Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Ungeschützte WLan-Verbindung
Der Inhaber einer WLan-Verbindung ins Internet ist verpflichtet diese vor Zugriffen unbekannter Nutzer zu schützen. Werden Rechtsverletzungen mittels diesem Internetzugang bekannt, haftet der Anschlussinhaber als Störer - unabhängig davon, ob Dritte diese begangen haben.
Darlegungslast hinsichtlich einer Fälschung
Dem Rechteinhaber steht bei berechtigter Abmahnung ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Hier ist jedoch nicht berechtigt abgemahnt worden, da der Rechteinhaber der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung, also Fälschung, nicht nachgekommen ist. Es ist nicht ersichtlich, wie durch ein im Internet veröffentlichtes Foto auf die qualitative Verarbeitung der Ware geschlossen werden kann.
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Ehemalige Grafikerin des Tatort-Vorspanns hat Anspruch auf Urheberschaft
Pressemitteilung Nr. 10/2010 des LG München I vom 25.03.2010, Az.: 21 O 11590/09
Die ehemalige Grafikerin und Trickfilmerin, die vor ca. 40 Jahren das Storyboard für den Vorspann der bekannten Krimiserie "Tatort" geschrieben und die filmische Umsetzung mit geleitet hat, muss als Urheberin im Vorspann genannt werden. Weiter entschieden die Richter am Münchner Landgericht, dass die Grafikerin einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung des Vorspanns hat, um nach dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz eine genaue Nachvergütung zu beziffern.Abmahnung wegen Verwendung eines mehrseitigen Textes
Wird eine Abmahnung wegen Verwendung eines mehrseitigen Textes "in voller Länge und/oder in Teilen" auf die Verletzung von Urheberrechten gestützt, so gibt dies dem Verletzer grundsätzlich nur Anlass zur Abgabe einer Unterlassungserklärung über die konkret gerügte Verletzungsform in ihren rechtlich angreifbaren und angegriffenen rechtlichen Aspekten.
Keine Haftung eines eDonkey-Server-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen
Den Betreiber eines eDonkey-Servers trifft keine rechtliche Verantwortung in Form der Störerhaftung. Denn es ist dem Betreiber nicht zuzumuten, einen Worfilter dahingehend einzurichten, dass bestimmte Dateien nur unter Nennung des Musiktitel geblockt werden.
In streitigen Angelegenheiten zur Lizenzgebühr ist ein Vergleich möglich
Urteil des OLG München vom 02.04.2009, Az.: 29 U 3866/08
Eine Verwertungsgesellschaft hat grundsätzlich die Pflicht, bei Verletzungen von ihr übertragenen Rechten durch Dritte Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr zu verlangen. Kommt es daraufhin in der streitigen rechtlichen Angelegenheit zu einer Vergleichsvereinbarung in angemessener Höhe, so ist dies für den Rechteinhaber nicht ungünstig. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass eine Mindestvergütungsregelung erforderlich ist, um Urheber vor einer Entwertung ihrer Rechte zu schützen.
Mitteilung einer Rechtsansicht ist lauter im Wettbewerb
Die Äußerung, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe, teilt die Rechtsansicht im Bereich der Weitergabe von Software mit. Eine solch deutliche Äußerung der Rechtsauffassung ist vorliegend die Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen, die sich an Vorgespräche, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten, anschließen. Dies Verhalten ist im Wettbewerbsrecht lauter, da keine falschen Tatsachen behauptet werden.
„Einfach mal abhängen“ – Geschenkbuchtitel und Lesezeichen
Wird ein Werk gleichwie ein anderes gestaltet, kommen markenrechtliche Ansprüche nicht in Betracht, wenn unterschiedliche Werkkategorien betroffen sind. Mangels dieser Werknähe - wie auch bei Buchtitel und Lesezeichen - sind etwaige Ansprüche aus dem UWG gegeben, da das Markengesetz dann keinen Vorrang kraft Spezialität hat.