Urteile aus der Kategorie „Urteile“

25. September 2020

Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh über Anklage informieren

Mann im Anzug steht vor mehreren Mikrofonen
Beschluss des BayVGH vom 20.08.2020, Az.: 7 ZB 19.1999

Erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage, muss der Zeitraum zwischen Information des Beschuldigten und Information der Presse ausreichend groß sein. Dies folgt aus dem Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem, Teil des Rechts auf ein faires Verfahren. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft ist vorliegend zwar inhaltlich nicht zu beanstanden, jedoch wurde die Presse schon zwei Stunden nach den Verteidigern über die Anklageerhebung informiert, was nicht ausreichend ist. Da immer noch ermittelt wird, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Wiederholungsgefahr bejaht und den Antrag des Freistaates Bayern auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

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18. September 2020

Auch bei Werbung mit Produktabbildung ist Fundstellenangabe notwendig

Goldenes Siegel mit dem Slogan "Testsieger"
Urteil des OLG Köln vom 10.07.2020, Az.: 6 U 284/19

Bewirbt ein Unternehmen ein Produkt mit Angaben über Testurteile, müssen die in die Werbung aufgenommenen Angaben für den Verbraucher leicht und eindeutig nachprüfbar sein, weshalb erforderlich ist, dass eine Fundstelle angegeben wird. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass es diesbezüglich keinen Unterschied macht, ob das werbende Unternehmen das Testergebnis mit einem gesonderten Zusatz bewirbt oder lediglich mit einer Original-Abbildung des Produkts, auf dem ein Testsiegel zu erkennen ist. Für den Verbraucher, für den die Werbung mit Testsiegeln von erheblicher Bedeutung sei, mache es keinen Unterschied, in welcher Art und Weise er von dem Testurteil erfahre.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

Sprechblase mit dem Slogan "Enter to Win!"
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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16. September 2020

Erbin von Helmut Kohl hat Anspruch auf Auskunft über Tonbänder des Altkanzlers

Alte Tonbänder
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 03.09.2020, Az.: III ZR 136/18

Die Erbin von Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Kopien und Abschriften von Tonbändern eines Journalisten. Auf den Tonbändern sind Gespräche des Altkanzlers mit dem Journalisten zu hören, die dieser anfertigte um Kohls Memoiren zu verfassen. Helmut Kohl selber hatte bereits 2015 erstritten, dass die Original-Tonbänder an ihn herausgegeben werden müssen. Der Journalist hatte jedoch bezüglich der Kopien eine falsche Auskunftserklärung abgegeben, sodass Kohls Erbin nun ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Vervielfältigungen der Tonbänder zustehe, so der BGH. Bezüglich weiterer Unterlagen bestehe zwar ebenfalls ein Auskunftsanspruch, dieser sei jedoch bereits verjährt.

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15. September 2020 Top-Urteil

FC Bayern München verliert Urheberrechtsstreit

weißes Copyright-Symbol
Pressemitteilung zum Urteil des LG München I vom 09.09.2020, Az.: 21 O 15821/19

Das LG München I hat entschieden, dass die Zeichnung eines Grafikers, auf der die beiden Profifußballspieler Franck Ribéry und Arjen Robben als die Comic-Superhelden „Batman & Robin“ mit dem Slogan "The Real Badman & Robben" dargestellt werden, urheberrechtlichen Schutz genießt. Die FC Bayern München AG, die verschiedene Fan-Artikel mit demselben Slogan und einer sehr ähnlichen Zeichnung vertreibt, argumentierte, dass es sich bei der Abbildung lediglich um eine nicht schutzfähige Idee handele, da die Figuren „Batman & Robin“ und deren Gestaltung mit Maske bereits bekannt war. Dem folgte das Gericht jedoch nicht und stellte klar, dass der Künstler die Eigenschaften der Fußballspieler und die der Comic-Helden neu verwoben und durch einen schöpferischen Akt neue Figuren erschaffen habe, denen ein eigenständiger Schutz zukomme.

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11. September 2020

BGH zur urheberrechtlichen Nachlizenzierung

Eine Karte von Berlin
Urteil des BGH vom 18.06.2020, Az.: I ZR 93/19

Eine Lizenzierung nach Verletzung ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen(zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten wird damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten "Lizenzgebühren" stellen nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bilden sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete "Mehrwert" steht typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung.

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11. September 2020

Familie kann sich in Hinblick auf den illegalen Download eines Films über eine Tauschbörse nicht entlasten

MyVideo auf einem Laptop
Pressemitteilung Nr. 37 zum Urteil des AG München vom 20.08.2019, Az.: 114 C 22559/17

Eine Familie kann sich hinsichtlich des illegalen Download-Angebots eines Films in einer Tauschbörse nicht entlasten. Die beklagte Inhaberin eines Internetanschlusses stritt den illegalen Download des Films „Für immer Single?“ ab. Der betroffene Computer könne von jedem in der Familie genutzt werden, was aber für den fraglichen Zeitpunkt auszuschließen sei. Deshalb müsse es sich um einen selbständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben. Das Gericht wies darauf hin, dass der Anschlussinhaber im Falle einer Rechtsverletzung eine sekundäre Darlegungslast trage. Es seien konkrete Nachforschungen erforderlich, auch wenn hierbei ein Familienmitglied als Täter benannt werden müsste. Deshalb müsse die Anschlussinhaberin Schadensersatz leisten.

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31. August 2020 Top-Urteil

Arbeitnehmer muss keine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck durch den Arbeitgeber dulden

Fingerabdruck Scan
Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020, Az.: 10 Sa 2130/19

Biometrische Zeiterfassungssysteme sind in der Regel nicht erforderlich im Sinne des Datenschutzes, um die Arbeitszeit von Mitarbeitern zu dokumentieren. Ein Arbeitgeber hatte ein Zeiterfassungssystem eingeführt, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Dieses System erfasst zwar nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern nur die Fingerlinienverzweigungen. Diese stellen jedoch biometrische Daten dar, deren Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG nur ausnahmsweise zulässig sei. Hier könne ausgehend von der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung nicht festgestellt werden, dass eine solche Erfassung unter Einsatz biometrischer Daten erforderlich sei. Vielmehr sei eine korrekte Arbeitszeiterfassung auch durch digitale Zeiterfassungssysteme mittels Chipkarten oder Transpondern möglich.

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31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

Geldmünzen liegen vor zwei grünen Pfandflaschen
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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28. August 2020

Influencerin muss Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen

Junge Frau hält zwei mit "FollowW und "Like" beschriftete Schilder in der Hand
Urteil des OLG Hamburg vom 02.07.2020, Az.: 15 U 142/19

Eine Influencerin hat vor dem OLG Hamburg Recht bekommen und muss nun gewisse Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen. Zuletzt hatte bereits Cathy Hummels in einem ähnlichen Rechtsstreit einen Sieg vor dem OLG München erzielt. Das hanseatische Oberlandesgericht bewertete die dem Streit zugrundeliegenden Beiträge der Influencerin zwar als geschäftliche Handlungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es läge jedoch keine wettbewerbswidrige Handlung gemäß § 5 a Abs. 6 UWG vor, da aufgrund der Anzahl der Follower der Influencerin ausgeschlossen sei, dass die Verbraucher den kommerziellen Zweck der Postings nicht erkennen würden.

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