Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

20. Oktober 2016

Kein Eingriff in Nutzungsrecht durch „framenden“ Link bei Zustimmung zu erstmaliger Zugänglichmachung eines geschützten Werks

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des OLG München vom 25.08.2016, Az.: 6 U 1092/11

Stimmt der Berechtigte der erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung eines schutzfähigen Werks zu, so beseitigt dies nicht erst die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein Nutzungsrecht durch einen "framenden" Link, sondern bereits die Tatbeständsmäßigkeit, da in diesem Fall durch das Framing kein neues Publikum adressiert wird. Der Berechtigte ist für das Fehlen seiner Zustimmung zur erstmaligen Zugänglichmachung darlegungs- und beweispflichtig.

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17. Oktober 2016 Top-Urteil

Anordnung zur Sicherung von öffentlichem WLAN mittels eines Passworts zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen möglich

WLAN-Symbol mit Schloss
Urteil des EuGH vom 15.09.2016, Az.: C-484/14

Wird ein WLAN-Netz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt, stellt dies einen "Dienst der Informationsgesellschaft" im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 dar, sofern der Anbieter diese Leistung zu Werbezwecken für von ihm verkaufte Güter oder Dienstleistungen erbringt.

Grundsätzlich haftet der Anbieter eines solchen kostenlosen, öffentlichen WLAN-Netzes nicht für Rechtsverletzungen, die ein Dritter unter Nutzung dieses Dienstes begangen hat. Gleichwohl kann durch eine nationale Behörde oder ein nationales Gericht eine Anordnung erlassen werden, die dem Anbieter untersagt, die Fortsetzung der Rechtsverletzung zu ermöglichen, wenn dieser die Wahl hat, welche Maßnahmen er hierfür ergreift. Dabei ist ausreichend, wenn die einzig mögliche Wahl darin besteht, den Anschluss durch ein Passwort zu sichern, sofern die Nutzer ihre Identität preisgeben müssen um dieses zu erhalten.

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30. September 2016 Top-Urteil

Das Setzen von Hyperlinks auf rechtswidrig veröffentlichte Werke kann eine öffentliche Wiedergabe darstellen

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des EuGH vom 08.09.2016, Az.: C-160/15

Das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, stellt dann eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dar, wenn die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht von jemandem, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website kannte oder hätte kennen müssen, zur Verfügung gestellt wurden oder wenn die Links mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei in diesem Fall die Kenntnis der Geschütztheit der Werke vermutet wird.

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19. September 2016

Zu den Prüfpflichten eines File-Hosting-Dienstes bei Urheberrechtsverletzungen

Video Symbol weist auf Video on Demand hin
Beschluss des OLG München vom 28.04.2016, Az.: 29 W 542/16

Der Betreiber eines File-Hosting-Dienstes haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer, wenn er seinen Prüfpflichten nicht nachkommt und einschlägige Linksammlungen nur unzureichend überprüft. Der Filehoster kann verpflichtet sein, einen Wortfilter mit naheliegenden Suchbegriffen einzusetzen, um urheberrechtlich geschützte Werke zu überprüfen.

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15. September 2016

Streitwert von 27.000 Euro für neun Bilder

Paragraph mit Geldscheinen
Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.2015, Az.: 5 W 46/15

Die gerichtliche Festsetzung eines Streitwertes in Höhe von 27.000 Euro für neun Fälle urheberrechtswidrig verwendeter Lichtbilder ist angemessen. Zwar hat die Bemessung des Streitwertes eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich unter umfassender Berücksichtigung der Einzelumstände des Rechtsstreits zu erfolgen. Die gewerbliche Nutzung der hier gegenständlichen Bilder für einen weit bekannten Kinderchor stellt jedoch einen solch schwerwiegenden Eingriff in das Urheberrecht des Rechteinhabers dar, dass auch eine derart hohe Streitwertfestsetzung gerechtfertigt sein kann.

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14. September 2016

Sharehoster haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen

Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "illegaler Download"
Urteil des LG München I vom 10.08.2016, Az.: 21 O 6197/14

Eine Sharehoster haftet als Gehilfe für die begangene Urheberrechtsverletzung eines unbekannten Dritten, wenn es der Betreiber trotz Kenntnis der rechtsverletzenden Dateien unterlässt, die streitgegenständlichen Daten und Verlinkungen von seinen Servern zu entfernen, sowie bestehende Linksammlungen auf neue rechtsverletzende Verlinkungen zu kontrollieren. Die Rechtspflicht zur Abwendung des Taterfolges ergibt sich dabei aus einer Garantenstellung des Sharehosters, welcher in Folge der systematischen Anonymität eine spezifische Gefahrenquelle schafft, welche über das allgemeine Risiko, dass rechtlich neutrale Dienste für rechtswidrige Zwecke missbraucht werden können, hinausgeht.

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13. September 2016

Kein Haftungsausschluss bei Unkenntnis über Funktion einer Tauschbörse

Share Button auf einer Tastatur symbolisiert Filesharing
Urteil des LG Bochum vom 18.03.2016, Az.: I-5 S 165/15

Der gerichtliche Vortrag über die fehlende Kenntnis der genauen Funktionsweise einer Tauschbörse genügt nicht, um einen Schadensersatzanspruch wegen Filesharings aus § 97 II S. 3 UrhG abwenden zu können. Vielmehr ist zumindest eine fahrlässige Verletzung des Urheberrechtes anzunehmen, da es der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht widerspricht, sich nicht über die konkreten Vorgänge einer Internet-Tauschbörse zu informieren. Es müsse sich dem Tauschbörsennutzer aufdrängen, dass das kostenlose Herunterladen eines aktuellen Spielfilms nicht ohne entsprechenden Gegenleistung möglich ist.

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06. September 2016

„Promis im Netz auf fett getrimmt“: Unionsrechtlicher Begriff der Parodie ist maßgeblich

Anhand von elektronischer Bildbearbeitung wird ein Model bearbeitet
Urteil des BGH vom 28.07.2016, Az.: I ZR 9/15

a) Die Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG ist insoweit im Lichte des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG auszulegen, als es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien geht.

b) Maßgeblich ist der unionsrechtliche Begriff der Parodie. Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestehen danach darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Der Begriff der Parodie hängt nicht von der weiteren Voraussetzung ab, dass die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen. Zu den Voraussetzungen einer Parodie gehört es außerdem nicht, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 Rn. 33 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.).

c) Die Annahme einer freien Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG unter dem Gesichtspunkt der Parodie setzt deshalb nicht voraus, dass durch die Benutzung des fremden Werkes eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG entsteht. Sie setzt ferner keine antithematische Behandlung des parodierten Werkes oder des durch das benutzte Werk dargestellten Gegenstands voraus.

d) Bei der Anwendung der Schutzschranke der Parodie in einem konkreten Fall muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen und Rechten der in den Art. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Personen auf der einen und der freien Meinungsäußerung des Nutzers eines geschützten Werkes, der sich auf die Ausnahme für Parodien beruft, auf der anderen Seite gewahrt werden (im Anschluss an EuGH, GRUR 2014, 972 Rn. 34 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.).

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24. August 2016

Auskunftsanspruch auch bei Zugänglichmachung von Datenfragmenten

Person greift nach Datei innerhalb einer Wolke
Urteil des OLG Köln vom 20.04.2016, Az.: 6 W 37/16

Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Rahmen der Auskunftserteilung über Herkunft und Vertriebsweg von urheberrechtsverletzenden Vervielfältigungsstücken nach § 101 Abs. 2 und 9 UrhG ist auch dann anzunehmen, wenn lediglich Fragmente einer geschützten Datei innerhalb einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten werden, welche zwar erst nach Zusammenführung auf dem Zielrechner Funktionsfähigkeit erlangen, aber dennoch einen adäquat kausalen Beitrag zur öffentlichen Zugänglichmachung des Gesamtwerkes leisten.

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19. August 2016

Zur urheberrechtlichen Doppelschöpfung

Blaues Copyright-Zeichen zwischen zwei Händen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2015, Az.: 11 U 56/15

Urheberrechtliche Doppelschöpfungen können insbesondere im Bereich der so genannten „kleinen Münze“, also dort, wo die Grenze zwischen Schutzfähigkeit und Schutzlosigkeit verläuft und die Werke gerade noch schutzfähig sind, auftreten. Liegt eine Doppelschöpfung vor, können gegeneinander keine urheberrechtlichen Rechte geltend gemacht werden.

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