Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Der Spion aus der Luft: Zum Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung Nr. 44/09 des AG München zum Urteil vom 19.08.2009, Az.: 161 C 3130/09
Grundsätzlich schützt das Recht am eigenen Bild jeden Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung des eigenen Bildnisses, dazu zählen auch Luftaufnahmen des eigenen Grundstücks. Ist die Aufnahme jedoch nicht einer bestimmten Adresse zuzuordnen und zudem der Einzelne als Person nicht zu identifizieren, wird das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt.Übertragung und Übernahme von Nutzungsrechten
Urteil des LG Kiel vom 23.07.2009, Az.: 4 O 145/08
Im Urheberrecht ist zwischen der Übertragung von Rechten (§ 34 UrhG) und der weiteren Einräumung von Rechten (§ 35 UrhG) zu unterscheiden. Werden die Rechte übertragen, so scheiden sie aus dem Vermögen des Inhabers aus und gehen in das Vermögen des Erwerbenden über. Bei der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bleibt das Nutzungsrecht des Inhabers dagegen bestehen, so dass sich der Bestand der Nutzungsrechte und die Zahl der Lizenznehmer mehren.Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“
Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09
Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.Gedichttitelliste III: Die Schutzrechte einer Datenbank
Die Herstellerin einer Datenbank für Gedichte genießt für diese ein Schutzrecht. Die besondere verkörperte Leistung liegt in der vorgenommenen Auswahl aus einem deutlich größeren Gesamtbestand und deren systematischen Anordnung und Aufarbeitung. Eine Übernahme von zahlreichen Elementen aus der geschützten Datenbank stellt eine Entnahme sowie Vervielfältigung dar. Der Nutzung eines wesentlichen Teils des Datenbestandes steht nicht entgegen, dass die zugehörigen Texte einer eigenen Datenbank entnommen wurden.
60 Jahre Schutz des geistigen Eigentums – das DPMA feiert Geburtstag!
Zuständig für die Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Geschmacksmustern, Marken und Gebrauchsmustern ist es die zentrale Behörde des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Idee nicht vom Schutz des Urheberrechts erfasst
Das OLG Köln stellte in seinem Grund- und Teilurteil fest, dass urheberrechtlicher Schutz nur dem Werk in seiner konkreten Ausgestaltung zukommt, die hinter dem Werk stehende Idee jedoch selbst keinen Urheberrechtsschutz genießt. Das Heranziehen einer Idee als Vorbild zur Ausgestaltung anderer Werke steht damit dem Urheberrecht nicht entgegen.
„Kranhäuser“ – Miturheberschaft mehrerer Architekten
a) Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.
b) Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.

