Urteile aus der Kategorie „Urteile“

10. Februar 2022

Verarbeitung von sensiblen Daten im Asylverfahren erlaubt

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Beschluss des VG Berlin vom 17.01.2022, Az.: 3 L 664/21 A

Ein Bundesamt, das einem Asylantragssteller im Zuge eines den Flüchtlingsstatus betreffenden Widerrufsverfahrens eine Mitwirkungsaufforderung erteilt, darf in dessen Rahmen sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch in Fällen, bei denen der Adressat aufgefordert wird, Belege einer Konversion zu einer anderen Religion oder Engagements in einer Glaubensgemeinde vorzulegen. Die Mitwirkungsaufforderung und die anschließende Verarbeitung der Daten sind mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Im Einzelnen betonte das Gericht, dass es dem Bundesamt ohne die Verarbeitung dieser Daten kaum möglich wäre, eine Prüfung von Widerrufsvoraussetzungen vorzunehmen. Folglich sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DSGVO gegeben.

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10. Februar 2022

Keine Ansprüche von Webseiten-Betreibern gegen „Ad-Blocker“-Anbieter

Mann tippt auf Laptop mit Adblock Zeichen
Urteil des LG Hamburg 8. Zivilkammer vom 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19

Gegen die Vertreiber von "Ad-Blockern" können keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche, die entsprechenden Browser-Plugins anzubieten, geltend gemacht werden. Die Vertreiber unterliegen auch keiner Auskunftspflicht bezüglich Downloadzahlen oder Anzahl der Nutzer von "Ad-Blockern" gegenüber den betroffenen Webseiten-Betreibern. Es liegt in diesen Fällen keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S.d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG vor. Das Gericht führt zur Begründung näher aus, dass die Vorgänge, die durch die entsprechenden Browser-Plugins hervorgerufen werden und dazu führen, dass Werbung ausgeblendet wird, keine seitens der Webseite übermittelten Daten ändert. Vielmehr sei dies als Eingriff in den Ablauf des Programms zu werten, was jedoch nicht von § 69c Nr. 2 UrhG erfasst ist, sodass urheberrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

drei stehende Saftflaschen
Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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01. Februar 2022 Top-Urteil

BGH: Facebook muss Pseudonyme erlauben

Gesichter an einer Wand
Pressemitteilung Nr. 13/2022 des BGH zu den Urteilen vom 27.01.2022, Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21

Bei dem sozialen Netzwerk Facebook ist es zulässig, Pseudonyme zu benutzen. Zwar müssen Verbraucher bei der Registrierung ihren richtigen Namen angeben, bei der weiteren Nutzung des Netzwerks allerdings nicht mehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook, die eine Nutzung nur unter Verwendung des Klarnamens gestatten, sind unwirksam. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Urteile des Bundesgerichtshofs nur auf ältere Verträge beziehen, da es im Mai 2018 zu einer Rechtsänderung gekommen ist.

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21. Januar 2022 Top-Urteil

Pauschale Mahnkosten unzulässig

Man hält Stempel mit Mahnungsaufschrift in der Hand
Beschluss des OLG Hamburg vom 22.12.2021, Az.: 15 U 14/21

Das OLG Hamburg hat es dem Versandunternehmen Otto untersagt, seinen Kunden kommentarlos eine pauschale monatliche Mahngebühr zu berechnen. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts und stärkt gleichzeitig die Verbraucherrechte. Ein Anspruch des Unternehmens ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis. Es handle sich auch nicht um eine bloße Rechtsauffassung oder schlichte Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Angabe.

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17. Januar 2022

Zusatzgebühr bei der Online-Flugbuchung muss für den Verbraucher erkennbar sein

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Urteil des BGH vom 24.08.2021, Az.: X ZR 23/20

a) Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit einer bestimmten, von ihm in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut herausgegebenen Kreditkarte erhältlich ist, und bei Auswahl eines anderen Zahlungsmittels eine zusätzliche "Servicegebühr" anfällt.

b) Dies gilt auch dann, wenn die "Servicegebühr" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen "Rabatt" in gleicher Höhe kompensiert wird.

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17. Januar 2022 Top-Urteil

Ferienhäuser gemischtsprachig anzubieten verstößt nicht gegen Verbraucherschutzrechte

Merkzettel online buchen
Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2021, Az.: 15 U 160/20

Der Kläger hat Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg eingelegt. Er macht einen Unterlassungsanspruch gemäß § 4e Abs. 1 n.F. UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) gegen das polnischsprachige Angebot einer Ferienwohnung geltend. Grund ist, dass ein Teil der Informationen auf Englisch verfasst ist. Der Kläger argumentiert, dass die gemischte Gestaltung den Verbraucher, der die englischen Details nicht versteht, über wesentliche Informationen irreführt und zur Buchung verleitet. Außerdem begründet er in der Berufung, dass die fremdsprachigen Informationen der beruflichen Sorgfalt widersprechen. Allerdings gibt es keine Sorgfaltspflichten des Unternehmens bezüglich der Bereitstellung der Informationen in der Landessprache, dies würde den Grundfreiheiten der EU, insbesondere dem freien Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV) widersprechen. Außerdem fehlt es an der geschäftlichen Relevanz des Angebots. Der Unterlassungsanspruch würde erfordern, dass der Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wird, die er mit den englischen Informationen nicht getätigt hätte.

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29. Dezember 2021

Gitarrenhersteller im Streit um Gitarrenform

Gitarre in V Form auf schwarzem Hintergrund
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 192/20

Der US-Gitarrenbauer Gibson aus den USA klagte gegen den sächsischen Hersteller Warwick, da dieser die bekannte V-Form kopiert habe. Der BGH stellte letztinstanzlich fest, dass die Plagiatsvorwürfe des US-Herstellers unbegründet sind. Zwar liege eine nachschaffende Übernahme von Gestaltungselementen vor. Jedoch können Kunden durch die Markenkennzeichnung und den eindeutig zu erkennenden Herstellerhinweis die Gitarren auseinanderhalten. Über die Herkunft der Gitarren wird somit nicht getäuscht. Auch eine Rufausbeutung liegt bei solchen hochwertigen und hochpreisigen Modellen nicht vor.

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20. Dezember 2021

Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl bei Versicherungsvergleich hinweisen

Preisvergleich / Münzenstapel mit Würfeln
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az.: 2-03 O 347/19

Das Vergleichsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Haftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich sämtliche Versicherer, bei denen das Risiko des Versicherungsnehmers untergebracht werden kann, in seine Analyse mit einbeziehen. Will der Makler bestimmte Versicherer, beispielsweise solche, von denen er keine Courtagezahlung erwarten kann, von einer Vergleichsübersicht ausschließen, muss er seine Beratungsgrundlage nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG entsprechend reduzieren und dies dem Versicherungsnehmer ausdrücklich mitteilen. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Nur so sei eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung und Abwägung der Angebote durch den Verbraucher möglich.

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