Urteile aus der Kategorie „Social Media Recht“

07. November 2022 Top-Urteil

Einstellen einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur auf Instagram

Facebook Messenger App auf Handyscreen neben anderen Social-Media Apps
Urteil des BayObLG München vom 07.10.2022, Az.: 202 StRR 90/22

Das Einstellen einer Karikatur, in der ein Hakenkreuz abgebildet ist, in eine "Highlight-Story" auf einem Instagram-Account, ist grundsätzlich strafbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Einsteller erkennbar auf den Nahostkonflikt bezieht. Das BayObLG führte in seinem Urteil zur Begründung aus, dass durch das Einstellen einer solchen Karikatur nicht eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf Anhieb zu erkennen ist.

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26. September 2022

Umfang der Pflichten einer Social Media Plattform bei Falschzitaten

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

Die Beklagte „Host-Providerin“ muss nicht nur die „Memes“ sperren, die unter konkreter Nennung der URL gemeldet wurden, sondern „vorbeugend“ das soziale Netzwerk auf alle identische und ähnliche persönlichkeitsrechtsverletzende „Memes“ überprüfen und diese sperren. Hierfür hat sie:

1. Durch automatisierte Erkennung, mit Hilfe eines dafür geeigneten Programmes, alle identische und ähnliche „Memes“ herauszufiltern und

2. In Form einer „menschlichen Moderationsentscheidung“ selber festzustellen, welche der „Memes“ dem Ursprünglichen so kerngleich sind, dass sie das ursprüngliche Falschzitat weiter verbreiten.

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02. September 2022

Findet keine Anhörung bei der Löschung eines Facebook-Posts statt, kann diese im Gerichtsprozess nachgeholt werden

Schwarzer Social Media Post
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2022, Az.: 16 U 229/20

Im vorliegenden Fall klagte ein Facebook-Nutzer, weil mehrere seiner Posts gelöscht worden sind und auch Teilfunktionen seines Kontos vorübergehend gesperrt wurden, ohne dass er zuvor durch den Betreiber angehört worden ist. Hierzu stellte das Gericht zunächst fest, dass es sich bei den Posts um Hassrede handeln könnte. Dem fügte es jedoch hinzu, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks es unterlassen hat, den Nutzer vor der Löschung seiner Posts anzuhören. Dies kann laut dem OLG Frankfurt a. M. im darauf anschließenden Prozess nachgeholt werden. Zusammenfassend wurde somit festgestellt, dass das soziale Netzwerk zwar zur Löschung der Posts befugt sei, die unterlassene Anhörung im Prozess aber nachgeholt werden kann.

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29. Juli 2022

Art. 17 der DSM-Richtlinie rechtmäßig

weißes Paragraphenzeichen mit Europasternen auf Landkarte Europa
Urteil des EuGH vom 26.04.2022, Az.: C‑401/19

Polen erhob vor dem EuGH Klage, um feststellen zu lassen, dass der Art. 17 der Richtlinie 2019/790 (sog. DSM-Richtlinie) nichtig sei, da er die Meinungs- und Informationsfreiheit verletze. Besagter Artikel enthält die Grundlage für die Einführung von Upload-Filtern. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück. Das Gericht bejahte die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch die Upload-Filter, jedoch ist dies verhältnismäßig. Der Unionsgesetzgeber habe eine Grenze für die Maßnahme gesetzt, indem nur solche Upload-Filter zulässig sind, die nicht auch rechtmäßige Inhalte sperren bzw. filtern. Zuletzt weist das Gericht noch daraufhin, dass es im Übrigen Sache der Mitgliedsstaaten ist für eine rechtmäßige Umsetzung der Richtlinie zu sorgen, indem die verschiedenen zu schützenden Grundrechte in einem angemessenen Gleichgewicht berücksichtigt werden.

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28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

Familie - bestehend aus Vatter, Mutter, Mädchen und junge - sitzt vor einem goldenen Tablet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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09. März 2022

Keine Pflicht Dritte zur Löschung von Facebook Videos aufzufordern

Handy umringt von Datenstömen
Urteil des LG Köln vom 13.01.2022, Az.: 14 O 127/20

Das Bereitstellen von fremden urheberrechtlich geschützten Facebook-Videos auf Instagram verpflichtet den Betreiber des Instagram Accounts nicht, Nachahmer, die das Video auf Facebook bereitstellen, zur Löschung der Beiträge aufzufordern. Das LG Köln stellte fest, dass in diesen Fällen der Betreiber weder als Störer, noch aufgrund der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung in Anspruch genommen werden kann. Das andere Content-Anbieter die geschützten Videos ebenfalls herunterladen und bereitstellen, ist nicht als Vertiefung der früheren Urheberrechtsverletzung anzusehen.

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07. März 2022

Influencerin III: Auch bei geschenktem Produkt liegt Werbung vor

Influencerin vor einer Kamera
Urteil des BGH vom 13.01.2022, Az.: I ZR 35/21

Fördert eine Influencerin durch einen Bericht über Waren oder Dienstleistungen in sozialen Medien (hier: Instagram) den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b TMG und Werbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV und § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV, wenn ihr die Waren oder Dienstleistungen von dem durch den Bericht begünstigten Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

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