Kein Markenschutz für Motorbezeichnung „V12X“
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage der MAN Truck & Bus SE gegen die Nichtigerklärung der Unionswortmarke „V12X“ abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts beschreibt die Bezeichnung für die eingetragenen Motoren wesentliche Merkmale der Waren, da „V12“ auf einen Zwölfzylindermotor in V-Anordnung und „X“ auf besondere Leistungsmerkmale hinweist. Die erstmals im Beschwerdeverfahren eingereichten Beweismittel durfte die Beschwerdekammer berücksichtigen.

