Kostenauferlegung trotz unpräziser Abmahnung?
Das LG Kiel hat mit Anerkenntnisurteil entschieden, dass eine (unpräzise) Abmahnung zwar für sich genommen nicht den Anforderungen der Grundsätze eines fairen Verfahrens entspricht. Dennoch wurden unserem Mandanten trotz sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt. Unserem Mandanten sei sein rechtsverletzendes Verhalten bekannt gewesen sei, mit der Folge, dass dessen Verhalten zur Erhebung einer Klage Veranlassung gegeben habe. Einer weiteren Präzisierung der Abmahnung bedürfe es laut dem Landgericht Kiel nicht. Dieser Auffassung schloss sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jedoch nicht an, sondern hob das Urteil mit Beschluss vom 25.02.2025, Az. 6 W 12/24 auf.

