Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“
Löst die verwendete Methode eine Lizenzgebühr aus?
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Lizenzgebühr erstreckt sich im vorliegenden Fall anteilig auf alle unter Verwertung der Vertragsschutzrechte in Verkehr gebrachten Vertragsanlagen. Der Lizenzvertrag schafft damit eine sichere Grundlage für die Benutzung des Patents. Anknüpfungspunkt ist die Bestimmung einer Verbrennungsanlage zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ob die verwendete Methode, die Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, der erfindungsgemäßen entspricht, muss noch festgestellt werden.
Druckmaschinen-Temperierungssystem III
Bei der Bestimmung des Werts des Patentnichtigkeitsverfahrens ist die Klagesumme einer bezifferten Patentverletzungsschadensersatzklage regelmäßig in voller Höhe zu berücksichtigen.
Sachdienliche Klageerweiterung im Patentverletzungsrechtsstreit
Die Sachdienlichkeit der Klageerweiterung setzt voraus, dass durch die Mitbehandlung ein neuer Rechtsstreit vermieden und der bisherige Streitstoff verwendet werden kann. Im Patentverletzungsrechtsstreit muss der Patentinhaber die Schutzrechte aus anderen ihm zustehenden Patenten mit geltend machen, wenn eine Beeinträchtigung durch dieselbe Handlung vorliegt. Vorliegend betreffen beide Schutzrechte in dieselbe Erfindung. Durch den Gleichklang der geschützten technischen Lehre ist nicht zu bezweifeln, dass die Verletzung in derselben Handlung liegt.
Widerruf der Beschwerderücknahme
Beschluss des BPatG vom 15.09.2009, Az.: 33 W (pat) 78/07
Als rechtsgestaltende Prozesshandlung ist die Beschwerderücknahme schriftlich zu erklären. Dem Schriftformerfordernis genügt die erfolgreiche Übermittlung eines unterzeichneten Schriftsatzes per Telefax. Für die Wirksamkeit der Prozesshandlung ist die Nachreichung des Schriftsatzes im Original nicht erforderlich.Inlandsvertreter kann Mandat außerhalb von Verfahren ohne Nachfolger niederlegen
Private Glücksspielanbieter können gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen
Die Klage eines niederländischen Glücksspielanbieters auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags ist nicht rechtsmissbräuchlich, selbst wenn sich dieser während eigener Geschäftstätigkeit nicht an diese Vorschriften hält. Gegen wettbewerbswidrige Verstöße vorzugehen kann vom Markt ausgeschlossenen Privaten nicht versagt werden, da die zusätzlich zur Marktteilnahme genommene Möglichkeit, Geschäftspraktiken staatlich ausgewählter Anbieter einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, verhältnismäßig nicht vereinbar ist.
Mescher weis: Die Vollstreckungsabwehrklage zur Abwendung des rechtskräftigen Unterlassungstitels
Urteil des BGH vom 02.07.2009, Az.: I ZR 146/07
Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.Über die Verantwortung für die Teilnahme an Kartellen
Übersendet die Europäische Kommission eine Mitteilung über Beschwerdepunkte bezüglich eines Kartells zur Preisfestsetzung für Selbstdurchschreibepapier, müssen darin alle wesentlichen Tatsachen, auf die sich zu dem Verfahrensstadium gestützt wird, aufgeführt werden. Wird beabsichtigt eine Sanktion wegen eines Wettbewerbverstoßes zu verhängen, müssen der vorgeworfene Sachverhalt, dessen Einstufung und die herangezogenen Beweismittel genannt werden. Soll laut Mitteilung die Verantwortung für eine hundertprozentige Tochtergesellschaft zugerechnet werden, ist nicht ersichtlich, dass auch eine eigene, unmittelbare Beteiligung in Frage kommt. Durch diese Verletzung der Verteidigungsrechte ist die ergangene Entscheidung dahin gehend aufzuheben.

