Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

10. August 2009

Der Lebenslauf als Zitat

Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2009, Az.: 308 O 645/08

Wird ein fremder Lebenslauf ohne optische Abgrenzung völlig in die eigene Webseite integriert, kann eine eigentlich urheberrechtlich zustimmungsbedürftige Nutzung durch das Zitatrecht gedeckt sein. Im vorliegenden Fall setzt sich die Webseite durchgehend mit dem Lebenslauf inhaltlich auseinander. Bei einer kritischen Bewertung einer Selbstdarstellung erscheint die Wiedergabe des gesamten Lebenslaufs, der in dieser Form selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, durchaus angemessen. Zudem stellen die Ausführungen ein selbständiges Sprachwerk mit eigener Gedankenführung dar, in denen das Zitieren erfolgt.
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07. August 2009

Software zum Auslesen fremder Datenbanken

Urteil des LG Hamburg vom 09.04.2009, Az.: 310 O 39/08

Das Anbieten, Bewerben und/oder in Verkehrbringen einer Software, die zum automatischen Auslesen von Daten aus Datenbanken bestimmt und/oder geeignet ist, ist unter anderem auch wegen Verletzung des Vervielfältigungsrechts zu unterlassen, §§ 97 Abs. 1 S. 1, 87 b Abs. 1 UrhG.
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07. August 2009

„Kostenloses“ Pay-TV

Urteil des BGH vom 15.01.2009, Az.: I ZR 57/07

a) Wer für eine Ware, die nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig genutzt werden kann, gezielt damit wirbt, dass diese für urheberrechtswidrige Zwecke verwendet werden kann (hier: zur Verletzung des Sendeunternehmen zustehenden Leistungsschutzrechts nach § 87 Abs. 1 UrhG), darf diese Ware nicht in Verkehr bringen, solange die von ihm geschaffene Gefahr einer urheberrechtswidrigen Verwendung fortbesteht. (...)
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07. August 2009

CAD-Software

Urteil des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 239/06:

Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
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05. August 2009

„Vom Ernst des Lebens halb verschont…“

Urteil des LG München I vom 13.05.2009, Az.: 21 O 618/09 Das Landgericht München hatte zu entscheiden, ob das Zitieren eines vierzeiligen Auszugs aus einem insgesamt 116 Textzeilen umfassenden Gedichts bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Konkret ging es um den Vers "Vom Ernst des Lebens halb verschont, ist der schon, der in München wohnt" aus dem von Eugen Roth stammenden Originalgedicht, welcher auch als Verfasser angeführt wurde. Die Richter des Landgerichts sahen in dem kurzen Zitat  ein sog. zulässiges Kleinzitat im Sinne des § 51 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 UrhG, das keine Urheberrechtsverletzung begründet. Auch das Weglassen eines Kommas im Zitat stellte keinen Verstoß gegen das urheberrechliche Änderungs- oder Entstellungsgebot dar.
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03. August 2009

Der kommerzielle Weiterverkauf ist nicht gestattet!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 3 U 191/08

Die Buchung von Flügen über eine Webseite ist im vorliegenden Fall speziell für den Endverbraucher gedacht. Der Anbieter gestattet die Nutzung zum kommerziellen Weiterverkauf nicht, was er auch in den Nutzungshinweisen der Webseite angegeben hat. Deshalb darf das Angebot nicht mit dem Ziel genutzt werden, das Buchungssystem kommerziell auszunutzen und die erstandenen Flüge an Dritte weiterzuverkaufen. Ein solches Vorgehen ist eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Form des Schleichbezugs.
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31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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31. Juli 2009

Tripp-Trapp-Stuhl

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 98/06:

a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. (...)
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27. Juli 2009

Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen

Beschluss des LG Köln vom 30.04.2009, Az.: 9 OH 388/09

Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks über eine Tauschbörse liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Ein Accessprovider, der für die Rechtsverletzung genutzte Dienstleistungen anbietet, hat nach Ansicht des LG Köln unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die IP-Adressen zu erteilen, wenn diese Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgt.
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20. Juli 2009

Unberechtigte Nutzung von Fotografieteilen

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08 Die Rechte an Lichtbildern nach § 72 Abs. 1 UrhG gehen auch deshalb nicht unter, weil nur ein Teil des Bildes unberechtigt verwendet worden ist. Schutzgut der Norm ist auch der Teil des Bildes; insbesondere auch dann, wenn es sich um den prägenden Teil der Fotografie handelt. Dem Fotografen steht darüber hinaus nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100 % der Basisvergütung zu, wenn sein Name als Urhebervermerk nicht aufgeführt wurde.
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