Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

03. September 2008

Rechtsmissbräuchliche „Retourkutsche“

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 08.08.2008, Az.: 2 U 69/08

§ 8 Abs. 4 UWG soll lediglich vor solchen Abmahnungen schützen, bei denen es nicht um den fairen Wettbewerb, sondern um die Generierung von Abmahnkosten geht. Er schützt dagegen nicht den zuerst Abmahnenden gegen Abmahnkosten des Abgemahnten bezüglich der eigenen Wettbewerbsverstöße.
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16. April 2012

Vorschaubilder II

Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10 a) Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen. b) Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
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23. August 2010

Werbespot darf nicht ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet veröffentlicht werden


Teilurteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 128/08

Einem Unternehmen ist es nicht gestattet einen ausschließlich für dieses produzierten TV-Werbespot ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn eine objektive Auslegung ergibt, dass Vertragszweck eine TV-Nutzung ist, wovon nach der Verkehrssitte eine Internetnutzung gerade nicht umfasst ist.
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26. März 2014

Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des AG München vom 07.03.2014, Az.: 158 C 15658/13

Gegenüber privaten Filesharing-Nutzern, die im überschaubaren Rahmen Urheberrechtsverletzungen begehen, ist bei Abmahnungen Maß zu halten. Das Anbieten eines einzelnen deutschsprachigen Musikalbums mit 12 Titeln in einer Filesharing-Tauschbörse an 59 andere Nutzer, begründet bei Zugrundelegung des GEMA-Tarifs "VR-OD 5" einen Schadensersatz in Höhe von 354 €. Selbst wenn das Album einem unbestimmten Nutzerkreis angeboten worden wäre, ist kein höherer Schadensersatz als 600 € angemessen. Der Streitwert ist vorliegend auf nicht höher als 10.000 € anzusetzen.

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09. Mai 2012

Barmen Live

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 125/10 Zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Person, die von der Verwertungsgesellschaft die Einräumung von Nutzungsrechten verlangt, kommt eine Vereinbarung über die Zahlung einer angemessenen Vergütung zustande, wenn diese Person die von der Verwertungsgesellschaft für die Einräumung der begehrten Nutzungsrechte geforderte Vergütung gemäß § 11 Abs. 2 UrhWG in Höhe des von dieser Person anerkannten Betrags an die Verwertungsgesellschaft zahlt und in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft zahlt oder zu Gunsten der Verwertungsgesellschaft hinterlegt.
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07. Oktober 2008

Zur-Verfügung-Stellen im privaten Rahmen

Beschluss des LG Oldenburg vom 15.09.2008, Az.: 5 O 2421/08

Werden Musikdateinen im Internet innerhalb einer speziellen Tauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt wird, der Rahmen des Privaten entgültig überschritten, da es für den Handelnden offenkundig keine Rolle spielt, wer auf die Daten zugreift.
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28. Mai 2010

Filmische Verwertung von Einzelbildern

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 128/07

Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder ist jedenfalls dann keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden.
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17. August 2009

Hey Pippi Langstrumpf …

Beschluss des LG Hamburg vom 28.04.2009, Az.: 308 O 200/09

ein Affe und ein Pferd. Das Buch "Die doppelte Pippielotta" verstößt gegen das Urheberrecht, §§ 16, 17 UrhG. Übernommene Charakterzüge müssen verblassen und ein eigenpersönliches Wesen schaffen um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Hierfür genügt nicht bereits das Abändern der wohlbekannten Krummeluß-Pillen in Krumunkulus Pillen.
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23. August 2012

Anwendbarkeit des „fliegenden Gerichtsstands“ bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 18.07.2012, Az.: 2-06 S 3/12

Das Institut des „fliegenden Gerichtsstands“ findet auf Fälle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing Anwendung. Zweck des „Filesharing“-Systems ist es nämlich, durch eine möglichst hohe Zahl an Teilnehmern die Auswahl und das Verbreitungsgebiet zu vergrößern. Der Nutzer einer solchen Tauschbörse beabsichtigt daher nicht, dass lediglich Nutzer im Bezirk seines Wohnsitzgerichtes oder dem Sitzgericht des Rechteinhabers die Datei herunterladen.

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