Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

05. April 2012

Libri entfernt Presserezensionen der FAZ und SZ

Der Online-Buchhändler Libri will in Zukunft auf eine Verwendung von Zitaten aus Buchrezensionen der FAZ und SZ verzichten. Ausschlaggebend war hierfür eine Entscheidung des OLG Frankfurts, in dem dem Online-Magazin Perlentaucher vorgeworfen wird, das Urheberrecht zu verletzen, indem es Rezensionen aus den vorbenannten Verlagshäusern zusammen fasste und an Online-Buchhändler verkaufte.
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09. März 2011

Nutzung eines Musikwerks als Klingelton kann vom GEMA-Berechtigungsvertrag umfasst sein

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 35/08 Hat der Urheber eines Musikwerkes mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag in der Fassung der Jahre 2005 geschlossen, so räumt dieser der GEMA sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung des Musikwerks als Klingelton für Mobiltelefone erforderlich sind. Folge ist, dass es zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton nur einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf, wenn das Werk so zum Klingelton umgestaltet wurde, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und vorhersehbar war.
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24. September 2013

Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt

Urteil des OLG Brandenburg vom 19.03.2013, Az.: 6 U 14/10 Die Übernahme von urheberrechtlich geschütztem Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist nicht vom Zitatrecht des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG geschützt, wenn zwischen dem zitierten Artikel sowie den abgebildeten Lichtbildern einerseits und den eigenen Gedanken des Zitierenden andererseits keine innere Verbindung hergestellt wird.
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26. Februar 2008

Zur Verwendung von Zitaten Prominenter in Werbeanzeigen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 26.02.2008, Az.: 7 U 61/07 Wird in einer Werbeanzeige der Name eines Prominenten aufgeführt, stellt dies noch keine Namensrechtsverletzung im Sinne des § 12 BGB dar.  Auch die Wiedergabe von Zitaten stellt keine Verletzung des Urheberrechts dar, für die aus § 823 BGB oder § 97 BGB Schadensersatz- oder sonstige Ausgleichsansprüche geltend machen könnten. ...
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04. Januar 2010

Access-Provider: keine „Speicherung auf Zuruf“

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 11 W 41/09

Ein Access-Provider ist nicht zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet; auch dann nicht, wenn ihm vor Beendigung der Internetverbindung Rechtsverletzungen mitgeteilt werden. § 101 II Nr. 3 und IX UrhG begründen keine dahingehende Pflicht zur Speicherung von Daten auf Zuruf, vielmehr normiert diese Regelung lediglich einen Auskunftsanspruch. Eine die Auskunft erst ermöglichende Speicherung ist davon aber weder direkt noch analog erfasst. Eine Speicherungspflicht für Vorratsdaten lässt sich daraus für Internetprovider nicht ableiten.
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06. Juli 2009

Objektive Dringlichkeit bei Verfügungsverfahren maßgeblich

Urteil des LG Leipzig vom 29.05.2009

Im Verfügungsverfahren muss durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ersichtlich werden, dass eine objektive Dringlichkeit der Sache für den Kläger eine Verfügung rechtfertige. Dies ist nur gegeben, wenn die Verfügung dringend erforderlich zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt ist. Der bloße Hinweis darauf, dass es sich um eine Rechtsverletzung handele ohne den Nachweis der Dringlichkeit zu erbringen, rechtfertigt kein Verfügungsverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist dann in diesem Fall zu versagen.

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15. Juli 2005

Haftung für Links und Haftung des Serverbetreibers bei Urheberechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 15.07.2005, Az.: 308 O 378/05 1.) Das Anbieten im Internet von editierten Links („eDonkey-Links“), die die Suche und den Download zu TV-Serien in Internet-Tauschbörsen ermöglicht begründet einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG. 2.) Sowohl der Seitenbetreiber als auch der Serverinhaber seien als Störer verantwortlich, da sie den Zugriff auf Filmplagiate nachhaltig erleichteren.
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01. August 2008

Markenrechtlicher Schutz des Kürzels VZ

Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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