Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

19. März 2009

Haftung des Blogbetreibers als Mitstörer

Beschluss des LG Hamburg vom 08.09.2008, Az.: 310 O 332/08 Wer aus einem Internetblog einen wirtschaftlichen Vorteil zieht (z.B. Werbeeinnahmen), haftet im Falle einer Urheberrechtsverletzung einer seiner User bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung als Mitstörer, sofern er seine Prüfungspflichten verletzt. Es genügt bereits der willentlich und adäquat ursächliche Beitrag des Blogbetreibers zur Rechtsverletzung. Die Grundsätze der Störerhaftung legen dann jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung zu Grunde, an die keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Nur bei Schadensersatzansprüchen ist der Diensteanbieter nach § 10 TMG privilegiert.
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23. Dezember 2013

LG Köln: Ablehnender Beschluss gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch von The Archive AG

Beschluss des LG Köln vom 02.12.2013, Az.: 228 O 173/13 Das LG Köln hat heute, wie bereits angekündigt, zwei seiner ablehnenden Beschlüsse gegen The Archive AG im Volltext eingestellt. So stellte es in diesem Beschluss fest, dass nicht  beurteilt werden könne, ob ein Download in Form der Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Streamings vorliege. Außerdem sei es fraglich, ob die Ermittlung der IP-Adressen ordnungsgemäß erfolgt sei.
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13. Oktober 2017

Schrankenregelung des § 50 UrhG gilt nur, wenn Berichterstatter keine Möglichkeit hat, die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen

Sprechblase mit Hand
Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zu den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte gemäß Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

4. Ist die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetportal eines Presseunternehmens bereits deshalb nicht als erlaubnisfreie Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen, weil es dem Presseunternehmen möglich und zumutbar war, vor der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke des Urhebers seine Zustimmung einzuholen?

5. Fehlt es an einer Veröffentlichung zum Zwecke des Zitats gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG, wenn zitierte Textwerke oder Teile davon nicht - beispielsweise durch Einrückungen oder Fußnoten - untrennbar in den neuen Text eingebunden werden, sondern im Internet im Wege der Verlinkung als neben dem neuen Text selbständig abrufbare PDF-Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden?

6. Ist bei der Frage, wann ein Werk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, darauf abzustellen, ob dieses Werk in seiner konkreten Gestalt bereits zuvor mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht war?

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18. August 2015

Kein Urheberrechtsverstoß durch den Autor des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“

Schwarze Musiknoten auf einem weißen Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 20.4.2015; Az.: 24 U 3/14

Das Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“ stellt kein Plagiat dar und es liegt keine unfreie Bearbeitung des Werkes vor. Szenen und Textpassagen, die urheberrechtlich geschützt sind, wurden in dem Libretto nicht übernommen. Die Verwendung einzelner Ideen reicht für eine Urheberrechtsverletzung gerade nicht aus.

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14. Mai 2009

Ein bisschen Werbung macht noch keinen Störer

Beschluss des LG München I vom 31.03.2009, Az.: 21 O 5012/09 Schaltet jemand auf einer Internetseite, auf welcher vorwiegend urheberrechtswidrige Inhalte bereitgehalten werden, Werbung, so haftet dieser nicht als Mitstörer der dort begangenen Rechtsverletzung. Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Werbende irgendwelche Einflüsse auf diese Webseite hat. Folglich ist eine Mitstörerhaftung abzulehnen.
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20. November 2012 Kommentar

Lichtbild muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett von Servern gelöscht werden

Kommentar zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11

Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirklichung der Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.

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11. April 2011

AnyDVD: Zur Zulässigkeit von Verweisen (Hyperlinks) im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit

Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 191/08

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
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29. August 2011

Yasni darf Vorschaubilder anzeigen

Urteil des LG Hamburg vom 12.04.2011, Az.: 310 O201/10 Wenn urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bilder im Rahmen der Trefferliste einer Suchmaschine angezeigt werden, werden diese öffentlich zugänglich gemacht i.S.d. § 19a UrhG. Wird der Inhalt einer Internetseite für Suchmaschinen zugänglich gemacht, so darf dies als Einverständnis für die Nutzung der Bilder der Internetseite bei der Bildersuche im üblichen Umfang gewertet werden. Ein Hinweis im Impressum einer Internetseite, der einer Nutzung der Bilder durch bestimmte Suchmaschinen widerspricht, stellt keinen wirksamen Widerruf der Einwilligung in die öffentliche Zugänglichmachung von Vorschaubildern durch eine bestimmte Suchmaschine dar. Erst, wenn der Betreiber einer Internetseite von den bestehenden technischen Möglichkeiten Gebrauch macht, um die Fotos von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen, ist nicht von einem Einverständnis auszugehen.
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18. August 2008

Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.02.2008, Az.: 11 U 28/07 Wird eine Person mit ihrem Einverständis in einem Impressum genannt, so kann die Haftungsprivilegierung des § 8 Abs. 2 TDG nicht zu ihren Gunsten angewendet werden. Das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) schließt zum einen Unterlassungsansprüche nicht aus; zum anderen setzt die Bestimmung voraus, dass es sich bei der beanstandeten urheberrechtlichen Nutzung um fremde Informationen handelt.
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28. Dezember 2011

YouTube nicht auskunftspflichtig

Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11

Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.
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