Urteile aus der Kategorie „Urteile“

12. Mai 2026 Top-Urteil

ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.02.2026, Az.: 6 U 75/25

Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

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07. Mai 2026

Keine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA für Kabel-TV im Seniorenheim

Urteil des EuGH vom 30.04.2026, Az.: C-127/24

Der EuGH beantwortete nun die Fragen des BGH, die dieser im Rahmen eines Vorabentschiedungsverfahrens bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorgelegt hatte. Der EuGH urteilte: Die zeitgleiche, vollständige und unveränderte Weitersendung von Rundfunkprogrammen über das Kabelnetz eines Seniorenwohnheims ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts. Bewohner eines Seniorenwohnheims, die dort dauerhaft leben, bilden kein neues Publikum. Die Weiterleitung über das hausinterne Kabelnetz stellt auch kein eigenständiges spezifisches technisches Verfahren dar. Eine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA besteht dafür daher nicht.

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07. Mai 2026

Auch unbegründete Meinungen können grundrechtlich geschützt sein

Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. März 2026, Az.: VI ZR 194/23

Der BGH hat die Klage zweier Gründer eines Sportwettenanbieters gegen die Berichterstattung des SPIEGEL vollständig abgewiesen. Die Aussage, die Gründer seien beim Aufbau ihres Unternehmens an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus gegangen, sei als wertende Meinungsäußerung zulässig. Art. 5 Abs. 1 GG schützt nach dem Senat auch eine nicht tragfähig begründete oder objektiv unzutreffende Meinung, solange keine Schmähkritik vorliegt. Auch der Abdruck eines kleinen, weitgehend verdeckten Passfotos durfte die Wortberichterstattung bebildern.

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04. Mai 2026 Top-Urteil

Keine Gewinnherausgabe für Kohl-Protokolle

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2026, Az.: I ZR 41/24

Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche der Witwe von Dr. Helmut Kohl auf Auskunft und Gewinnherausgabe wegen des Buchs „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“ verneint. Die Verwertung angeblicher Äußerungen greift nicht in die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Geschützt sind insoweit Persönlichkeitsmerkmale wie Bildnis, Stimme und Name, nicht aber der gedankliche Inhalt gesprochener oder verschriftlichter Äußerungen. Zugleich bestätigte der BGH Unterlassungsverbote für bestimmte Buchpassagen und verwies den Rechtsstreit hinsichtlich weiterer Passagen teilweise zurück.

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04. Mai 2026

Filmrolle durfte ohne Zustimmung weiblich besetzt werden

Pressemitteilung zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27.04.2026, Az.: 24 U 6/26

Das Kammergericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Filmproduktionsfirma aufgehoben, die die Umgestaltung einer Drehbuchrolle untersagt hatte. Die Änderung der ursprünglich männlichen Regisseurrolle in eine weibliche Figur war nach der mündlichen Begründung des Gerichts vom eingeräumten Bearbeitungsrecht gedeckt. Eine wesentliche Änderung, die das Werk insgesamt verfälscht, liege danach nicht vor. Weitergehende Unterlassungsanträge wegen der anderweitigen Besetzung der Hauptrolle blieben aus prozessualen Gründen ohne Erfolg.

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29. April 2026

Datenschutzbeschwerde: Keine Pflicht zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Urteil des VG Düsseldorf vom 02.04.2026, Az.: 29 K 7351/23.

Das VG Düsseldorf hat die Datenschutzaufsicht nur teilweise verpflichtet, eine Beschwerde neu zu bescheiden. Streitpunkt war, ob ein Busunternehmen personenbezogene Daten nach einem Unfall an seine Versicherung per E-Mail nur mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermitteln durfte. Das Gericht hält bei der Übermittlung von Name und Vorname eine Transportverschlüsselung regelmäßig für ein nach Art. 32 DSGVO angemessenes Schutzniveau. Ein Anspruch auf behördliche Anordnung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder auf ein Bußgeld bestand daher nicht. Erfolgreich war die Klage aber insoweit, als die Aufsichtsbehörde den Vorwurf der verspäteten Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht ausreichend geprüft hatte und hierzu neu entscheiden muss.

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29. April 2026

KI-Bild verletzt Hundefoto nicht automatisch

Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.04.2026, Az.: 20 W 2/26.

Das OLG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung einer mit KI erzeugten „Abwandlung“ eines Unterwasser-Hundefotos abgelehnt. Ein KI-Output ist keine „freie Bearbeitung“ i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG, wenn nicht dargelegt ist, dass er auf eigenen kreativen Entscheidungen des Nutzers beruht. Gleichzeitig liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, wenn die KI-Abbildung nur das gemeinfreie Motiv übernimmt, nicht aber die schutzbegründenden fotografischen Gestaltungselemente wie Perspektive, Komposition und Dynamik. Aus denselben Gründen verneinte das Gericht auch eine Verletzung des Leistungsschutzrechts des Fotografen nach § 72 UrhG.

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28. April 2026

Keine Diskriminierung durch PENNY-Rabatte-App

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.04.2026, Az.: I-13 UKl 7/25

Das OLG Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die PENNY Markt GmbH abgewiesen. Rabatte, die eine Nutzung der PENNY-App voraussetzen, stellen nach der mündlichen Urteilsbegründung keine Benachteiligung wegen Alters oder Behinderung dar. Maßgeblich sei, ob ältere oder behinderte Personen die App grundsätzlich nutzen wollten, daran aber aus Alters- oder Behinderungsgründen gehindert seien. Allgemeine Statistiken zur geringeren Internetnutzung älterer Menschen genügen hierfür nicht.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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27. April 2026

Keine deutsche Lizenz: Anbieter muss Verluste aus Online-Sportwetten ersetzen

Endurteil des OLG München vom 16.04.2026, Az.: 14 U 2842/25 e

Ein Anbieter von Online-Sportwetten haftet auf Schadensersatz, weil er im maßgeblichen Zeitraum ohne deutsche Erlaubnis Glücksspiele im Internet angeboten hat. Eine maltesische Lizenz genügte hierfür nicht. Der Spieler kann die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen ersetzt verlangen. Die Revision wurde zugelassen.

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