Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

09. Juli 2014

Keine Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing über den Gästeinternetanschluss

Urteil des AG Koblenz vom 14.05.2014, Az.: 161 C 145/14

Ein Hotelbetreiber haftet grundsätzlich weder als Täter noch als Störer für über den Gästeinternetanschluss seines Hotels begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn er zumutbare Verhaltens- oder Prüfpflichten erfüllt. Diesen genügt er, wenn die WLAN-Verbindung des Routers mit einer WPA2-Verschlüsselung und einem regelmäßig wechselnden Passwort gesichert und er die Hotelgäste dahingehend belehrt, dass das widerrechtliche Down- und/oder Uploaden von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten ist. Eine anlasslose Überwachung der Gäste oder des Hotelpersonals ist dem Hotelbetreiber nicht zumutbar.

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07. Juli 2014 Top-Urteil

Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

Drucker bei dem oben Papier eingelegt ist und unten Geldscheine rauskommen.
Pressemitteilung Nr. 107/2014 des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 28/11, I ZR 29/11, I ZR 30/11, I ZR 162/10

Für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Bild- und Textwerke durch Drucker oder PCs ist auch nach dem bis Ende 2007 geltenden Recht eine Gerätevergütung zu entrichten. Drucker, nicht aber PCs, gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54 a UrhG aF, da diese Regelung nur Verfahren erfasst, bei denen analoge Vervielfältigungsstücke entstehen. Erfasst werden auch Vervielfältigungsverfahren mittels einer Gerätekette, sofern es sich um ein einheitliches Verfahren zur Herstellung analoger Vervielfältigungsstücke handelt, das unter der Kontrolle derselben Person steht. Soweit PCs in einem einheitlichen Vervielfältigungsverfahren zur Herstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Übertragung von einem digitalen Speichermedium als Endgerät verwendet werden, sind sie ebenfalls nach der Regelung des §54 UrhG aF vergütungspflichtig.

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25. Juni 2014

Schadensersatz bei unrechtmäßiger Nutzung einer Produktfotografie

Urteil des LG Köln vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13

Die unberechtigte Nutzung einer Produktfotografie auf der Internetplattform eBay kann einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 120,00 € begründen. Bei der Festsetzung des Lizenzschadensersatzes kann die MFM-Empfehlung auch bei privat gefertigten Lichtbildern als Maßstab herangezogen werden, wenn es sich dabei nicht um einfache Schnappschüsse, sondern qualitativ hochwertige Fotografien handelt.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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24. Juni 2014

Urheberrechtsvergütungen für Speicherkarten

Urteil des EuGH vom 18.06.2014, Az.: C-463/12

Bei Speicherkarten, die beispielsweise zusammen mit Tablets oder Smartphones geliefert werden, kann der Preis um eine Pauschalvergütung für zulässige Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke erhöht werden, da die Copyright-Richtlinie eine Vergütungspauschale erlaubt, wenn es dabei um einen gerechten Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern und Nutzern geht. Ausgeschlossen wäre eine solche Vergütung nur, wenn es keine nationale Gesetzgebung mit einer vergleichbaren Urheberabgabe gäbe.

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20. Juni 2014

Zum Streitwert einer Unterlassungsklage im Fall eines Verkaufs von Live-Bootlegs bei eBay

Beschluss des OLG Celle vom 11.06.2014, Az.: 13 W 40/14

Verkauft eine Privatperson bei eBay sogenannte LP-Bootlegs, die Mitschnitte von Live Konzerten beinhalten, so ist der Streitwert einer Unterlassungsklage geringer anzusetzen, als bei Fällen, in denen Musik per Filesharing im Internet getauscht wird. Da die angebotenen LP-Bootlegs im Gegensatz zu Audiodateien oder CDs nicht beliebig häufig kopierbar sind, liegt nur eine einmalige Verletzung des Urheberrechts vor. Ein höherer Streitwert lässt sich auch als Generalprävention nicht rechtfertigen, da eine abschreckende Wirkung gegenüber Nachahmern bei der Streitwertbemessung außer Acht bleiben muss.

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18. Juni 2014

Urheberrechtlicher Schutz für Produktfotos

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.05.2014, Az.: 57 C 9057/13

Auch Produktfotos, die lediglich Gegenstände zeigen und reinen Informationscharakter aufweisen, genießen als Lichtbilder Urheberrechtsschutz gemäß § 72 Abs. 1 UrhG. Die widerrechtliche Nutzung von professionell angefertigten Fotos in eBay-Anzeigen rechtfertigt einen Schadensersatz in Höhe von 100 € je Foto.

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10. Juni 2014

Keine Urheberrechtsverletzung bei flüchtigen Kopien von Internetseiten im Cache

Urteil des EuGH vom 05.06.2014, Az.: C-360/13

Die bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Bildschirm- und Cachekopien können ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erstellt werden, da sie zum einen flüchtig bzw. begleitend sind und zum anderen vorläufigen Charakter haben. So werden erstere bei Verlassen der Internetseite gelöscht und letztere nach einer gewissen Zeit automatisch durch andere Inhalte ersetzt. Des Weiteren stellen die Kopien einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens dar, die die Betrachtung der Internetseiten überhaupt effizient ermöglicht.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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