Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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07. September 2009

OLG Rostock bestätigt „fliegenden Gerichtsstand“

Beschluss des OLG Rostock vom 20.07.2009, Az.: 2 W 41/09

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet ist die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in ganz Deutschland gegeben, sofern sich die Webseite überall im Bundesgebiet aufrufen lässt. Ort der Verletzungshandlung ist dabei nicht nur der Ort des Erscheinens, sondern jeder Ort ihrer Verbreitung. Auf den Standort der Internetfirma kommt es nicht an. Der Kläger muss daher nicht ein bestimmtes Gericht anrufen. Er hat vielmehr die freie Wahl, seine Klage dort einzureichen, wo ihm die Rechtsprechung am günstigsten erscheint.
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01. September 2009

Prozesskostenhilfe nicht per Email beantragbar

Beschluss des OVG NRW vom 29.04.2009, Az.: 12 B 491/09

Das OVG NRW hat - wie so viele andere Gerichte bereits zuvor - entschieden, dass Anträge, wie zum Beipsiel auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, nicht per Email gestellt werden können. Eine Email erfüllt das gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis nicht, da es sich lediglich um eine eletronische Nachricht ohne Unterschrift handele. Gerade diese Unterschrift ist aber Teil des Schriftformerfordernisses. Anträge müssen entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichtes gestellt werden, um formwirksam zu sein.
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24. August 2009

Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az.: 4 U 220/08

Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.
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20. August 2009

Einstweilige Verfügung: Zu langes Zuwarten dringlichkeitsschädlich

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.03.2009; Az.: 3 U 159/08

Weist ein Werbemittel mehrere Wettbewerbsverstöße auf, so ist ein mehrwöchiges Zuwarten im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Fertigstellung eines Gutachtens bezüglich des ersten Verstoßes für den zweiten Verstoß dringlichkeitsschädlich, wenn für diesen kein weiterer Ermittlungsbedarf mehr besteht. Vielmehr muss dann in getrennten Verfahren gegen beide Verstöße nacheinander vorgegangen werden. Ansonsten setzt sich der Antragssteller dem Risiko aus, dass es ihm nicht dringend mit der Angelegenheit sei und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen ist.
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19. August 2009

Gewinnherausgabe wegen nicht erkennbar entgeltlichen Datenbankdienstleistungen

Urteil des LG Hanau vom 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08 Der Beklagte hat durch diverse Online-Serviceleistungen zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern vorsätzlich einen Gewinn erzielt. Dieser ist herauszugeben, § 10 UWG. Die Preise für die Aufnahme in die Datenbank waren nicht deutlich erkennbar und unmissverständlich. Vielmehr erwarteten die Abnehmer keine entgeltliche Dienstleistung. Ein kleines Sternchen, mit dem auf einen am untersten Seitenrand befindlichen Text verwiesen wurde, war insbesondere deshalb nicht ausreichend, weil dies bezügliche Unterlassungserklärungen bereits in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten des Beklagten abgegeben wurden.
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14. August 2009

Nach Einstellung des Strafverfahrens ohne bleibende Verdachtsmomente Anspruch auf Löschung der Akten

Beschluss des VG Aachen vom 15.06.2009, Az.: 6 K 1979/08

Die Polizei kann gemäß § 481 Sätze 1 und 2 StPO im Rahmen der Verfolgung von Straftaten gewonnene personenbezogene Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr speichern, verändern und nutzen, wenn gegen diese Person ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass der Verdacht der Straftat gegen die Person entfallen ist, müssen die gespeicherten Daten gelöscht und die suchfähig angelegten Akten vernichten werden. Die gesetzlichen Löschungsbestimmungen greifen allerdings selbst bei einem Freispruch nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt.
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14. August 2009

Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08

Bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern können regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden. Zudem hat der Urheber des Bildes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk gemäß § 13 S. 1 UrhG. Unterlässt der unberechtigte Nutzer jedoch auch den Bildquellennachweis, steht dem Urheber weiter eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
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11. August 2009

Auskunft über Tintenpatronen

Beschluss des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZB 68/08 a) Verfügt nicht die zur Auskunftserteilung verurteilte Konzerngesellschaft, sondern ein anderes Konzernunternehmen über die Kenntnisse, die zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt werden, hat die verurteilte Konzerngesellschaft alles ihr Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse zu verschaffen. Notfalls muss sie den Rechtsweg beschreiten.
b) Die dem Schuldner eingeräumte Befugnis, die Beitreibung eines festgesetzten Zwangsmittels durch die Vornahme oder den Nachweis einer Handlung abzuwenden, stellt keine nach § 888 Abs. 2 ZPO unzulässige Androhung von Zwangsmitteln dar.
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05. August 2009

Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren

Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.07.2009, Az.: 6 U 61/09 Damit bei einer möglichen Patentverletzung eine einstweilige Verfügung ergehen kann, darf die Frage der Verletzung des Patents im Einzelfall keine Schwierigkeiten bereiten. Darüber hinaus dürfen keine offensichtlichen Zweifel an der Schutzfähigkeit des Patents bestehen. Ferner gilt es zu beachten, dass sich beispielsweise aus den Verhandlungen zum Lizenzvertrag Aspekte ergeben können, die gegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung sprechen könnten.
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