Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Keine Haftung bei Abwesenheit
Ghostwriter-Vereinbarung nicht immer sittenwidrig
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.09.2009, Az.: 11 U 51/08
Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine sogenannte "Ghostwriter-Vereinbarung", mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen, nicht sittenwidrig ist.Nachweis der Übertragung von Verwertungsrechten durch Indizien
Aufgrund zahlreicher Indizien kann im vorliegenden Fall hinreichend sicher darauf geschlossen werden, dass ein Sänger die Verwertungsrechte an bestimmten Musikwerken übertragen hat. Bei einer Rechteübertragung wurde mit angemessener Sorgfalt agiert, was die Betonung der Solisten in der Präambel zum Vertrag deutlich macht. In dem Vertrag wird betont, dass nur der Dirigent von der Übertragung der Rechte ausgenommen ist. Auch kein anderer an den Werken mitwirkender Künstler hat die Verwertung der Aufnahmen in Frage gestellt. Dies ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass alle Künstler ihre Rechte übertragen haben.
Lizenz an Wahrnehmungsgesellschaft auf Verwaltungsgebiet beschränkt
Ausländischen Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften eingeräumte Rechte beschränken sich auf das Verwaltungsgebiet der Gesellschaft. Diese Regelung ist auch mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, wenn Gegenstand der Einräumung nur die Wahrnehmung der Rechte an den im Gebiet der Gesellschaft bestehenden nationalen Urheberrechten ist und somit keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wird. Im Falle der Nichtbeachtung der Beschränkung kann die Gesellschaft als Störerin in Anspruch genommen werden.
IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden
Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
WLan-Nutzer haftet für Rechtsverletzungen durch Dritte
Der Nutzer einer ungeschützten WLan-Internetverbindung haftet auch dann für über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzungen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob er diese selbst begangen hat. Ein ungeschützter WLan-Zugang ermöglicht es auch unbekannten Dritten, das Internet über diesen Zugang zu nutzen. Im Rahmen der ihm obliegenden Prüfpflicht hat der Nutzer in zumutbarer Weise Schutzvorkehrungen zu treffen um Rechtsverletzungen - auch durch unbekannte Dritte - vorzubeugen. Anderenfalls hat der Nutzer im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen einzustehen.
Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden
In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
Darlegungslast hinsichtlich einer Fälschung
Dem Rechteinhaber steht bei berechtigter Abmahnung ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Hier ist jedoch nicht berechtigt abgemahnt worden, da der Rechteinhaber der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung, also Fälschung, nicht nachgekommen ist. Es ist nicht ersichtlich, wie durch ein im Internet veröffentlichtes Foto auf die qualitative Verarbeitung der Ware geschlossen werden kann.
Reifen Progessiv
Ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, erlischt nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.

