. Das Gericht muss dabei zunächst prüfen, ob die Veröffentlichung erforderlich und geeignet ist, um einen durch die Kennzeichenverletzung eingetretenen Störungszustand zu beseitigen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, inwieweit mit einer etwaigen Veröffentlichung potentielle Verletzer abgeschreckt werden und die Öffentlichkeit sensibilisiert wird (Generalprävention).

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01. August 2014

DENIC haftet nicht als Drittschuldner

Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 08.08.2012, Az.: 31 C 2224/11

Ein Pfändungsbeschluss muss deutlich zum Ausdruck bringen, welches Verhalten verboten wird und dass die Verletzung einer Erklärungspflicht nur Ansprüche für Schäden begründet, die unmittelbar daraus resultieren. Vorliegend betrieben die Kläger eine Zwangsvollstreckung gegen einen ihrer Schuldner. Hierbei sollten auch dessen Domain-Namen bei der Beklagten gepfändet werden, welche zwischenzeitlich von dieser jedoch neu vergeben worden waren. Die Klage blieb u.a. erfolglos, da der Beklagten in dem Pfändungsbeschluss nicht explizit die Kündigung und Neuvergabe der Domain-Namen verboten wurde.

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01. August 2014

Zur Beweislast eines Dienstanbieters für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen

Urteil des LG Bonn vom 12.03.2014, Az.: 5 S 180/13

Einem Anbieter von Telekommunikationsleistungen obliegt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens. Die mehrfache Beanstandung des Inhalts der Rechnungen durch den Kunden gibt dem Anbieter Anlass zu einer technischen Vollprüfung iSd § 45 Abs. 1 S. 2 TKG. Verbindungsentgelte sind - wenn überhaupt- erst nach Vorlage der Prüfergebnisse fällig.

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31. Juli 2014

Gerichtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Urteil des EuGH vom 03.10.2013, Az.: C-170/12

Amtlicher Leitsatz:

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urhebervermögensrechten, die vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht für eine Haftungsklage des Urhebers eines Werkes gegen eine Gesellschaft zuständig ist, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und das Werk dort auf einem physischen Trägermedium vervielfältigt hat, das anschließend von Gesellschaften mit Sitz in einem dritten Mitgliedstaat über eine auch im Bezirk des angerufenen Gerichts zugängliche Website veräußert wird. Dieses Gericht ist nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört.

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