Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

14. Dezember 2009

Adresshandel: die Haftung des Geschäftsführers nach Adresskauf

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2009, Az.: I-20 U 137/09

Der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft haftet persönlich für unlautere E-Mail-Werbung, wenn nicht ersichtlich ist, ob bei Übernahme des angekauften Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion nicht versucht wurde sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Einwilligungserklärung der angeschriebenen Personen vorliegt. Er kann sich dabei nicht auf allgemeine Zusicherungen des Veräußerers verlassen, nach welchen "bei allen Kunden eine Einwilligung" vorliege.
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10. Dezember 2009

Zur Weiterverbreitung „gebrauchter“ Software

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2009, Az.: I-20 U 247/08 Dem Hersteller von Software steht dann ein Unterlassungsanspruch aus § 97 I 1 UrhG gegen den Weiterverbreiter seiner "gebrauchten" Software zu, wenn dieser die Software in einer anders verkörperten Form verbreitet, als vom Hersteller ursprünglich in Verkehr gebracht. Es liegt dabei insbesondere keine Rechtserschöpfung des Herstellers vor, da diese nur bezüglich eines in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegten Werk eintreten kann; auch Sicherungskopien stellen keine derartigen Vervielfältigungsstücke dar.
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07. Dezember 2009

Mitteilung einer Rechtsansicht ist lauter im Wettbewerb

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 89/09

Die Äußerung, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe, teilt die Rechtsansicht im Bereich der Weitergabe von Software mit. Eine solch deutliche Äußerung der Rechtsauffassung ist vorliegend die Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen, die sich an Vorgespräche, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten, anschließen. Dies Verhalten ist im Wettbewerbsrecht lauter, da keine falschen Tatsachen behauptet werden.
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27. November 2009

Keine Geldentschädigung für „Esra“

Pressemitteilung Nr. 240/2009 des BGH zum Urteil vom 24.11.2009, Az.: VI ZR 219/08 Die Kunstfreiheit genießt eine besondere Bedeutung und daher ist bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung aus Verletzung des Persönlichkeitsrechts besondere Zurückhaltung geboten. Da hier der Roman bereits einem Verbreitungsverbot unterliegt, ist die Kunstfreiheit insgesamt bereits derart stark beeinträchtigt, dass eine Geldentschädigung nicht gerechtfertigt ist.
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25. November 2009

Die Anschlussinhaber-Haftung als Mitstörerhaftung für Rechtsverletzungen bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.2009, Az.: 12 O 594/07

Anschlussinhaber haften für Rechtsverletzungen, die über ihren Internetanschluss begangen werden, immer dann, wenn sie durch das Zurverfügungstellen des Anschlusses für Dritte ohne Sicherheits- und Prüfungsmaßnahmen Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Dies kann zB. dann der Fall sein, wenn Dritte den besagten Anschluss zum Download von Musiktiteln aus sog. Tauschbörsen nutzen. Es ist dem Anschlussinhaber zuzumuten, die illegale Nutzung seines Anschlusses durch Kontrollen zu unterbinden. Andernfalls ist er als Mitstörer in die Haftung zu nehmen.
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24. November 2009

Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Urheberrechtsverfahren

Beschluss des PfalzOLG vom 21.09.2009, Az.: 4 W 45/09

Eine unzureichende Sachaufklärung des Gerichts im Rahmen eines Urheberrechtsstreits führt zu keiner tragfähigen Entscheidungsgrundlage. Gemäß der Verweisung in § 101 Abs. 9 UrhG aufs FamFG besteht für das mit dem Rechtsstreit befasste Gericht die Verpflichtung, eigene Sachaufklärung zu betreiben. Das Gericht hat im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes sämtliche von ihm für notwendig erachteten Beweise zu ermitteln, dies gilt insbesondere für jene Punkte, an welchen das Gericht Zweifel hat.
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20. November 2009

Lückenloses Nachvollziehen von festgestellten IP-Adressen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 22.09.2009, Az.: 2-18 O 162/09

Wird eine Täterschaft oder Störereigenschaft seitens des Beklagten dezidiert in Abrede gestellt, beispielsweise im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, so muss der Kläger die Zuordnung der festgestellten IP-Adresse zum Beklagten lückenlos nachweisen. Insbesondere muss er darlegen, dass es sich bei der Zuordnung um durch den Provider nach § 101 Abs. 9 UrhG ermittelte Daten handelt.
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16. November 2009

Talking to Addison

Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 38/07 Der Übersetzer eines literarischen Werkes, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, kann gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG ab dem 5.000. verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplar des übersetzten Werkes eine zusätzliche Vergütung beanspruchen, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt. Besondere Umstände können es als angemessen erscheinen lassen, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu senken.
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13. November 2009

marions-kochbuch vs. chefkoch.de – Haftung für zu eigen gemachte Inhalte

Pressemitteilung Nr. 233/2009 des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07

Der Betreiber einer (Rezept-) Sammlung im Internet kann dafür haften, dass die Nutzer der Sammlung widerrechtlich Fotos auf die Webseite hochladen. Nach Ansicht des BGH hat sich der Betreiber der Sammlung die hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht und müsse daher wie für eigene Inhalte einstehen.
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12. November 2009

Nur der Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten ist aktivlegitimiert

Urteil des LG Hamburg vom 08.05.2009, Az.: 308 O 472/08

Die Rechte an urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen müssen substantiiert dargelegt werden und können nicht vermutet werden. Fehlt es an der Darlegung der Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte, fehlt es auch an der Aktivlegitimation, die Verletzungen dieser Rechte einzuklagen. Die fehlende Berechtigung kann sich aus der Berechtigung eines Dritten oder der unwirksamen oder unvollständigen Nutzungsrechtsübertragung ergeben.
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