Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

24. September 2008

„Einfach mal abhängen“ – Geschenkbuchtitel und Lesezeichen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.02.2007, Az.: 5 U 6/06

Wird ein Werk gleichwie ein anderes gestaltet, kommen markenrechtliche Ansprüche nicht in Betracht, wenn unterschiedliche Werkkategorien betroffen sind. Mangels dieser Werknähe - wie auch bei Buchtitel und Lesezeichen - sind etwaige Ansprüche aus dem UWG gegeben, da das Markengesetz dann keinen Vorrang kraft Spezialität hat.
Weiterlesen
24. November 2008

Tonträger-Sampling

Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH zum Urteil vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden.

Weiterlesen
15. Oktober 2008

Sharehosting-Service

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.07.2008, Az.: 5 U 73/07

Der Betreiber eines Geschäftsmodells, mit welchem ein anonymes Hochladen geschützter Dateien ermöglicht wird und somit Urheberrechtsverletzungen begangen werden - Sharehosting -, kann sich nicht auf die generellen Begrenzungen seiner Prüfungspflicht berufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zumutbare Möglichkeiten zur Identifikation der Nutzer und zum Nachweis der Wiederholungsgefahr systematisch außer Acht gelassen werden sowie auch, wenn nach Kenntnis solcher Rechtsverletzungen das anonyme Downloaden weiterhin zugelassen wird. 
Weiterlesen
08. Mai 2009

„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06

Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.

Weiterlesen
07. September 2010

Keine Privilegierung für Lizenzverletzer

Urteil des LG Mannheim vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09 Der Verletzer eines Lizenzrechtes kann nicht verlangen, vom Inhaber der Lizenz in gleicher Weise privilegiert zu werden wie ein redlicher Lizenznehmer, insbesondere wenn die Privilegierung an Meldepflichten und Kontrollrechte geknüpft ist. Darum ist die Schadenshöhe anhand der vom Lizenzgeber regulär verlangten Lizenzgebühren zu schätzen, gerade auch dann, wenn die Lizenzverträge des Lizenzgebers eine Verzinsungpflicht bei Verzug des Lizenznehmers vorsehen.
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
Weiterlesen
11. November 2010

Session-ID: Umgehung von für Dritte als solche erkennbarer Schutzmaßnahmen

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08

Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...
Weiterlesen
14. Juli 2009

Einschränkung „fliegender Gerichtsstände“

Beschluss des OLG München vom 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09

Das OLG München stellte in einem aktuellen Beschluss fest, dass bei Urheberrechtsverletzungen nicht der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre, sondern der Ort der Verletzungshandlung Anknüpfungspunkt für den Gerichtsstand sei. Der ausufernden Praxis der "fliegenden Gerichststände" in Urheberrechtstreitigkeiten müsse nach Ansicht des OLG entgegengewirkt und im Einzelfall der lokale Bezug geprüft werden.

Weiterlesen
06. Dezember 2010

Praxis Aktuell: Zur irreführenden Verwendung einer eingetragenen Marke

Urteil des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZR 42/08

Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann - gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben - nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG untersagt werden.
Weiterlesen
10. August 2010

Google-Thumbnails – keine Urheberrechtsverletzung

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Durch die Anzeige von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche einer Internetsuchmaschine werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist die Anzeige dieser Vorschaubilder kein die Benutzung rechtfertigendes Zitat, da es keinen über das Zugänglichmachen hinausgehenden Zitatzweck verfolgt. Sichert der Berechtigte jedoch seine im Internet veröffentlichten Bilder nicht gegen den Zugriff von Suchmaschinen und erleichtert er darüber hinaus noch deren Auffindbarkeit, liegt seitens des Berechtigten eine schlichte Einwilligung zur Anzeige dieser Bilder in Thumbnails vor.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a