Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

10. Dezember 2014

20 EUR Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in privater eBay-Auktion

Beschluss des LG Düsseldorf vom 22.08.2014, Az.: 23 T 62/14

Die rechtswidrige Verwendung von professionell angefertigten Lichtbildern im Rahmen einer privaten eBay-Auktion, begründet keinen Schadensersatz aus Lizenzanalogie unter Berücksichtigung der MFM-Richtlinien für Berufsfotografen. Insbesondere aufgrund der typischerweise kurzen Dauer einer Auktion und niedrigen Umsätzen bei Kleinartikeln (hier: Trinkglas), ist lediglich ein Schadensersatz in Höhe von 20 € gerechtfertigt. Der Streitwert für die Unterlassung ist in einem solchen Fall auf bis zu 500,00 € festzusetzen.

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04. Dezember 2014 Kommentar

Pixelio-Bilder müssen einen Urhebervermerk in der Bilddatei enthalten

Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.01.2014 entschieden, dass bei Nutzung von Fotos der Bilderdatenbank Pixelio in der Bilddatei selbst ein Hinweis zum Urheber enthalten sein muss, wenn das Foto wie üblich technisch über eine eigene URL aufgerufen werden kann.

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28. November 2014 Top-Urteil

Zur Nutzung eines Lichtbildes unter einer Creative Commons-Lizenz

Copyright Zeichen wird mit Kugelschreiber geschrieben. Lizenzrecht.
Urteil des OLG Köln vom 31.10.2014, Az.: 6 U 60/14

Die Nutzung eines Lichtbildes unter einer CC-Lizenz kann zu einer Urheberrechtsverletzung führen, wenn das Lichtbild umgestaltet und anschließend ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht wird. Bereits ein Beschneiden des Bildes kann eine solche Umgestaltung darstellen, wenn durch das Beschneiden die Aussage des Bildes verändert wird oder die Urheberbezeichnung nicht mehr erkennbar ist. Für die Auslegung der Bezeichnung „non commercial“ ist dabei nicht nur auf deutsches Recht oder Gewohnheiten der deutschen Sprache abzustellen. Da es sich bei CC-Lizenzen um AGB handelt, gehen Zweifel an deren Reichweite zulasten des Verwenders.

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28. November 2014

Technische Schutzmaßnahmen für Videospiele können urheberrechtlich geschützt sein

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.11.2014, Az.: I ZR 124/11

Vorrichtungen, die zur Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen für Videospiele hergestellt werden, können einen Verstoß gegen Urheberrecht darstellen. Demnach ist der Vertrieb von Adaptern, die hauptsächlich dazu konzipiert sind, raubkopierte Spiele auf die Originalspeicherkarte der Konsole Nintendo DS zu übertragen, eine Urheberrechtsverletzung. Dies ergibt sich auch daraus, dass der Kaufanreiz für den Adapter fast nur auf der illegalen Verwendungsmöglichkeit beruht.

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18. November 2014

Ein vermeintliches Immendorff-Gemälde muss nicht vernichtet werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.08.2014, Az.: I-20 U 167/12

Das vermeintliche Immendorff-Gemälde muss nicht vernichtet werden, da eine Einwilligung des verstorbenen Künstlers vorliegt und die Verbreitung des Gemäldes dadurch rechtmäßig ist. Die Einwilligung ergibt sich daraus, dass der Künstler zu Lebzeiten den Verkauf seiner Werke durch seine Mitarbeiter geduldet hat und dadurch den Anschein erweckte, er willige neben dem Verkauf auch in eine Verbreitung und Veröffentlichung dieser Werke ein.

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10. November 2014

Zur Abgrenzung von freier Benutzung und abhängiger Bearbeitung eines Werkes

Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.05.2014, Az.: 11 U 117/12

Stellt ein Werk (hier: Bildmotive von Babys und Kleinkindern) eine abhängige Bearbeitung einer Vorlage iSd § 23 UrhG dar und nicht lediglich ein selbstständiges Werk, das allenfalls in freier Benutzung der Vorlage entstanden ist, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn keine Einwilligung des Urhebers gegeben ist. Entscheidend ist, inwieweit das Werk von den eigenschöpferischen Zügen des benutzten Werkes abweicht. Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes bestimmt sich nach dem in der konkreten Formgestaltung zum Ausdruck gelangten Gesamteindruck in seiner schöpferischen Eigenart.

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07. November 2014

Wiederholungsgefahr entfällt nicht wenn Unterlassungserklärung ihren Bestand an Potestativbedingung knüpft

Urteil des LG Hamburg vom 29.01.2013, Az: 310 O 321/12

Die Wiederholungsgefahr bei einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung entfällt wegen mangelnder Ernsthaftigkeit nicht, wenn diese an die „Postestativbedingung der Aktivlegitimation“ des Unterlassungsklägers geknüpft ist. Eine solche Bedingung legt nahe dass eine gegebene Urhebereigenschaft nicht respektiert werde, weswegen eine Wiederholungsgefahr weiterhin gegeben ist.

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06. November 2014

Zum Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen

Urteil des LG Dortmund vom 01.08.2014, Az.: 3 O 500/13

Für ehrverletzenden Äußerungen, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, besteht kein Unterlassungsanspruch, wenn das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für die Zukunft nicht hinreichend dargelegt wird. Da die objektive Gefahr der Wiederholung der konkreten Verletzungshandlung für die Zukunft drohen muss, ist bei einer nur einmaligen Beeinträchtigung in der Vergangenheit erforderlich, dass weitere Umstände hinzukommen, die eine mögliche Wiederholung der Äußerungen sehr wahrscheinlich machen.

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05. November 2014

Präsentation eines Nachahmungsprodukts von „Mikado“-Keksstangen

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Pressemitteilung des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

Lediglich die Präsentation eines Produkts - dem der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird - auf einer internationalen Messe in Deutschland begründet noch nicht die Gefahr, dass das Produkt in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vor allem, wenn es sich um eine reine Fachmesse handelt und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

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04. November 2014

Kein Eingriff in Persönlichkeitsrecht von Corinna Schumacher durch Berichte der taz und des ZDF

Urteil des LG Köln vom 27.08.2014, Az.: 28 O 168/14

Corinna Schumacher steht kein Unterlassungsanspruch gegen die taz und das ZDF zu. Die Veröffentlichung von Fotos, die sie in Grenoble auf dem Weg in die Klinik zu ihrem verletzten Mann zeigen, greife nicht auf rechtswidrige Weise in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Grund hierfür ist, dass die Beiträge die aufdringliche Berichterstattung anderer Medien über den Unfall Schumachers kritisierten. Daher steht eher die Informationsbeschaffung und die Meinungsbildung im Vordergrund, als die Unterhaltung der Leser.

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