Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

15. Juli 2010

Keine Beteiligung an Geräte- und Leerträgervergütung für Sendeunternehmen

Beschluss des BGH vom 24.06.2010, Az.: III ZR 140/09

Die Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie durch die Bundesrepublik ist laut BGH richtlinienkonform. Sendeunternehmen sind damit zulässig von dem Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung ausgeschlossen. An Eigenproduktionen werden Sendeunternehmen bereits ausreichend als Tonträger- oder Filmhersteller beteiligt, ein weiterer Beteiligungsanspruch für die Weitersendung und öffentlichen Wiedergabe am Vergütungsaufkommen aller Werke ginge indes erheblich zu Lasten anderer Künstler.
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16. September 2005

METAXA

Urteil des BGH vom 20.03.1986, Az.: I ZR 179/83 Zum Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Auftrag zur Herstellung einer Fotomontage für einen Verkaufskarton.
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30. September 2008

Gewerbliches Ausmaß der „Internet-Piraterie“

Beschluss des LG Frankenthal vom 15.09.2008, Az.: 6 O 325/08

Ein besonders schwerer Verstoß gegen fremde Urheberrechte mittels gewerblicher Aktivität des Verletzers kann nur unter Berücksichtigung der Art, Aktualität und des Marktwertes der jeweiligen Werke herausgebildet werden. Danach wird ein gewerbliches Handeln erst ab einer Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen angenommen.
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02. September 2008

„Das Original“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2007, Az.: I-20 U 110/07

Wird ein Produkt zusätzlich mit der Bezeichnung "Das Original" versehen, so wird beim Verbraucher der Eindruck erweckt es sei das erste seiner Art auf dem Markt. Trifft dies nicht zu, werden ähnliche Produkte fraglicher Art zu Unrecht als Nachahmerprodukte hingestellt, was einen Wettbewerbsverstoß zur Folge hat.
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24. November 2010

Zur Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung bei gesellschaftlichen Anlässen

Beschluss des BVerfG vom 14.09.2010, Az.: 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08 Der in der Veröffentlichung vom Fotos liegende Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist bei Personen, die nicht der Zeitgeschichte angehören, nur im Rahmen der Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis gerechtfertigt. Die Grenze der Privatsphäre ist bei der Berichterstattung über die Teilnahme an Festivitäten, anlässlich derer auch das Verhalten und das Aussehen der betroffenen Person bei der Teilnahme kommentiert wird, nicht überschritten, da diese im Rahmen der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung in die Öffentlichkeit hineinwirken.
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17. Februar 2017

Mobilfunkgeräte von Vergütungspflicht nach § 54 I UrhG a.F. umfasst

schwarzes Handy mit geöffnetem Musikplayer und Kopfhörern
Urteil des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZR 255/14

a) In den Jahren 2004 bis 2007 in Verkehr gebrachte Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher verfügten oder in die ein Speicher eingebaut werden konnte, und zum Einbau in Mobiltelefone bestimmte Speicherkarten zählen zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG (in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 25. Juli 1994) vergütungspflichtigen Geräten oder Tonträgern, wenn die eingebauten oder einbaubaren Speicher über eine Mindestspeicherkapazität von 5 MB verfügten und auf die Eignung dieser Geräte oder Tonträger zum Speichern und Abspielen von Musikwerken beispielsweise in der Werbung, in Bedienungsanleitungen, Testberichten oder Presseveröffentlichungen hingewiesen wurde.

b) Für solche Mobiltelefone ist nach § 54d Abs. 1 UrhG in Verbindung mit der Anlage zu dieser Bestimmung (jeweils in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 25. Juli 1994) folgende Vergütung geschuldet: für Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher, aber über keine eigene Tonaufzeichnungsmöglichkeit verfügen, die in Ziffer I 5 der Anlage vorgesehene Tonträgervergütung von 0,0614 €; für Mobiltelefone, die über eine eigene Tonaufzeichnungsmöglichkeit verfügen, eine Vergütung für Tonaufzeichnungsgeräte, die für Mobiltelefone, in die ein Speicher eingebaut werden konnte, nach Ziffer I 1 der Anlage 1,28 € und für Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher verfügten nach Ziffer I 2 der Anlage 2,56 € beträgt. Für derartige Speicherkarten ist die in Ziffer I 5 der Anlage vorgesehene Tonträgervergütung von 0,0614 € geschuldet.

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01. Juni 2007

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Urteil des LG Berlin vom 01.06.2007, Az.: 16 O 409/07 1. Für die "bestimmungsgemäße Abrufbarkeit"  von Internetseiten in Deutschland eines in Wien niedergelassenen Arztes ist es nicht ausreichend, wenn die Seiten medizinische und naturheilkundliche Themen von Allgemeininteresse, ähnlich einem Informationsportal, behandeln, diese vollständig jeweils in Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar sind, die Seitendomain eine in Englisch gefasste „.com"-Domain ist (www.vienna-....com) sowie die Adresse und Telefonnummer der Praxis des Domaininhabers in internationaler Schreibart („...Vienna, Austria, Tel. +43 ...") gehalten sind und die Seite zudem keinen Hinweis darauf enthält, dass das deutsche Publikum nicht angesprochen werden soll (Disclaimer). ...
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21. November 2008

Linksetzung auf Homepage eines Herstellers für Kopierschutzumgehungssoftware strafbare Beihilfehandlung

Urteil des OLG München vom 23.10.2008, Az.: 29 U 5696/07 Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung ist durch Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes geschützt. Dieser Schutz hört jedoch dann auf, wenn durch die Berichterstattung eine rechtswidrige Handlung gefördert oder zu einer solchen sogar Beihilfe geleistet wird. Die Linksetzung eines Online-Nachrichtendienstes im Rahmen eines Artikels über eine Software zur Umgehung des Kopierschutzes einer CD oder DVD auf die Homepage des Herstellers einer solchen Software ist nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung zu beurteilen, sondern im Rahmen einer grundsätzlich strafbaren Beihilfehandlung zu bewerten.
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03. Januar 2007

Zum Eilrechtsschutz gegen die Störerhaftung eines Presseunternehmens wegen eines in die redaktionelle Berichterstattung eingebundenen Hyperlinks

Beschluss des BVerfG vom 03.01.2007, Az.: 1 BvR 1936/05 Da die Reichtweite der urheberrechtlichen Störerverantwortlichkeit für Hyperlinks von der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist, ist wegen des Grundsatzes der Subsidiarität eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz unzulässig, da zunächst der Rechtsweg in der Hauptsache zu bestreiten ist.
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21. November 2011

„Briefe aus Petersburg 1933“

Urteil des OLG Köln vom 23.09.2011, Az.: 6 U 66/11

Ein Verleger ist nicht zum Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung verpflichtet, wenn er mit guten Grund davon ausgehen durfte, dass die verlegten Werke gemeinfrei waren. Der Verleger muss nicht ohne Weiteres prüfen, ob die bereits erloschenen Urheberrechte wiederaufleben.
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