Urteile aus der Kategorie „Urteile“

16. August 2018

AGB-Klauseln, die überhöhte Pauschalbeträge beinhalten, sind unzulässig

blauer Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf Tastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.03.2018, Az.: I-20 U 39/17

Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, die eine Rücklastschrift-Pauschale i.H.v. EUR 5,- sowie eine Mahn-Pauschale i.H.v. EUR 3,- beinhalten, können einen Verstoß gegen § 309 Nr. 5 lit. a) BGB darstellen. Insofern trifft den Klauselverwender die Darlegungs- und Beweislast dahingehend, dass der angeführte Pauschalbetrag dem typischen Schadensumfang entspricht. Kommt der Verwender dem nicht nach und werden von der Gegenseite zudem zutreffende oder jedenfalls nicht wiederlegte niedrigere Beträge im Hinblick auf den Schadensumfang benannt, so ist die Klausel grundsätzlich unzulässig.

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14. August 2018

Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Verstorbenen verletzt nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht

Würfel mit Kreuz auf Tastatur
Urteil des OLG Köln vom 12.07.2018, Az.: 15 U 151/17

Die Berichterstattung auf einer Internetseite über den Gesundheitszustand, speziell die Alkoholerkrankung eines Verstorbenen, ist nicht generell unzulässig und verletzt ferner nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht. Der allgemeine Achtungsanspruch des Verstorbenen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da der Verstorbene durch die Offenbarung der Erkrankung weder ausgegrenzt, verächtlich gemacht oder verspottet wird; dass eine bestimmte Krankheit als unschicklich gilt, genügt im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht. Auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert des Verstorbenen ist erst verletzt, wenn es zu einer groben Entstellung seines Lebensbildes kommt. Folglich kann ein Unterlassungsanspruch durch die Witwe nicht geltend gemacht werden.

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13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

Schwarzes Schild Arztpraxis
Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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10. August 2018

Keine Irreführung durch Unterlassen: Testbedingungen zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse bei Staubsaugern müssen nicht angegeben werden

Energieeffizienklassen in Diagramm
Urteil des EuGH vom 25.07.2018, Az.: C-632/16

1. Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass es keine „irreführende Unterlassung“ im Sinne dieser Vorschrift darstellt, wenn dem Verbraucher die Informationen über die Testbedingungen, die zu der auf dem Etikett über die Energieklasse der Staubsauger nach den Vorgaben in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern angegebenen Energieeinstufung geführt haben, vorenthalten werden.

2. Die Delegierte Verordnung Nr. 665/2013 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass an anderer Stelle als auf dem Etikett über die Energieklasse der Staubsauger nach den Vorgaben in Anhang II der Delegierten Verordnung Nr. 665/2013 Etiketten oder Symbole angebracht werden, die auf die Informationen auf dem Energieetikett verweisen, wenn diese Anbringung beim Endverbraucher zu Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Energieverbrauchs des fraglichen im Einzelhandel vertriebenen Staubsaugers während seines Gebrauchs führen kann; dies unter Berücksichtigung aller einschlägigen Gesichtspunkte aus Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbrauchers unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.

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10. August 2018

Werbung mit „Dekor Sonoma Eiche“ nicht irreführend

edles Holz
Urteil des OLG Oldenburg vom 28.01.2018, Az.: 6 U 111/17

Bewirbt ein Möbelunternehmen eine Anbauwand als „Dekor Sonoma Eiche“, so ist darin keine Irreführung zu sehen, wenn diese aus einer Kunststoffnachbildung mit Eichenmaserung besteht. Denn für eine solche Beurteilung ist nicht auf den flüchtigen, sondern vielmehr auf den durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher abzustellen. Eben dieser geht bei der Aussage „Dekor Sonoma Eiche“ insbesondere im Zusammenhang mit einer niedrigeren Bepreisung nicht davon aus, dass es sich bei dem Produkt um eines aus Massivholz, Echtholz oder Holzfurnier handelt.

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10. August 2018

Abmahnung wegen Internetwerbung: Eingeschränkte Unterlassungserklärung beseitigt keine Wiederholungsgefahr

Unterlassungserklärung als Brief die eine Frau liest und schockiert ist
Urteil des LG Berlin vom 25.01.2017, Az.: 97 O 122/16

Wird nach einer berechtigten Abmahnung wegen einer gegen das Wettbewerbsrecht verstoßenden Werbung eine Unterlassungserklärung abgegeben, in welcher die Unterlassung nur auf einen bestimmten Ort (hier: Internetwerbung) beschränkt wird, so kann die zu vermutende Wiederholungsgefahr auch noch weiterhin bestehen. An den Wegfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen, so dass der begründet geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang grundsätzlich auch durch die Unterlassungserklärung voll abgedeckt sein muss.

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10. August 2018

Zur Mitteilungspflicht von Importeuren von E-Zigaretten

Frau mit E-Zigarette
Urteil des LG Hamburg vom 01.06.2018, Az.: 416 HKO 39/18

Hersteller und Importeure von E-Zigaretten sind gesetzlich dazu verpflichtet, der zuständigen Behörde näher konkretisierende Angaben sechs Monate vor dem Inverkehrbringen des Produkts mitzuteilen. Dies ist eine Marktverhaltensregelung, sodass bei Verstoß gegen diese Pflicht eine Unterlassungspflicht begründet wird. Den Importeur von E-Zigaretten trifft dabei eine eigenständige Mitteilungspflicht, welche nicht durch den Hersteller erfüllt werden kann.

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09. August 2018

Nur gärende Produkte dürfen als „Federweißer“ bezeichnet werden

Zwei Weingläser mit Weißwein gefüllt und eine Weinflasche auf Holz-Boden. daneben Trauben und ein Korkenzieher
Urteil des VG Trier vom 03.05.2018, Az.: 2 K 14789/17.TR

Unter den Begriff „Federweißer" fallen nur frische, sich noch im Zustand der Gärung befindliche Erzeugnisse. Wird die Gärung durch Konservierungsmaßnahmen zeitweise unterbrochen, so ist die Bezeichnung „Federweißer" unzutreffend und geeignet, den Verbraucher zu täuschen. Zwar sehen die europarechtlichen Vorschriften nicht vor, dass es sich um ein noch gärendes Produkt handeln muss. Allerdings geht aus den nationalen Vorschriften hervor, dass ein teilweise gegorener Traubenmost vorliegen muss, der zum unmittelbaren Verbrauch bestimmt ist. Ein Erzeugnis, bei welchem mittels Konservierungsmaßnahmen der Gärprozess unterbrochen wurde, ist jedoch kein Federweißer und darf auch nicht mehr mit diesem Begriff beworben werden.

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07. August 2018 Top-Urteil

Schadensersatz gegen Rechtsverletzer umfasst auch Kosten der Abmahnung eines nicht verantwortlichen Anschlussinhabers

diverse verstreute Banknoten
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: I ZR 265/16

Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung.

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