Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“
Abmahnung ohne Vorlage der Originalvollmacht unberechtigt
Ob bei einer Abmahnung die Beifügung der Vollmachtsurkunde im Original erforderlich ist, ist in der Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Das OLG Düsseldorf entschied nun, dass Kosten, die aus der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Abmahnung entstanden sind, nicht geltend gemacht werden können, wenn der Empfänger der Abmahnung diese wegen fehlender Originalvollmacht unverzüglich zurückweist. Die Abmahnung sei dann formal unwirksam und unberechtigt. Anders entschieden bereits das OLG Köln und das OLG Karlsruhe.
Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Urheberrechtsverfahren
Eine unzureichende Sachaufklärung des Gerichts im Rahmen eines Urheberrechtsstreits führt zu keiner tragfähigen Entscheidungsgrundlage. Gemäß der Verweisung in § 101 Abs. 9 UrhG aufs FamFG besteht für das mit dem Rechtsstreit befasste Gericht die Verpflichtung, eigene Sachaufklärung zu betreiben. Das Gericht hat im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes sämtliche von ihm für notwendig erachteten Beweise zu ermitteln, dies gilt insbesondere für jene Punkte, an welchen das Gericht Zweifel hat.
Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich
Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:25 W (pat) 59/08
Bei zwei klangähnlichen Marken ist für die Bestimmung der Verwechslungsgefahr die Eintragung im Markenregister und nicht die tatsächliche Nutzung der Marke maßgeblich für den Umfang der Markeneintragung.Da die Nutzung der Marke nicht für alle Zeit an den Markeninhaber gebunden ist, begrenzt die tatsächliche Nutzung durch ihn nicht die Schutzwirkung der Marke.
Marktabgrenzung im Versicherungsbereich
Wenn das Beschwerdegericht deutliche Zweifel an der Marktabgrenzung des Bundeskartellamtes äußert und diesen entscheidende Bedeutung zukommt, kann im Bezug auf die Marktabgrenzung keine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden. Zwischen Beschwerdebegründung und mündlicher Verhandlung sind über 7 Monate vergangen, in denen sich mit dem Thema auseinander gesetzt werden konnte, da es bislang an einer exakten Abgrenzung sachlich relevanter Märkte im Versicherungsbereich gefehlt hat.
Jeder zahlt für seine Taten
Überträgt die Muttergesellschaft ihre Betriebssparte Monochloressigsäure an eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die wiederum kurz darauf an einen Dritten veräußert wird, können dadurch Sanktionen im einem Kartellverfahren nicht abgewendet werden. Muttergesellschaft und Erwerber bleiben zwei Gesellschaften mit unterschiedlichen Rechtspersönlichkeiten, die nicht gleich zu behandeln sind, wenn es die Situation nicht ergibt. Da die Muttergesellschaft mit der Kommission zusammenarbeitet, steht ihr eine niedrigere Festsetzung der Geldbuße zu.
Nur der Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten ist aktivlegitimiert
Die Rechte an urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen müssen substantiiert dargelegt werden und können nicht vermutet werden. Fehlt es an der Darlegung der Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte, fehlt es auch an der Aktivlegitimation, die Verletzungen dieser Rechte einzuklagen. Die fehlende Berechtigung kann sich aus der Berechtigung eines Dritten oder der unwirksamen oder unvollständigen Nutzungsrechtsübertragung ergeben.
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung führt zu Schadensersatzpflicht
Wird ein Gewerbetreibender mit unberechtigten Unterlassungsansprüchen konfrontiert, so liegt darin ein Einriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei ohne Grund gestört. Dies begründet einen Schadensersatzanspruch des Gewerbetreibenden von dem auch jene Kosten erfasst sind, die dem Gewerbetreibenden durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der gegen ihn gerichteten Ansprüche entstanden sind.
War es das T-Shirt oder war es das nicht?
Die Lizenznehmerin einer Gemeinschaftsmarke ist zudem ermächtigt worden, Markenrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Um eine solche Verletzung aufzudecken, ist ein Testkauf durchgeführt worden. Im Etikett des gekauften weißen Damen-Tanktop soll die Buchstabenfolge TU eingestickt gewesen sein. Der Testkäufer kann sich nicht an das T-Shirt erinnern, daher kann er ein vorgelegtes T-Shirt nicht zweifelsfrei wiedererkennen. Die Bestätigung der Übereinstimmung kann auch nicht durch Inaugenscheinnahme erbracht werden.
Dreifacher Wert der geltend gemachten Kosten ist als Streitwert angemessen
Der Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse der gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs. Die Festsetzung auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des betroffenen Kartenausschnitts im Internet ist angemessen. Eine höhere Festsetzung lässt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung oder Nachahmungsgefahr rechtfertigen.

