Systemgebühr bei Print@Home-Gutscheinen unzulässig
In einem Online-Shop für Thermen-Gutscheine wurde beim Kauf ein Gutscheinpreis angezeigt, während im Warenkorb zusätzlich eine „Systemgebühr“ von 1,90 € anfiel. Zugleich war „Print@Home“ als Empfangsart voreingestellt. Das OLG hielt die Systemgebühr für eine kontrollfähige Preisnebenabrede in AGB und mangels wirksamer Grundlage für unwirksam. Außerdem müsse über solche Zusatzkosten bereits im Angebot transparent informiert werden. Einen Verstoß gegen das Verbot von Voreinstellungen gem. § 312a Abs. 3 BGB nahm das Gericht dagegen nicht an, weil die Gebühr im konkreten Bestellablauf nicht „abwählbar“ war.

