LG Frankfurt: Urheberrecht an KI-unterstütztem Liedtext
Das LG Frankfurt bestätigte eine einstweilige Verfügung wegen der Übernahme eines Liedtexts in einem später veröffentlichten Musikstück. Auch wenn die Musik mithilfe eines KI-Systems erstellt wurde, kann der von einer natürlichen Person geschaffene Text urheberrechtlich geschützt sein. Wird ein solcher Text oder seine prägenden Bestandteile in einem anderen Lied übernommen, kann der Urheber Unterlassung der Verbreitung und Bewerbung verlangen. Die Darlegung der menschlichen Urheberschaft kann im Eilverfahren durch eidesstattliche Versicherung erfolgen.

