EU-Regeln für Altersprüfung und Warn-Apps konkretisiert
Der EuGH hat die Reichweite der E-Commerce-Richtlinie für nationale Regelungen zu Alterskontrollen bei pornografischen Online-Inhalten und zu Warnmeldungen vor Verkehrskontrollen präzisiert. Mitgliedstaaten dürfen Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten keine generell-abstrakte strafrechtliche Pflicht auferlegen, den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Inhalten zu verhindern. Zulässig können aber gezielte Maßnahmen gegenüber bestimmten Diensten sein, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie 2000/31 eingehalten werden. Auch Verbote zur Weiterverbreitung von Informationen über bestimmte Verkehrskontrollen können aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit unionsrechtlich zulässig sein.

