Urteile aus der Kategorie „Urteile“

27. August 2024 Top-Urteil

Leonardo da Vincis „Vitruvianische Mensch“ darf außerhalb Italiens weiterhin als Bild für Puzzles verwendet werden

Urteil des LG Stuttgart vom 14.03.2024, Az.: 17 O 247/22

Das italienische Kulturministerium und die Kunstakademie für Malerei und Skulptur in Italien wollten den Vertrieb von Puzzles mit Leonardo da Vincis Bild "Vitruvianischer Mensch" verbieten. Die beklagten Vertreiber der Puzzles klagten dagegen, da sie einen solchen Unterlassungsanspruch außerhalb Italiens als unzulässig ansahen. Zu Recht, wie das LG Stuttgart nun entschied, denn der Unterlassungsanspruch leite sich aus italienischen Rechtstexten ab, die außerhalb Italiens keine Anwendung fänden.

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27. August 2024

Wie weit geht der Schutz der Nürnberger Rostbratwurst?

Pressemitteilung des LG München I vom 13.06.2024 (Az.: 33 O 4023/23)

Die Verordnung VO (EU) Nr. 2024/1143 schützt unter Anderem geografische Angaben. Dementsprechend dürfen sog. "geschützte geografische Angaben" (g. g. A.) zur Vermarktung nur verwendet werden, wenn die Produkte den entsprechenden (Produkt-) Spezifikationen entsprechen. Die Nürnberger Rostbratwurst fällt unter die g. g. A. Ein Schutzverein von Herstellern von Nürnberger Rostbratwürsten klagte gegen die Herstellerin von Bratwürsten, da diese ihre Würste als "Rostbratwürste" bewirbt. Diese weisen eine ähnliche Größe zum Original auf und werden mit den typischen Beilagen präsentiert. Problem aus Sicht des Vereins ist, dass die Beklagte nicht in Nürnberg, sondern in Geiselhöring (Niederbayern) produziert. Das Gericht sieht keine Irreführung des Durchschnittsverbrauchers, da dieser es gewohnt ist, eine Vielzahl von Würsten, welche sich in Aufmachung und Größe ähneln, zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist somit, die Bezeichnung "Nürnberger", welche die Beklagte unterlies. Demnach lehnte das Gericht die Klage ab.

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13. August 2024

Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Radiorecordern

Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 14/21

Eine Tonträgerherstellerin, die die ausschließlichen Rechte an den gegenständlichen Musiktiteln gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG innehat, hat gegenüber dem Betreiber eines Internet-Radiorecorderdienstes keinen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Da sich die Nutzer des Dienstes auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen können, solange die Vervielfältigungen nur zum privaten Gebrauch und nicht zu Erwerbszwecken dienen, liegt keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vor. Das voll automatisierte Verfahren stellt für jeden Kunden des Dienstes eine Vervielfältigung her, indem es, nachdem der Titel auf die Wunschliste gesetzt wurde, einen Mitschnitt bei der nächsten Sendung von einem angeschlossenen Internetradio erstellt und diesen in der Cloud des Nutzers ablegt. Somit wird nicht die gleiche Vervielfältigung für eine unbestimmte Nutzerzahl zur Verfügung gestellt und die beklagte Betreiberin des Dienstes ist nicht die Herstellerin der Vervielfältigungen.

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13. August 2024

„HAPPY BÄRSDAY“ und „HAPPY 100th BEARSDAY“ als Slogans für das Jubiläum der „Goldbären“ – keine markenmäßige Nutzung

mehrere verschiedenfarbige Gummibärchen liegen auf einer Spiegelfläche
Urteil des OLG Nürnberg vom 19.06.2024, Az.: 3 U 2541/23

Trotz der geschützten Wortmarke "HAPPY BEARS DAY" eines Fruchtgummiherstellers darf die Beklagte, marktführende Konkurrenz anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der "Goldbären"- Gummibärchen die Slogans "HAPPY BÄRSDAY" und "HAPPY 100th BEARSDAY" verwenden. Dies entschied das OLG Nürnberg in zweiter Instanz und wies damit die Berufung zurück. Mangels Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Klagemarke liegt keine Markenrechtsverletzung wegen Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MarkenG vor. Vielmehr verstehe der Durchschnittsverbraucher diesen Spruch als beschreibenden, auf einen aktuellen Anlass hinweisenden, Werbeslogan. Unterstützt werde dieser Gedanke damit, dass der umstrittene Slogan lediglich auf der Rückseite der Verpackung verortet wurde und die Verpackung ihren üblichen, bekannten Charakter beibehalten hat.

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13. August 2024 Top-Urteil

Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung ist nicht unlauter

Eine Hand über der fünf gezeichnete Bewertungs-Sterne schweben
Urteil des BGH vom 25.07.2024, Az.: I ZR 143/23

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen eine Betreiberin einer Internetseite, auf der Immobilienverkäufer an Immobilienmakler vermittelt werden. Dabei wirbt die Betreiberin mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,3 von 5 Sternen, ohne dabei einen Zeitraum oder eine Aufschlüsselung der Bewertung anzugeben. Aus der Sicht des BGH ist das Nicht-Aufschlüsseln in unterschiedliche Sterneklassen nicht unlauter. Die Beklagte muss allerdings die Anzahl der Bewertungen und den Zeitraum, in dem diese zustande kamen, angeben.

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19. Juli 2024 Top-Urteil

Die Verantwortlichkeit von Google für Suchergebnisse

DSGVO Symbol EU
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2024, Az.: 15 U 60/23

Das OLG Köln stellte in seinem Urteil fest, dass die Google Ireland Limited, die in Deutschland die Betreiberin der Google-Suchmaschine ist, für die angezeigten Ergebnisse verantwortlich i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das Gericht in der Anzeige personenbezogener Daten bereits eine Verarbeitung dieser Daten, woraus sich die Verantwortlichkeit nach dem Art. 4 Nr. 7 DSGVO ergibt. Auch ist ein Verweis der Verantwortlichkeit auf die amerikanische Muttergesellschaft Google LLC in der Datenschutzerklärung nicht möglich, da die Verantwortlichkeit aus den tatsächlichen Umständen folgt. Daraus ergibt sich ein Unterlassungsanspruch gegen die Google Ireland Limited über die Anzeige unwahrer personenbezogener Daten aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO.

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16. Juli 2024

Der Verratene Himmel – Anerkennung der Urheberschaft

Ein Richterhammer und ein Schild Urheberrecht liegen auf einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 102/23

Das Bestreiten der Urheberschaft beeinträchtigt die Rechte des Urhebers auch dann, wenn dies nicht gegenüber Dritten sondern nur gegenüber dem Urheber selbst erfolgt. Laut Entscheidung des BGH schützt der §13 UrhG nicht nur das öffentliche Auftreten des Urhebers, sondern umfasst weiterhin auch die vollumfängliche Anerkennung des Urheberstatus. Geklagt hatte ein Autor gegen einen ehemaligen Lektor, der ihm gegenüber seine Autorenschaft in Frage gestellt hatte.

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16. Juli 2024

Frisch gepresster O-Saft muss eindeutig bepreist sein

ein Entsafter gefüllt mit Orangensaft
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2024, Az.: 14 UKl 1/23

Das OLG Karlsruhe hat in einem Fall bezüglich frisch gepressten Orangensafts in einem Supermarkt geurteilt, dass es für die Vergleichbarkeit mit abgefüllten Säften zwingend einer Grundpreisangabe bedarf. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Preisklarheit gem. § 1 Abs. 3 S. 2 PAngV. Ausschlaggebend ist die Einstufung des frisch gepressten Orangensafts als „lose Ware“ i.S.d. § 2 Nr. 5 PAngV. Die Vorgehensweise im zugrundeliegenden Fall, nach der der Kunde die Flaschengröße unabhängig vom Füllstand bezahlte, sei daher nicht zulässig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, auch für andere Geschäftsmodelle mit Frischware, ist eine Revision zum BGH möglich.

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15. Juli 2024

Wie der Versand von kostenlosen Beigaben den Kaufvertrag bestätigt

Zeitschrift mit Aufschrift Onlineshopping in kleinem Einkaufswagen
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 18.04.2024 (Az.: 9 U 11/23)

Durch Zusenden der Versandbestätigung einer kostenlosen Dreingabe, welche als Extra bei Abschluss eines Kaufvertrags gedacht ist, wird auch das Angebot (vgl. § 145 ff. BGB) des Kunden angenommen und der Vertrag kommt zustande. Dies gilt auch, wenn das eigentliche Produkt einen Preisfehler enthält und viel zu günstig verkauft wurde. So geschehen bei einer Klage vor dem OLG Frankfurt am Main, bei der Smartphones durch einen Fehler um 90 % reduziert verkauft wurden. Das Gericht führte aus, dass der Händler den Vertrag hätte anfechten können, hätte er diesen Willen "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) geäußert. Allerdings korrigierte der Händler den Preis am Tag des Fehlers, schickte dem Kunden nach vier Tagen eine Versandbestätigung über die kostenlose Beigabe und nach zwei Wochen stornierte er die Bestellung über die Handys. Allerdings hätte er zum Zeitpunkt, als der Fehler aufgefallen ist, den Vertrag anfechten müssen.

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12. Juli 2024 Kommentar

UDRP-Verfahren: Oris Holding AG scheitert im Streit um die Domain „oris.com“ wegen mangelnder Beweise

verschiedene Top Level Domains als hexagon
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 14.06.2024, WIPO Case No. D2024-1708

Obschon die Oris Holding AG international markenrechtlichen Schutz hinsichtlich „ORIS“ genießt, ist sie nicht Inhaberin der Domain „oris.com“. Das wollte die Oris Holding AG nun aber im Wege eines UDRP-Verfahrens ändern, da die Dauer des markenrechtlichen Schutzes über die Registrierungsdauer der Domain hinausgeht. Problematisch war jedoch schon die Feststellung des Verfahrensgegners. Grund dafür waren verschiedene Kontaktdaten des bisherigen Domaininhabers, welche sich zum einen aus dem offiziellen Register und zum anderen aus sonstigen – von der Beschwerdeführerin eingebrachten - Daten, deren Herkunft unbekannt ist, ergeben. Die sich übereinstimmende Postanschrift weist auf einen Verfahrensgegner aus Japan hin.

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