Urteile aus der Kategorie „Urteile“

03. September 2026

Rundfunk im Seniorenheim ohne zusätzliche Vergütungspflicht

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 3. September 2026, Az.: I ZR 34/23 und I ZR 35/23

Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs stellt die Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über das Kabelnetz eines Seniorenwohnheims an die Zimmer der Bewohner keine öffentliche Wiedergabe dar. Es fehlt sowohl an einem gegenüber der ursprünglichen Rundfunksendung unterschiedlichen technischen Verfahren als auch an einem neuen Publikum. Die Bewohner gehören als private Empfänger zu dem Publikum, das die Rechteinhaber bereits mit der ursprünglichen Rundfunksendung adressieren. Die Betreiberin des Senioren- und Pflegezentrums muss daher für die Weiterleitung weder an Urheber noch an Sendeunternehmen eine Vergütung zahlen.

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03. September 2026

BGH: Tonträger-Sampling kann als Pastiche zulässig sein

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 3. September 2026, Az.: I ZR 74/22

Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs kann die Übernahme einer Tonsequenz im Wege des Samplings als zulässiger Pastiche nach § 51a Satz 1 UrhG einzuordnen sein. Im Streit um die Verwendung einer zweisekündigen Rhythmussequenz aus „Metall auf Metall“ im Titel „Nur mir“ bestätigte der BGH die Abweisung der für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 geltend gemachten Ansprüche. Voraussetzung eines Pastiches ist danach insbesondere, dass die neue Schöpfung an bestehende Werke erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit ihnen einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Die Revision der Kläger blieb ohne Erfolg.

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26. August 2026

BGH: Keine Geldentschädigung für unzulässige Paparazzi-Bilder

Urteil des BGH vom 21.07.2026, Az.: VI ZR 93/25

Der BGH bestätigte, dass die Veröffentlichung der heimlich aufgenommenen Bilder einer sehr bekannten Sängerin mit ihrem Baby unzulässig war. Der geringe Informationswert der Berichterstattung überwog den Schutz ihrer privat geprägten Freizeitmomente und der spezifisch elterlichen Hinwendung zum Kind nicht. Eine Geldentschädigung sprach der Senat dennoch nicht zu, weil die Persönlichkeitsrechtsverletzung nach den Gesamtumständen nicht das hierfür erforderliche besondere Gewicht erreichte. Gegen eine Entschädigung sprachen insbesondere die unverfänglichen Alltagssituationen, die fehlende Rufschädigung und die bereits abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung.

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26. August 2026

Markenwiderspruch per Fax ohne Unterschrift ist unzulässig

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 30. Juli 2026, Az.: 30 W (pat) 4/26

Ein Markenwiderspruch muss grundsätzlich eigenhändig unterschrieben sein, wenn er in Papierform oder mittels herkömmlichen Telefax eingereicht wird. Eine lediglich maschinen- oder computerschriftliche Namensangabe genügt dem Schriftformerfordernis nicht. Die für Computerfaxe anerkannten Ausnahmen greifen bei einem über das Faxgerät einer Rechtsanwaltskanzlei versandten Schriftsatz nicht ein. Das Bundespatentgericht bestätigte daher die Verwerfung des Widerspruchs als unzulässig und wies die Beschwerde der Widersprechenden zurück.

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26. August 2026

Keine Bösgläubigkeit bei Anmeldung der Marke „Testa Rossa“

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 11.08.2026, Az.: 30 W (pat) 48/21

Die Anmeldung der Marke „Testa Rossa“ für zahlreiche Verbraucherwaren war nicht nachweisbar bösgläubig. Auch bei unterstelltem schutzwürdigem Besitzstand und einer Bekanntheit der älteren Bezeichnung reichen die festgestellten Umstände nicht aus, um eine unlautere Behinderungsabsicht des Markeninhabers anzunehmen. Die Vielzahl weiterer „Testa Rossa“-Anmeldungen und ein mögliches künftiges Lizenzgeschäft begründen für sich genommen ebenfalls keine Bösgläubigkeit. Das Bundespatentgericht wies deshalb sowohl die Beschwerde gegen die Ablehnung des Nichtigkeitsantrags als auch die Kostenbeschwerde des Markeninhabers zurück.

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19. August 2026 Top-Urteil

Werbung im Social-Media-Grid muss klar gekennzeichnet sein

Urteil des Landgericht Köln vom 12.05.2026, Az.: 88 O 1/26

Werbliche Beiträge auf einem Social-Media-Profil müssen bereits in der Beitragsübersicht klar als Werbung oder Anzeige erkennbar sein. Eine Kennzeichnung erst in der nach dem Öffnen des Beitrags sichtbaren Caption genügt nicht. Auch bei einem Business-Profil ergibt sich der kommerzielle Zweck eines einzelnen Beitrags nicht unmittelbar aus den Umständen, wenn dort sowohl kommerzielle als auch nicht kommerzielle Inhalte veröffentlicht werden. Das LG Köln verurteilte die Betreiberin einer Event- und Kulturempfehlungsplattform daher zur Unterlassung und zur Erstattung der Abmahnkosten.

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19. August 2026

Fehlgeleitete Bewerbungsnachricht kann DSGVO-Schaden begründen

Urteil des BGH vom 23.06.2026, Az.: VI ZR 97/22

Die versehentliche Übermittlung einer vertraulichen Bewerbungsnachricht an einen unbeteiligten Dritten kann einen immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen. Ein solcher Schaden liegt jedenfalls vor, wenn der Dritte die unbefugt erhaltenen Informationen tatsächlich zur Kenntnis nimmt, den Betroffenen darauf anspricht und dadurch der Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten konkrete Folgen hat. Einen Unterlassungsanspruch lehnte der BGH dagegen ab, weil das Bewerbungsverfahren beendet war und deshalb keine Wiederholungsgefahr für eine gleichartige Datenübermittlung mehr bestand. Zur Bestimmung der Höhe des immateriellen Schadensersatzes verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück.

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19. August 2026

OLG Bamberg: DSA-Pflichten für Online-Marktplätze

Urteil des OLG Bamberg vom 29.07.2026, Az.: 3 UKl 13/25 e

Das OLG Bamberg hat mehrere Vorgaben des Digital Services Act zu Empfehlungssystemen, Inhaltsmoderation und Meldeverfahren als verbraucherschützend eingeordnet. Ein Online-Plattformbetreiber muss insbesondere die relative Bedeutung wichtiger Parameter seines Empfehlungssystems nachvollziehbar erläutern und Informationen zur Inhaltsmoderation leicht zugänglich bereitstellen. Ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte ist nicht leicht zugänglich, wenn der Meldebutton nicht hinreichend aussagekräftig bezeichnet ist oder zuvor ein Kundenkonto angelegt werden muss. Die Klage blieb dagegen hinsichtlich der Depersonalisierungsoption für nicht eingeloggte Nutzer und der Zugänglichkeit der AGB-Zusammenfassung ohne Erfolg.

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13. August 2026

Irreführende Streichpreiswerbung ohne 30-Tage-Bestpreis

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2026, Az.: 38 O 219/25

Ein Onlinehändler darf bei einem Badezimmerspiegel nicht mit einem durchgestrichenen höheren Preis werben, wenn dadurch der unzutreffende Eindruck einer eigenen Preissenkung entsteht. Die Kombination aus Streichpreis, der Angabe „55% SOFORT SPAREN“ und einer konkret bezifferten Ersparnis verstand das Landgericht Düsseldorf als irreführende Preissenkungswerbung, obwohl der höhere Betrag lediglich auf einer unverbindlichen Herstellerpreisangabe beruhte. Zudem hätte die Beklagte den niedrigsten Gesamtpreis von 393,98 € angeben müssen, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der beworbenen Preisermäßigung verlangt hatte. Die Klage hatte vollständig Erfolg; außerdem muss die Beklagte die Abmahnkostenpauschale von 374,50 € nebst Zinsen zahlen.

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13. August 2026

„Top-Mediziner“-Siegel können irreführend sein

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2026, Az.: I ZR 130/25

Gesundheitsbezogene Testsiegel für Ärzte unterliegen besonders strengen Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit. Ein „Top-Mediziner“- oder Empfehlungssiegel kann irreführend sein, wenn es eine umfassende Qualitätsaussage vermittelt, ohne Einschränkungen der zugrunde liegenden Bewertungsmethodik erkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Kollegenempfehlungen, Selbstauskünfte der ausgezeichneten Ärzte und Patientenbewertungen maßgeblich in die Bewertung einfließen. Der BGH hob das klageabweisende Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

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