Urteile aus der Kategorie „Social Media Recht“

28. November 2014

Facebooks App-Zentrum verstößt gegen Datenschutz

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Urteil des LG Berlin vom 28.10.2014, Az.: 16 O 60/13

Nutzer von Facebook werden in dessen App-Zentrum nicht ausreichend über die Datenweitergabe an den Spieleanbieter informiert. Die Einwilligung der Nutzer ist rechtswidrig, da bei einer Betätigung des Buttons „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ nicht von einer bewussten und informierten Einwilligung seitens der Nutzer ausgegangen werden kann. Die Einwilligung ist insbesondere deswegen als unzulässig anzusehen, da dem Nutzer der Zweck der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch Dritte nicht bekannt ist.

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10. November 2014

Trotz Vorhaltens eines Impressums auf einem „XING“-Profil ist Verstoß gegen Informationspflichten gegeben

Urteil des LG Stuttgart vom 27.06.2014, Az.: 11 O 51/14

Der Impressum-Link auf einer Profilseite der Plattform „XING“ genügt nicht den rechtlichen Anforderungen des § 5 TMG, da er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und nicht leicht erkennbar ist. Dies ist zum einen durch die sehr kleine Schriftgröße und zum anderen durch die Position des Links bedingt. Dieser befindet sich am unteren rechten Rand des Profils und außerhalb des eigentlichen Textblocks, sodass der Nutzer ihn erst durch Hinunterscrollen entdecken kann. Der Link ist folglich insgesamt zu unauffällig, sodass er von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird.

Mittlerweile hat XING die Gestaltung des Impressum-Links verändert.

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30. September 2014 Kommentar

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook – Datenschutzaufsichtsbehörde legt Revision gegen Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein ein

Der Betreiber einer Webseite haftet grundsätzlich für Rechtsverstöße, die auf seinem Internetauftritt begangen werden. Dieser Grundsatz gilt hierbei natürlich nicht nur für normale Internetseiten, sondern auch für sog. Fanseiten in Sozialen Netzwerken. Doch insbesondere auf solchen Seiten hat der Verantwortliche häufig nur eingeschränkten Einfluss auf die weitergehende Verarbeitung der Daten durch den Betreiber des Sozialen Netzwerks. Das OVG Schleswig-Holstein verneinte mit seinem Urteil vom 04.09.2014 (Az.: 4 LB 20/13) aus genau diesem Grund eine Mitverantwortung des Betreibers einer Fanpage auf Facebook für Datenschutzverstöße.

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29. September 2014

Zur Abgrenzung einer ehrverletzenden „verdeckten Aussage“ von der Mitteilung von Fakten

Beschluss des AG Bad Segeberg vom 10.04.2014, Az.: 17a C 49/14

Ein Eintrag in einem Internetforum, der lediglich die Mitteilung einzelner Fakten enthält, aus denen die Leser eigene Schlüsse ziehen können, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine ehrverletzende Äußerung in Form einer sogenannten "verdeckten Aussage" dar. Eine "verdeckte Aussage" ist dadurch gekennzeichnet, dass der Autor dem Leser durch das Zusammenspiel offener Äußerungen eine unabweisliche Schlussfolgerung nahe legt und eine zusätzliche Sachaussage trifft, die gegebenenfalls eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung darstellen kann.

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22. September 2014

Zur Impressumspflicht von Rechtsanwälten auf Internet-Plattformen

Urteil des LG Stuttgart vom 07.08.2014, Az.: 11 O 84/14

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Internetauftritte auf Internet-Plattformen auch ihrer Pflicht zur Angabe eines Impressums gem. § 5 TMG nachzukommen. Dies gilt indes jedoch nicht, wenn die entsprechende Veröffentlichung sich für einen Dritten eben nicht als eigenständiger Auftritt des Anwalts darstellt, sondern so in die sonstigen Inhalte des Informationsdienstes eingegliedert ist, dass der Eintrag als unselbständiger Bestandteil dieses aufgefasst wird. Zu beachten ist dabei ferner, dass die Veröffentlichung  selbst keinen Werbecharakter aufweist, sondern lediglich neutrale Informationen liefert.

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22. September 2014

Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Unfallvideo auf „YouTube“

Urteil des LG Essen vom 10.07.2014, Az.: 4 O 157/14

Die Veröffentlichung eines Videos bei YouTube, das ein Unfallopfer zeigt, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte und ist jedenfalls dann unzulässig, wenn das Opfer darin für einen erheblichen Personenkreis identifizierbar und erkennbar ist. Diese Erkennbarkeit ist vor allem zu bejahen, wenn sowohl der bewusstlose Verletzte als auch das Fahrzeugkennzeichen gezeigt wird und im begleitenden Text das Alter und der Wohnort bekannt gegeben werden.

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19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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04. September 2014

Kein Schmerzensgeld nach Veröffentlichung eines Bildes von Teilnehmern einer rechtsextremen Demonstration im Internet

Urteil des AG Friedberg vom 06.08.2014, Az.: 2 C 1141/13(11)

Eine Veröffentlichung von Fotos eines rechtsradikalen Demo-Teilnehmers begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, da ein schwerwiegender Eingriff vorliegen muss und dieser ist nicht gegeben, wenn man sich mit der Teilnahme an einer Demonstration selbst in die Öffentlichkeit begibt. Gleiches gilt für ein Bild auf Facebook, dass der Betroffene selbst online gestellt hat und welches aufgrund der Kleidung die Zugehörigkeit des Betroffenen zum Rechtsextremismus nach außen aufzeigt.

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26. August 2014

Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenbildern auf Facebook

Urteil des LArbG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 17 Sa 2200/13

Das LArbG Berlin hatte zuletzt eine Entscheidung (wir berichteten bereits) über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Krankenhausmitarbeiterin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenbildern auf Facebook zu fällen. Obwohl dieses Verhalten grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann, erachtete das Gericht im konkreten Fall eine Abmahnung der Angestellten durch das Krankenhaus für ausreichend. Konsequenzen für Verstöße gegen die Schweigepflicht und das Persönlichkeitsrecht von Patienten bestimmen sich jedoch stets nach den Umständen des Einzelfalls.

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