GEMA gegen SUNO: KI-Musikgenerator verletzt Urheberrechte
Nach einer von DATEV veröffentlichten Pressemitteilung hat das LG München I der GEMA gegen den Anbieter des KI-Musikgenerators SUNO überwiegend Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zugesprochen. Die Kammer geht danach davon aus, dass sechs geschützte Musikwerke in den KI-Modellen v3.5 und v4 reproduzierbar memorisiert und dadurch vervielfältigt worden seien. Auch die in Deutschland erzeugten Outputs verletzten nach der mitgeteilten Entscheidung Urheberrechte, weil darin originelle Elemente der Musikwerke wiedererkennbar seien und die Verantwortung hierfür bei der Beklagten liege. Nach der Pressemitteilung seien weder die Schranke für Text und Data Mining noch hinsichtlich des Trainings in den USA die Fair-Use-Doktrin einschlägig; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

