Urteile aus der Kategorie „Urteile“

22. März 2017

Zum Umfang der sekundären Darlegungslast bei Filesharing-Fällen

Das Wort "Filesharing" zentral in einem Puzzle aus blauen Puzzleteilen mit Aufschriften wie "Server", "Daten", "Anbieter", "Online", "Web", "Plattform", "Client", "Nutzer"
Urteil des BGH vom 06.10.2016, Az.: I ZR 154/15

a) Bei der Bestimmung der Reichweite der dem Inhaber eines Internetanschlusses im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung obliegenden sekundären Darlegungslast zur Nutzung des Anschlusses durch andere Personen sind auf Seiten des Urheberrechtsinhabers die Eigentumsgrundrechte gemäß Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 Abs. 1 GG zu berücksichtigen. Handelt es sich bei den Personen, die den Anschluss mitgenutzt haben, um den Ehegatten oder Familienangehörige, so wirkt zugunsten des Anschlussinhabers der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie (Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 6 Abs. 1 GG).

b) Dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten einer Dokumentation zu unterwerfen, um im gerichtlichen Verfahren seine täterschaftliche Haftung abwenden zu können. Ebenfalls unzumutbar ist es regelmäßig, dem Anschlussinhaber die Untersuchung des Computers seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software abzuverlangen.

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21. März 2017

Zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufen auf eBay

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16

Ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ist als gewerblicher Händler im Sinne von § 3 I UWG einzuordnen, wenn mittels professionell ausgestalteter Auktionen das großumfängliche Angebot neuwertiger Artikel eines bestimmten Produktsortiments erfolgt. Unerheblich ist dabei, ob die strittigen Verkaufsstücke ursprünglich von Familie oder Bekannten zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Gesamterscheinungsbild der getätigten Verkäufe auf einen planmäßig und dauerhaften Erwerb und damit eine bestehende Unternehmereigenschaft schließen lassen.

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21. März 2017

Domainname kann Namensrecht eines später gegründeten Unternehmens verletzen

Weltkugel mit Domainnamen auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 187/15

In der Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain mit einem (fremden) Firmennamen, welcher sowohl als Unternehmenskennzeichen als auch als Name geschützt ist, kann eine unberechtigte Namenanmaßung liegen, die das Namensrecht dieses Unternehmens verletzt. Dass die Domainregistrierung der Begründung des (fremden) Unternehmenskennzeichenrechts zeitlich vorgeht, ist dabei jedenfalls dann unerheblich, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Domaininhaber zum Zeitpunkt der Registrierung keine eigenen Rechte an der Bezeichnung innehatte und die Domain bereits damals für die später gegründete, gleichnamige Firma vorgesehen war.

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21. März 2017

Berichterstattung über angeblichen Gewichtsverlust eines prominenten Patienten kann Unterlassungsanspruch begründen

Vertrauliche Krankenakte auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2016, Az.: 16 U 120/16

Wird in einer Illustrierten behauptet, ein Prominenter habe während seines Krankenhausaufenthaltes einen dramatischen Gewichtsverlust erlitten, der aber weder zu jenem noch zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich eingetreten ist, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung und damit einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten dar. Durch die Äußerungen wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Selbstbestimmungerecht des Patienten verletzt, was eine Verpflichtung zur Unterlassung der Veröffentlichung derartiger Äußerungen begründen kann. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund dessen, dass ein Patient vor dem Blick in sein Krankenzimmer und dem Einblick in seine Genesungsfortschritte oder -rückschritte geschützt ist, soweit er sie nicht selbst preisgibt.

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21. März 2017

Die Kennzeichnung „Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ ohne wissenschaftlichen Nachweis stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

Forscher beobachten konzentriert einen Bildschirm
Urteil des LG Cottbus vom 19.05.2016, Az.: 11 O 76/15

Die Wirksamkeit bilanzierter Diäten muss durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten erwiesen werden. Die Eine Studie, welche die Wirksamkeit eines anderen Produkts - mit teilweise gleichen Inhaltsstoffen - betrifft, genügt nicht um diesen Nachweis zu führen. Entscheidend sind die Inhaltsstoffe in ihrer konkreten Zusammensetzung. Das Anbieten eines Produkts ohne Wirksamkeitsnachweis als "bilanzierte Diät" stellt das Bewerben einen Wettbewerbsverstoß dar.

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20. März 2017 Kommentar

Verletzung eines Firmen-Namensrechts bei Registrierung des Domainnamens vor der Unternehmensgründung

Symbol mit Domainendung .de
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 187/15

Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens trifft das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ grundsätzlich auch bei der Registrierung einer Domain zu. Eine Ausnahme hiervon kann es allerdings dann geben, wenn ein Dritter nachträglich ein eigenes Recht mit einer höheren Priorität an der Domain geltend machen kann. Diese Frage kann beispielsweise dann aufkommen, wenn ein Domainname für eine Firma registriert wird, dessen Gründung erst später erfolgt und sich die Wege von Domaininhaber und Firma im Nachhinein trennen. Kann sich in einem solchen Fall der Registrar auf ein absolutes Recht aufgrund der Registrierung berufen oder aber kann die Firma einen Löschungsanspruch aufgrund der Verletzung ihres Namensrechts geltend machen?

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17. März 2017

Handyvideo eines Nachbarschaftsstreits verletzt das Persönlichkeitsrecht

Grafik, die ein rot umrandetes Verbotssymbol zeigt, auf welchem ein diagonal durchgestrichenes Smartphone abgebildet ist
Urteil des LG Duisburg vom 17.10.2016, Az.: 3 O 381/15

Bereits die Herstellung von Filmaufnahmen einer Person ohne Verbreitungsabsicht und innerhalb eines öffentlich zugänglichen Bereichs kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründen. Wenngleich sich der Abgebildete bei Aufzeichnung außerhalb seiner besonders geschützten Privatsphäre bewegt, so ist die Aufnahme nur dann als zulässig anzusehen, wenn das vorliegende Interesse des Filmenden bei Würdigung aller Gesamtumstände dem Interesse am Schutze des angegriffenen Persönlichkeitsrechtes überwiegt. Eine mögliche Einwilligung ist hierbei grundsätzlich unbeachtlich, wenn die umstrittene Äußerung im Rahmen eines emotionalen Streitgespräches entstand und daher erkennbare Zweifel an deren Ernsthaftigkeit bestehen.

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17. März 2017

Provisionsabgabeverbot ist keine Marktverhaltensregel (mehr)

Schriftzug Provision oberhalb eines Füllers, daneben eine Brille sowie Geld und Unterlagen
Urteil des OLG Köln vom 11.11.2016, Az.: 6 U 176/15

Bei der Frage, ob eine Vorschrift eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG enthält, kommt es maßgeblich auf deren Zweckbestimmung an. Versicherungsvermittler dürfen nach dem Provisionsabgabeverbot die ihnen gegenüber den Versicherungsgesellschaften zustehende Courtage nicht an Versicherungsnehmer weitergeben. Der Regel kommt zwar gegenüber den Marktteilnehmers Außenwirkung zu. Das Interesse der Mitbewerber an der Schaffung gleicher Voraussetzungen ist aber vielmehr Folge, als Zweck der gesetzlichen Regelung. Im Unterschied zum früheren Recht, ist das Provisionsabgabeverbot heute keine Marktverhaltensregel mehr.

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14. März 2017

In „Filesharing“-Fällen liegt die Beweislast hinsichtlich der Werkqualität beim Rechteinhaber

Daten in Ordnerform fallen in eine Mülltonne
Urteil des LG Frankenthal vom 22.07.2016, Az.: 6 S 22/15

Damit sich der Anspruchsteller in „Filesharing“-Fällen auf urheberrechtliche Verwertungsrechte nach §§ 15 ff UrhG berufen kann, muss er beweisen, dass der Anspruchsgegner nutzbare Werkfragmente zum Download bereitgestellt hat. Nutzbar im Sinne des § 11 UrhG sind Werkfragmente dann, wenn sie sich etwa mit Hilfe gängiger Hard- und Software abspielen lassen. Das Gesetz kennt keine urheberrechtlich geschützte Datei, lediglich in dieser enthaltene urheberrechtlich geschützte Werke.

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07. März 2017

Wegen Verleumdung – Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Facebook abgewiesen

Dislike-Symbol im Facebook-Stil, Daumen nach unten
Pressemitteilung Nr. 5/2017 des LG Würzburg zum Urteil vom 07.03.2017, Az.: 11 O 2338/16

Bei von Nutzern auf Facebook veröffentlichten Verleumdungen handelt es sich um fremde Inhalte der Nutzer des Portals, Facebook ist weder Täter noch Teilnehmer der Verleumdungen und hat sich diese nicht zu Eigen gemacht. Ohne ein Sachverständigengutachten könne nicht geklärt werden, ob es für Facebook bei schweren Persönlichkeitsverletzungen ohne technisch zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar sei, Verletzungen proaktiv auf ihren Seiten zu ermitteln. Da auch nicht erkennbar sei, dass dem Kläger durch die fortgesetzte Verbreitung weiterer Schaden drohe, fehlt es zudem an der Eilbedürftigkeit.

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