Urteile aus der Kategorie „Urteile“

09. Februar 2017

Keine Erschöpfung nach Download einer Testversion

30-Tage-Testen Plakette mit Roter Schrift und Sternen auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.12.2016, Az.: 11 U 108/13

Wer eine kostenlose 30-Tage-Testversion einer Software zur Verfügung stellt, erteilt keine Zustimmung zu deren Vervielfältigung. Die Testversion soll vielmehr die Kaufmotivation der Nutzer fördern. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den CoAs, da diese keine Linzenzen sind, sondern lediglich die Authenzität der Software bescheinigen. Aufgrund des zeitlich begrenzt eingeräumten und unentgeltlichen Nutzungsrechts ist auch keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts eingetreten.

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09. Februar 2017

Ahmt der Schleifisch den Kielfisch nach?

zwei gleichförmige, aber andersfarbige Kunstofffischköder mit Angelhaken vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 30.11.2016, Az.: 6 U 39/15

Eine geschäftliche Handlung ist unlauter, wenn sie u.a. Kennzeichen oder Waren eines Mitbewerbers herabgesetzt oder verunglimpft. Die Aussage, dass ein Konkurrenzprodukt eine Nachahmung sei, hat das Ziel den eigenen Absatz zu fördern und ist daher jedenfalls eine geschäftliche Handlung. Die Bezeichnung als Nachahmung ist jedoch wertungsneutral und deshalb in einer Gesamtwürdigung als zulässiges Werturteil nicht zu beanstanden.

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09. Februar 2017

Brandschutzsystem: Auf fehlenden Verwendbarkeitsnachweis ist hinzuweisen

aufsteigender Rauch erreicht einen Rauchwarnmelder, der rot leuchet
Urteil des OLG Dresden vom 09.08.2016, Az.: 14 U 1819/15

Wer relevante Tatsachen verschweigt, die die geschäftliche Entscheidung des angesprochenen Verkehrs beeinflusst, handelt gem. § 5a Abs. 1 UWG unlauter. Wird ein Brandschutzsystem ohne Hinweis darauf, dass der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis nicht vorliegt, beworben und vertrieben, wird eine wesentliche Information verschwiegen. Denn dadurch erhält der angesprochene Verkehr den Eindruck, die beworbenen Produkte seien ohne weiteres anwendbar, obgleich es an einer uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit fehlt.

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09. Februar 2017

„Darlehensgebühr“ in AGB von Bausparverträgen unwirksam

Wippe mit einem Haus auf der einen und Stapeln mit Münzen auf der anderen Seite
Urteil des BGH vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel

"§ 10 Darlehensgebühr

Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld)."

unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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08. Februar 2017

Rechtswidrig aufgestellte Videokameras sind zu entfernen

Überwachungskamera vor Haus
Urteil des OLG Köln vom 22.09.2016, Az.: 15 U 33/16

Es besteht ein Anspruch auf Entfernung von Kameras aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG wegen eines objektiv vorliegenden Überwachungsdrucks unabhängig davon, ob die Kameras beweglich sind oder fixiert werden können. Das geltend gemachte Schutzinteresse muss im Rahmen einer Güterabwägung hinter dem Persönlichkeitsrecht des Nachbarn zurücktreten. Die einzig in Betracht kommende Möglichkeit die Beeinträchtigung zu beseitigen, bedeutet die Entfernung der Kameras. Es kommt nicht darauf an, ob die Kameras derzeit in einer Position betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. das Grundstück des Nachbarn erfasst. Es genügt, dass in der Vergangenheit das Grundstück des Nachbarn gefilmt worden war. Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist jedoch nicht gegeben.

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08. Februar 2017

Umgehung eines Versicherungsmaklers durch Versicherung kann zulässig sein

Schriftzug Versicherungswechsel mit Kreide auf Tafel
Urteil des BGH vom 21.06.2016, Az.: I ZR 274/14

Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt.

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07. Februar 2017

Zu den Anforderungen an eine Markennennung in einem Werbemittel

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.11.2016, Az.: 6 U 63/16

Ein zu Werbezwecken verwendetes Zeichen einer fremden Marke kann im Rahmen einer Markennennung nach § 23 Nr. 3 MarkenG nur dann gerechtfertigt sein, wenn das streitgegenständliche Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zweifelfrei als fremde Marke und somit nicht als eigene Marke für das Produkt des Verwenders zu verstehen ist. Ein entsprechender Sternchen-Hinweis scheidet hierfür schon grundsätzlich aus, wenn die Auflösung in nahezu unlesbar kleiner Schrift und statt unmittelbar neben der Markennennung erst am unteren Rand der Seite oder durch Einbindung in den Fließtext der Produktinformation erfolgt.

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07. Februar 2017

Werbung für die Durchführung der Hauptuntersuchung durch eine Kfz-Werkstatt ist nicht irreführend

Prüfplaketten für Haupt- und Abgasuntersuchung
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.09.2016, Az.: 6 U 166/15

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit einer Abbildung von Prüfplaketten für die Durchführung der Hauptuntersuchung ist auch dann nicht irreführend, wenn die Plakette nicht von der Werkstatt selbst, sondern von einem externen Prüfinstitut vergeben wird, da nicht die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise oder ein erheblicher Teil davon die Werkstatt selbst für eine amtlich anerkannte Prüforganisation halten. Die Nennung des prüfenden Drittinstituts ist keine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG und daher nicht erforderlich.

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07. Februar 2017

„ARD Buffet“: Programmzeitschrift ist wettbewerbswidrig

Fernsehkoch kocht vor der Kamera
Pressemitteilung Nr. 12/2017 des BGH zum Urteil vom 26.01.2017, Az.: I ZR 207/14

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es gem. § 11a Abs. 1 S. 2 RStV gestattet, programmbegleitende Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt zu publizieren. Andere Druckwerke darf dieser allerdings nicht anbieten. Dieses Verbot hat den Zweck, die Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Markt der Druckwerke zum Schutz von Presseverlagen zu begrenzen und ist daher Marktverhaltensregel i.S. von § 3a UWG. Aufgrund erweiterter Wortlautauslegung erfasst das Verbot nicht nur das eigene Anbieten, sondern auch die Unterstützung Dritter bei der Veröffentlichung entsprechender Druckwerke.

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06. Februar 2017

Markenschutz eines Zauberwürfels („Rubik’s Cube“)

Frau hockt auf dem Boden und spielt mit Zauberwürfel
Urteil des EuGH vom 10.11.2016, Az.: C-30/15 P

Bei der Anmeldung eines als Zauberwürfel bekannten „dreidimensionalen Puzzles“ muss die technische Funktion der Würfelform hinreichend beachtet werden. Denn die erkennbare Gitterstruktur auf den Außenseiten des Würfels ist mehr als eine abstrakte Form, sondern entfaltet eine technische Wirkung i. S. des absoluten Eintragungshindernis gem. Art. 7 e) ii) VO Nr. 40/94. Weiter würde sich ohne die Berücksichtigung der Drehbarkeit der Markenschutz auf alle Arten von würfelförmigen Puzzles erstrecken, unabhängig von ihrer Funktionsweise.

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