Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

08. Mai 2009

„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06

Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.

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07. Mai 2009

Dringend!

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.02.2009, Az.: 4 U 204/08

Wartet ein Antragsteller zu lange, die einstweilige Verfügung zu beantragen, obwohl er längst von der Rechtsverletzung Kenntnis hat, fehlt ihm die notwendige Dringlichkeit als Verfügungsgrund und der begehrte vorbeugende Unterlassungsanspruch entfällt. Denn die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt im Urheberrecht nicht.

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07. Mai 2009

Rechtswidrige Links in Internetforen

Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschließlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
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29. April 2009

Deutliche Kennzeichnung von Textübernahme in wissenschaftlichen Arbeiten

Urteil des VG Münster vom 20.02.2009, Az.: 10 K 1212/07 Die für die Annahme einer Täuschungshandlung erforderliche Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild kann „durch ausdrückliches Vorspiegeln, durch schlüssiges Verhalten und durch Unterlassen bei bestehender Aufklärungspflicht" geschehen. Die Verwendung von Textpassagen aus bereits erstellten und veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in der eigenen Diplomarbeit muss vom Verfasser durch das Setzen von Anführungszeichen und/oder gesonderter Formatierung und genauer Nennung der Quelle deutlich gemacht werden. ...
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28. April 2009

Bob Dylan bleibt exklusiv bei Sony Music

Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-240/07

Vor dem 1. Januar 1966 aufgenommene Musiktitel genießen nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Nach der europäischen Richtlinie 2006/116/EG werden auch Werke vor 1966 erfasst. Zudem werden auch Drittstaatler (nicht EG-Bürger) erfasst. Europäische Richtlinien haben Vorrang. Danach sind auch die zwischen 1958 und 1965 produzierten Werke des US-Amerikaners Bob Dylan weiterhin urheberrechtsgeschützt und dürfen nicht unberechtigt auf Tonträger kopiert werden.
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27. April 2009

Stadtpläne nicht weiterverlinken

Urteil des AG München vom 11.07.2008, Az.: 142 C 116/08 Geographische Karten, die im Internet abrufbar sind, dürfen nicht auf der eigenen Homepage eingestellt werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Nutzung der Karten entgeltlich oder unenetgeltlich ist.
Allein die Möglichkeit, den Stadtplanausschnitt auf der Internetseite des urheberrechtlich Berechtigten aufzurufen und ausdrucken zu können, begründet keine konkludente Einwilligung darin, die Stadtkarte auch auf der eigenen Internetseite bereitzuhalten. Wird dennoch die Stadtkarte so auf der eigenen Webseite genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Kommt es zu einer derartigen Rechtsverletzung, steht dem Berechtigten sowohl ein Unterlassungsanspruch zu und ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
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23. April 2009

Rund 700.000 Euro für 139 Musikstücke sind angemessen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.01.2009, Az.: 5 U 255/07

Macht ein Usenet-Anbieter Musikstücke ohne Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten öffentlich zugänglich, so haftet er wegen dieser Rechtsverletzung. Insbesondere muss er sich einen Streitwert für die rund 139 unberechtigterweise veröffentlichen Musikstücke von 695.000 Euro entgegenhalten lassen. Die Umstände des Einzelfalls lassen einen derart hohen Streitwert durchaus als angemessen erscheinen, wenn der in seinem Recht Verletzte eine wirkungsvolle und dauerhafte Abwehr erreichen möchte und der Verstoß gegen die Urheberrechte einen besonders hohen Verschuldensgrad aufweist.
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23. April 2009

GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

Pressemitteilung Nr. 88/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 5/07 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) von ihrer Pflicht nach § 11 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, in Ausnahmefällen befreit ist.
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22. April 2009

Widerrechtliche Nutzung von Karten

Urteil des AG Berlin - Charlottenburg vom 05.02.2009, Az.: 239 C 282/08    

Im Internet veröffentlichte Karten, die umfangreich zugänglich sind, aktualisiert werden sowie jeweils mit einem Copyright-Hinweis versehen sind, sind urheberschutzfähige Werke. Zur gewerblichen Nutzung werden Kartenausschnitte branchenüblich mit Lizenzen vermarktet. Ein gewerblicher Nutzer muss substantiiert vortragen können, von welcher Website er die von ihm genutzten Karten entnommen haben will. Dabei werden diese widerrechtlich verwendet, wenn sie für Verwendungen zuvor notwendigerweise nicht autorisiert worden sind.

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22. April 2009

Zulässigkeit von „internetbasierten“ Videorekordern

Pressemitteilung Nr. 84/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 216/06

Das Angebot eines "internetbasierten" Videorekorders kann Leistungsschutzrechte, die den Rundfunkunternehmen nach dem Urhebergesetz zustehen, verletzen. Dies ist in der Regel unzulässig, denn entweder greift die Abspeicherung im Auftrag des Kunden in das Recht des Rundfunkunternehmens ein, Sendungen aufzunehmen, oder verletzt im vollständig automatisierten Verfahren durch die Weiterleitung an mehrere Kunden das Recht des Rundfunkunternehmens, die Sendungen weiterzusenden.

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