Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Zum Nutzungsrecht und Urheberbenennungsanspruch bei Hoheitszeichen
Wird im Auftrag eines Hoheitsträgers ein Hoheitszeichen gefertigt, zu dessen Verwendung ausschließlich der Hoheitsträger berechtigt ist, so ist anzunehmen, dass dem Auftraggeber die umfassende und ausschließliche Nutzung eingeräumt wird. Hat der Urheber sein Namensrecht über längere Zeit nicht ausgeübt und liegt darin eine konkludent vereinbarte Beschränkung des Namensnennungsrecht, ist auch der Erbe an den Verzicht gebunden.
Ermittlung und Zuordnung einer einzigen IP-Adresse des Anschlussinhabers reicht nicht
Zur Ermittlung des Anschlussinhabers reicht die Ermittlung einer einzigen IP-Adresse innerhalb eines Zeitraums von mehreren Stunden, in diesem Fall um 2.39 Uhr und um 9.59 Uhr, nicht aus. Es muss ohne Zweifel nachgewiesen werden können, dass die festgestellte Urheberrechtsverletzung in Form von Filesharing über den Anschlussinhaber erfolgt ist. Dies sei hier nicht eindeutig, da häufig Ermittlungsfehler geschehen können und folglich die IP-Adresse nicht richtig erfasst werden oder dem Internetprovider ein Zuordnungsfehler unterlaufen kann.
Käse in Blütenform
Bloßes Herstellen eines Fotos begründet keinen Unterlassungsanspruch
Die bloße Herstellung von Fotografien einer Person kann nicht unter Berufung auf das Kunsturhebergesetz (KUG) abgewehrt werden. Aufgrund der dort geregelten Strafbewehrung scheidet auch eine analoge Anwendung der Vorschriften des KUG auf den Fall, der im Vorfeld einer Verbreitung erfolgten Herstellung einer Aufnahme, aus. Allerdings kann sich ein Unterlassungsanspruch aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben. Dazu muss der Verletzte allerdings beweisen, dass es tatsächlich zu einer Herstellung eines Fotos gekommen ist. Für einen Unterlassungsanspruch reicht es aber nicht aus, dass bei dem Verletzten der Anschein erweckt wurde, dass eine Aufnahme hergestellt wurde.
Redtube-Porno-Abmahnung verbreitet Trojaner per E-Mail
GEMA-Lizenzvertrag kann nach Änderung in der Rechtsprechung fristlos gekündigt werden
Ein GEMA-Lizenzvertrag für die Wiedergabe von Musiktiteln in einer Arztpraxis kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos gekündigt werden, da eine Notwendigkeit für eine solche Lizenz nach Änderung der Rechtsprechung des EuGH, der diese Art der Nutzung als keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne ansieht, nicht mehr gegeben ist.
Website mit kopierten Texten – Zitierrecht vs. Textklau
Werden auf einer Internetseite Texte eingestellt, ohne hierfür eine Lizenz zu haben, wird das Urheberrecht der Autorin jedenfalls dann verletzt, wenn die Verwendung der Texte nicht durch das Zitierrecht gedeckt ist. Dies setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen dem Text und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Bei einer Zeitungsmeldung, die durch eine sachliche und neutrale Berichterstattung geprägt ist, wäre eine Darstellung in solcher Art und Intensität nicht möglich, wenn der Zitierende hier darauf verwiesen würde, nicht zitieren zu dürfen und die berichteten Fakten in eigener Sprache zusammenfassen zu müssen.