Abhilfeklage gegen X wegen DSGVO-Schäden unzulässig
Das Kammergericht hat eine Abhilfeklage der Stichting Onderzoek Marktinformatie gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks X als unzulässig abgewiesen. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der in Deutschland registrierten Nutzer seien nicht hinreichend gleichartig. Ob ein ersatzfähiger Schaden durch einen Kontrollverlust über personenbezogene Daten entstanden sei, hänge von den individuellen Umständen jedes einzelnen Verbrauchers ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

