Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“
Veröffentlichung der Faxnummer keine Einwilligung für Faxwerbung
Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2008, Az. 4 U 150/08
Wenn ein Unternehmen eine Faxnummer u. a. für den Kundenkontakt einrichtet und auf der eigenen Homepage veröffentlicht, kann darin keine pauschale Einwilligung in die Zusendung von Werbefaxen durch andere Unternehmen gesehen werden. Vielmehr sind strenge Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Einwilligung zu stellen; sie muss vor Absendung des betreffenden Faxes und gerade für den konkreten Fall vorliegen. Ansonsten stellt diese Art der Werbung eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.
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Widerruf der UMTS-Lizenz für die Quam GmbH ist rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Widerruf der von der Quam GmbH (Klägerin) im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz rechtmäßig ist, da die Quam GmbH nicht die an die Ersteigerung gebundenen Bedingungen erfüllt hat. Auch kann sie aus diesem Grunde den Zuschlagspreis in Höhe von ca. 8,5 Milliarden Euro nicht zurückverlangen.
Für Kartellrechtsverstoß reicht nur eine Zusammenkunft zwischen Unternehmen aus
Auch die einmalige Zusammenkunft zwischen Unternehmen kann als kartellrechtlicher Verstoß bewertet werden, selbst wenn der Wettbewerb weder verhindert oder eingeschränkt, noch verfälscht wurde. Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie aufgrund ihres Inhalts und Zwecks und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen.
Ende der „Roaming-Abzocke“: Dank der EU-Vorschriften sinken ab dem 01.07.2009 die Preise für SMS, Handyanrufe und Web-Surfen im EU-Ausland
Die ab diesem Monat in Kraft getretenen EU-Roamingvorschriften sollen die Roaming-Mobilfunkkosten für Verbraucher im EU-Ausland um 60 % senken und die Mobilfunknutzung im EU-Ausland attraktiver machen. Von nun an darf das Versenden einer SMS aus dem EU-Ausland nur noch höchstens 0,11 € kosten. Billiger wird auch das Telefonieren: Ein ausgehender Anruf darf pro Minute nicht mehr als 0,43 € und ein eingehender Anruf nicht mehr als 0,19 € kosten.
Die unbefristete Telefonkarte
Urteil des OLG Köln vom 03.06.2009, Az.: 11 U 213/08
Eine Telefonkarte verkörpert den Anspruch, dass der Empfänger den Telefonieranspruch nach eigenem Belieben ausüben und das in der Karte verkörperte Guthaben aufbrauchen kann. Sollte die Karte nachträglich gesperrt werden, weil ein Gültigkeitsvermerk darauf fehlt, so kann der Anspruch nur mit der eingetauschten Karte ausgeübt werden. Das unbefristete Recht zum Umtausch räumt eine aktuelle Karte mit gleichem Guthabenwert ein.
Einseitig „belauscht“
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.04.2009, Az.: 12 U 196/08
Das Mithören von Telefongesprächen durch Dritte, ohne dass der Gesprächspartner davon weiß, die Vernehmung des Dritten als Zeugen und die Verwertung der Aussage verletzen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht am eigenen gesprochenen Wort als Teil des Persönlichkeitsrechts. Der Schutz entfällt, wenn unerwünschte Hörer in unmittelbarer Nähe übersehen werden oder die Lautstärke falsch eingeschätzt wird. Sagt der Zeuge aber allein über die mitgehörten Worte des Anrufers aus, werden die Rechte des Angerufenen nicht verletzt.
Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy – Keine umfangreichen Hinweispflichten
Urteil des LG Bonn vom 08.05.2009, Az. 10 O 395/08
Wenn bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages der Kunde nicht deutlich macht, dass er Interesse an verschiedenen Tarifmodellen für Internetnutzung über das Handy hat, kann er sich bei exzessiver Nutzung und dadurch hohen Kosten nicht auf Falschberatung berufen und die Zahlungen verweigern. Den Mobilfunkanbieter trifft nicht die Pflicht zur Aufklärung über Preismodelle und Optionen, an denen der Kunde bei Vertragsabschluss kein erkennbares Interesse gezeigt hat.
T-Mobile – XtraPac
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

