Maskenauftrag und Spendendinner: Bericht bleibt zulässig
Das OLG München hält die beanstandete TV-Berichterstattung über ein Spendendinner und einen Maskenauftrag für zulässig. Der Senat sieht in den angegriffenen Aussagen teils nur wertende Schlussfolgerungen und teils lediglich einen sehr niedrigschwelligen Verdacht, der durch einen Mindestbestand an Beweistatsachen gedeckt sei. Zudem überwiegen nach Auffassung des Gerichts das öffentliche Informationsinteresse sowie die Meinungs- und Pressefreiheit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

