Urteile aus der Kategorie „Urteile“

23. September 2024 Top-Urteil

Vervielfältigung von Lichtbildern einer Fototapete – stillschweigende Einwilligung des Berechtigten?

Pressemitteilung Nr. 179/2024 des BGH zum Urteil vom 11.09.2024 (Az.: I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über den urheberrechtlichen Schutz von Fototapeten, welche vom Kläger angefertigte Lichtbilder enthalten, zu entscheiden. Dabei war zwischen der Klägerseite und den drei Beklagtenparteien umstritten, ob die Abbildung einer vom Kläger erworbenen Fototapete, die im Internet zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken hochgeladen und genutzt wird das Urheberrecht an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien verletzt. Die Revision vor dem BGH scheiterte. Der BGH hat sich bei der Begründung den Argumenten der Vorinstanzen angeschlossen: Zwar stelle das Hochladen grundsätzlich ein Eingriff in das Urheberrecht dar, jedoch war dieser Eingriff durch stillschweigende Einwilligung des Klägers gerechtfertigt. Grundlage für eine solche Einwilligung sei nämlich nicht der subjektive Wille des Berechtigten. Vielmehr ist die Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers maßgeblich. Konkret sei es üblich, solche Produkte sowohl zu privaten als auch gewerblichen Zwecken als Foto - oder Videoaufnahme zu verwenden. Ausdrücklich wies das Gericht aber darauf hin, dass es dem Kläger künftig vorbehalten ist, vertraglich die Nutzung der Fototapeten einzuschränken.

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20. September 2024 Kommentar

Der Zusatz „.de“ macht eine Unternehmensbezeichnung nicht individuell

Bunte Würfel mit Domain Endungen
Kommentar zum Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 13.05.2024, Az.: 22 W 16/24

Das Kammergericht Berlin hatte über die von einer Gesellschaft begehrte Firmierung zu entscheiden (Az.: 22 W 16/24). Konkret ergab sich aus der neuen Satzung einer in Charlottenburg im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft der Wunsch, künftig mit einer Unternehmensbezeichnung aufzutreten, die aus einem Gattungsbegriff und der Ergänzung „.de“ sowie „AG“ besteht (Muster: xxxxxxx.de AG). Festzuhalten ist dabei, dass die Firma eine Domain beinhaltet. Darauf reagierte das Registergericht allerdings zu Ungunsten der AG, indem es die Firma der Gesellschaft wegen §§ 18, 30 HGB beanstandete. Nach den handelsrechtlichen Normen bedarf es einer ausreichenden Individualisierung; die Bezeichnung muss also eine gewisse Unterscheidungskraft besitzen. Daran mangele es bei einer Gattungsbezeichnung. Die hinzugefügte Domain „.de“ ändere daran indes auch nichts.

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10. September 2024

Medienbruch: Verweis auf AGB im Internet in Werbebrief unzulässig

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2024, Az.: 20 UKl 1/24

Nachdem ein Telekommunikationsunternehmen Werbebriefe an Verbraucher schickte, um sie von einem Wechsel zu ihren Verträgen zu überzeugen, sah ein Verbraucherschutzverband darin einen unzulässigen Medienbruch und bekam vor dem OLG Düsseldorf recht. Der Medienbruch kommt dadurch zustande, dass der Hinweis, die AGB seien im Internet aufrufbar, nicht den Anforderungen des § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB bezüglich einer zumutbaren Kenntnisnahme entspricht. Sowohl die Annahme, jeder Verbraucher würde über einen hinreichenden Internetanschluss sowie ein fähiges Endgerät verfügen als auch die fehlende Notwendigkeit – die AGB hätten ebenfalls mit dem Brief versandt werden können – rechtfertigt diesen Medienbruch laut dem Gericht nicht.

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10. September 2024

Wettbewerbswidrigkeit von ungekennzeichneten Affiliate-Links

Urteil des LG München I vom 09.07.2024, Az.: 1 HK O 12576/23

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass es sich bei Online-Teasern, die Affiliate-Links enthalten, um Werbung handelt, die entsprechend gekennzeichnet werden muss. Bei einer fehlenden Kennzeichnung wie im vorliegenden Fall verstößt der Webseitenbetreiber gegen § 5a Abs. 4 UWG, dessen Ziel das Ausdehnen des medienrechtlichen Verbots der Schleichwerbung auf alle Formen der Werbung ist. Bei Affiliate-Links handelt es sich um Hyperlinks auf andere Webseiten, wobei der Verwender am Partnerprogramm dieser Seiten teilnimmt und bei einem Kauf oder Abonnementabschluss über diesen Link daran (mit)verdient.

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30. August 2024

Leerverkäufe auf Ticket-Zweitmarkt sind rechtswidrig

Zwei schwarz-goldene Tickets
Urteil des LG München I vom 26.07.2024, Az.: 37 O 2100/22

Der Unterlassungsklage des FC Bayern München gegen die Plattform Viagogo wurde durch das LG München I teilweise stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts sind sog. Leerverkäufe als rechtswidrig einzustufen, da es eine Irreführung darstelle, weil der Verkauf nur auf Spekulation über das Ticketkontingent beruht. Bei den Leerverkäufen geht es um das Verkaufen von Tickets bevor der Verein diese zur Verfügung gestellt hat. Auch wurde eine Klausel in den AGB des Vereins bestätigt, nach der Inhaber eines auf dem Zweitmarkt erworbenen Tickets abgewiesen werden können, da ein legitimes Interesse an sozialem Preisgefüge besteht.

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27. August 2024 Top-Urteil

Leonardo da Vincis „Vitruvianische Mensch“ darf außerhalb Italiens weiterhin als Bild für Puzzles verwendet werden

Urteil des LG Stuttgart vom 14.03.2024, Az.: 17 O 247/22

Das italienische Kulturministerium und die Kunstakademie für Malerei und Skulptur in Italien wollten den Vertrieb von Puzzles mit Leonardo da Vincis Bild "Vitruvianischer Mensch" verbieten. Die beklagten Vertreiber der Puzzles klagten dagegen, da sie einen solchen Unterlassungsanspruch außerhalb Italiens als unzulässig ansahen. Zu Recht, wie das LG Stuttgart nun entschied, denn der Unterlassungsanspruch leite sich aus italienischen Rechtstexten ab, die außerhalb Italiens keine Anwendung fänden.

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27. August 2024

Wie weit geht der Schutz der Nürnberger Rostbratwurst?

Pressemitteilung des LG München I vom 13.06.2024 (Az.: 33 O 4023/23)

Die Verordnung VO (EU) Nr. 2024/1143 schützt unter Anderem geografische Angaben. Dementsprechend dürfen sog. "geschützte geografische Angaben" (g. g. A.) zur Vermarktung nur verwendet werden, wenn die Produkte den entsprechenden (Produkt-) Spezifikationen entsprechen. Die Nürnberger Rostbratwurst fällt unter die g. g. A. Ein Schutzverein von Herstellern von Nürnberger Rostbratwürsten klagte gegen die Herstellerin von Bratwürsten, da diese ihre Würste als "Rostbratwürste" bewirbt. Diese weisen eine ähnliche Größe zum Original auf und werden mit den typischen Beilagen präsentiert. Problem aus Sicht des Vereins ist, dass die Beklagte nicht in Nürnberg, sondern in Geiselhöring (Niederbayern) produziert. Das Gericht sieht keine Irreführung des Durchschnittsverbrauchers, da dieser es gewohnt ist, eine Vielzahl von Würsten, welche sich in Aufmachung und Größe ähneln, zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist somit, die Bezeichnung "Nürnberger", welche die Beklagte unterlies. Demnach lehnte das Gericht die Klage ab.

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13. August 2024

Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Radiorecordern

Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 14/21

Eine Tonträgerherstellerin, die die ausschließlichen Rechte an den gegenständlichen Musiktiteln gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG innehat, hat gegenüber dem Betreiber eines Internet-Radiorecorderdienstes keinen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Da sich die Nutzer des Dienstes auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen können, solange die Vervielfältigungen nur zum privaten Gebrauch und nicht zu Erwerbszwecken dienen, liegt keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vor. Das voll automatisierte Verfahren stellt für jeden Kunden des Dienstes eine Vervielfältigung her, indem es, nachdem der Titel auf die Wunschliste gesetzt wurde, einen Mitschnitt bei der nächsten Sendung von einem angeschlossenen Internetradio erstellt und diesen in der Cloud des Nutzers ablegt. Somit wird nicht die gleiche Vervielfältigung für eine unbestimmte Nutzerzahl zur Verfügung gestellt und die beklagte Betreiberin des Dienstes ist nicht die Herstellerin der Vervielfältigungen.

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13. August 2024

„HAPPY BÄRSDAY“ und „HAPPY 100th BEARSDAY“ als Slogans für das Jubiläum der „Goldbären“ – keine markenmäßige Nutzung

mehrere verschiedenfarbige Gummibärchen liegen auf einer Spiegelfläche
Urteil des OLG Nürnberg vom 19.06.2024, Az.: 3 U 2541/23

Trotz der geschützten Wortmarke "HAPPY BEARS DAY" eines Fruchtgummiherstellers darf die Beklagte, marktführende Konkurrenz anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der "Goldbären"- Gummibärchen die Slogans "HAPPY BÄRSDAY" und "HAPPY 100th BEARSDAY" verwenden. Dies entschied das OLG Nürnberg in zweiter Instanz und wies damit die Berufung zurück. Mangels Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Klagemarke liegt keine Markenrechtsverletzung wegen Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MarkenG vor. Vielmehr verstehe der Durchschnittsverbraucher diesen Spruch als beschreibenden, auf einen aktuellen Anlass hinweisenden, Werbeslogan. Unterstützt werde dieser Gedanke damit, dass der umstrittene Slogan lediglich auf der Rückseite der Verpackung verortet wurde und die Verpackung ihren üblichen, bekannten Charakter beibehalten hat.

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13. August 2024 Top-Urteil

Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung ist nicht unlauter

Eine Hand über der fünf gezeichnete Bewertungs-Sterne schweben
Urteil des BGH vom 25.07.2024, Az.: I ZR 143/23

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen eine Betreiberin einer Internetseite, auf der Immobilienverkäufer an Immobilienmakler vermittelt werden. Dabei wirbt die Betreiberin mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,3 von 5 Sternen, ohne dabei einen Zeitraum oder eine Aufschlüsselung der Bewertung anzugeben. Aus der Sicht des BGH ist das Nicht-Aufschlüsseln in unterschiedliche Sterneklassen nicht unlauter. Die Beklagte muss allerdings die Anzahl der Bewertungen und den Zeitraum, in dem diese zustande kamen, angeben.

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