Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

07. Januar 2010

Urheberrechtliche Vergütungspflicht bei „Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 2 Vervielfältigungen pro Minute“

Urteil des BGH vom 29.10.2009, Az.: I ZR 168/06

a) Der Auskunftsanspruch nach § 54g Abs. 1 UrhG a.F. gegen die zur Zahlung einer Vergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. verpflichteten Hersteller, Importeure und Händler richtet sich nur auf Auskunftserteilung über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und nicht auf Auskunftserteilung über hergestellte und importierte Geräte.
b) Die von der Verwertungsgesellschaft Wort zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst gemäß § 13 UrhWG aufgestellten Tarife für die Ver-gütung von Scannern nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. sind angemessen (§ 54d Abs. 1 UrhG a.F.), soweit nach dem am 19. Dezember 1996 veröffentlichten Tarif für jeden ab dem 1. Januar 1994 veräußerten oder sonst in Verkehr gebrachten Scanner, der mindestens zwei Seiten in der Minute vervielfältigen kann, eine nach Kopiergeschwindigkeit und Auflösungsvermögen des Scanners gestaffelte Vergütung zu bezahlen ist und soweit nach dem am 19. Dezember 2000 veröffentlichten Tarif für ab dem 1. Januar 2001 veräußerte oder sonst in Verkehr gebrachte Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 12 Seiten in der Minute eine Vergütung von 20 DM zu entrichten ist.
c) Der doppelte Vergütungssatz nach § 54f Abs. 3 UrhG a.F. kann nur verlangt werden, wenn der Meldepflichtige schuldhaft gegen seine Meldepflicht verstoßen hat.
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30. August 2011

Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen

Beschluss des OLG Köln vom 09.06.2011, Az.: 6 W 159/10

Die Auskunft über Verkehrsdaten zur Identifizierung des Anschlussinhabers ist für einen Internetprovider weder tatsächlich noch rechtlich unmöglich. Tatsächlich möglich ist die Auskunft, da die Zeit der erstmaligen Vergabe einer dynamischen IP-Adresse solange im operativen Datensystem gespeichert wird, bis eine Neuvergabe erfolgt. Rechtlich möglich ist die Auskunft, da die Daten nicht in einem Vorratsdatenspeicher entsprechend dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TGK gespeichert sind.
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24. November 2009

Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Urheberrechtsverfahren

Beschluss des PfalzOLG vom 21.09.2009, Az.: 4 W 45/09

Eine unzureichende Sachaufklärung des Gerichts im Rahmen eines Urheberrechtsstreits führt zu keiner tragfähigen Entscheidungsgrundlage. Gemäß der Verweisung in § 101 Abs. 9 UrhG aufs FamFG besteht für das mit dem Rechtsstreit befasste Gericht die Verpflichtung, eigene Sachaufklärung zu betreiben. Das Gericht hat im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes sämtliche von ihm für notwendig erachteten Beweise zu ermitteln, dies gilt insbesondere für jene Punkte, an welchen das Gericht Zweifel hat.
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18. Juni 2010

Kein gewerbliches Ausmaß bei Filesharing

Beschluss des LG Kiel vom 06.05.2009, Az.: 2 O 112/09

Die Antragstellerin begehrte die Sicherung von gespeicherten IP-Adressen auf Grund eines Urheberrechtsverstoßes wegen des Bereitstellens eines sehr aktuellen Musikalbums in einer Tauschbörse. Ein Auskunftsanspruch erfordert dabei , dass die jeweiligen Anschlussinhaber urheberrechtlich geschütztes Material "in gewerblichem Ausmaß" zum Herunterladen angeboten haben. Gewerbliches Ausmaß ergibt sich nach Ansicht des Gerichts aber nicht aus dem Anbieten in Internettauschbörsen in der verkaufsrelevanten Phase. Vielmehr wird es dadurch begründet, dass das Handeln auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils abzielt. Für diese Absicht spricht hier jedoch nichts. Bedeutend sind auch der Wert des Produkts und die Nachfrage danach. Dazu machte die Antragstellerin jedoch keine Angaben.
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03. April 2009

Unterlasst den widerrechtlichen Vertrieb meiner Magisterarbeit!

Urteil des LG Berlin vom 14.11.2008, Az.: 15 O 120/08 Ein Unterlassungsanspruch (§§ 17 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG) bedarf sowohl der Tatherrschaft, als auch der objektiven Verwirklichung des Verbreitungstatbestandes. Für den Inhalt der im eigenen Katalog angebotenen Bücher trifft den Buchhändler nicht die Pflicht diesen zu lesen. Für den Vertrieb urheberrechtswidriger Schriften trifft ihn so lange kein Verschulden, wie er davon keine Kenntnis nehmen kann (z.B. durch die Fachpresse oder den Rechteinhaber). Zudem hat er auf den Inhalt der Bücher keine Einwirkungsmöglichkeit. Im vorliegenden Fall wurden Teile einer Magisterarbeit in einem vertriebenen Buch übernommen. (...)
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27. Januar 2009

Vivaldi-Oper „Motezuma“

Pressemitteilung des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 19/07

Um als Herausgeber der Erstausgabe ein dem Urheberrecht ähnliches Recht aus § 71 UrhG zu erlangen, muss der Beweis erbracht werden, dass fragliches Werk "nicht erschienen" ist. Dabei kann der potenzielle Erstherausgeber sich zunächst auf entsprechende Behauptung beschränken, wonach es Sache der Gegenseite ist die Umstände darzulegen die für ein Erscheinen sprechen. Der Anspruchsteller genügt sodann seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die vorgebrachten Umstände widerlegt.
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07. August 2009

CAD-Software

Urteil des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 239/06:

Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
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14. August 2009

Der Computer mit dem Aufkleber

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.06.2009, Az.: 11 U 71/08

Der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, das vom Antragsgegner als Lizenz-Sticker bezeichnet wird, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar und zielt auch nicht darauf ab, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen.
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16. November 2017

Kein Urheberschutz an Abbildungen bei fehlender Schöpfungshöhe

Strichmännchen mit Bleistift und Glühbirne
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 14.09.2017, Az.: 2-03 O 416/16

Fehlt es bei einer Zeichnung nach Vorlage an der erforderlichen Gestaltungshöhe, so ist diese urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz muss das Werk ein Mindestmaß an Individualität aufzeigen, sodass es gerechtfertigt ist, von künstlerischer Leistung zu sprechen. Beim bloßen Abzeichnen von z.B. den Konturen eines Lätzchens sind besondere Individualitäten oder sonstige Eigenheiten nicht erkennbar, sodass die Zeichnung urheberrechtlich nicht geschützt ist.

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