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Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
10. Februar 2009 Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 186/07
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebotes und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfallen“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei muss beim Vorliegen einer Täuschungsabsicht ein vorsätzlich wettbewerbswidriges Handeln zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern angenommen werden.
Weiterlesen 10. Februar 2009 Beschluss des KG Berlin vom 20.01.2009, Az.: 5 U 48/08
Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Produkts zu veranlassen.
Weiterlesen 09. Februar 2009 Pressemitteilung des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08
Der Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unbedenklich. Anders wäre dies nur, wenn unter Umgehung der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Hinweise dazu missbraucht würden, einen Geltendmachung berchtigter Ansprüche von Verbrauchern zu verhindern.
Weiterlesen 03. Februar 2009 Urteil des Brandenburgischen OLG vom 05.11.2008, Az.: 7 U 29/08
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Rechnung, gleich in welcher Form, dem Käufer zu übermitteln. Insbesondere besteht kein Schriftformerfordernis. Wird lediglich eine Online-Rechnung zugebilligt, die der Kunde erst durch selbständiges Tätigwerden einsehen kann, indem er das Internetportal des Verkäufers aufruft, ist dies zulässig.
Weiterlesen 28. Januar 2009 Beschluss des BVerfG vom 15.12.2008, Az.: 1 BvR 69/08
Beachtet ein Gericht die Vorschriften über Fernabsatzverträge in seinem Urteil nicht, kann ein Verstoß gegen das Willkürgebot gemäß Art.3 Abs.1 GG vorliegen, wenn es offensichtlich ist, dass fragliche Normen einschlägig sind. Pauschale und nicht weiter begründende Feststellungen können diesen Verstoß auch nicht heilen. Vielmerhr ist eine ordnungsgemäße Prüfung des Sach- und Streitstandes im Hinblick auf die Vorschriften über Fernabsatzverträge erforderlich.
Weiterlesen 19. Januar 2009 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.12.2008, Az.: 11 U 21/08 Für Bildagenturen gilt ein strenger Sorgfaltsmaßstab. Bildagenturen müssen sich vor Vervielfältigung und Verbreitung eines Bildnisses darüber informieren, ob eine Einwilligung erforderlich ist und ob und in welchem Umfang sie erteilt wurde. Dies gilt auch dann, wenn eine nachträgliche Recherche schwierig und unüblich ist. Liegt eine Einwilligung nicht vor, so ist erst recht zu prüfen, ob die Verbreitung erlaubt ist.
Weiterlesen 14. Januar 2009 Urteil des AG München vom 23.07.2007, Az.: 212 C 23532/06 Ein gewerblicher Autohändler, der seinen PKW auf sich privat zugelassen, ausschließlich privat genutzt und diesen nicht in seinem Betriebsvermögen aufgenommen hat, kann beim Verkauf des PKW's jegliche Gewährleistungsrechte wirksam ausschließen. Ein Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB liegt in einem solchen Fall nicht vor.
Weiterlesen 05. Januar 2009 Urteil des VG Frankfurt am Main vom 06.11.2008, Az.: 1 K 628/08.F
1. Das Fernmeldegeheimnis schützt in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Der Schutz endet in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. ...
Weiterlesen 29. Dezember 2008 Urteil des OLG Stuttgart vom 26.11.2008, Az.: 4 U 109/08
Bei einem nur geringfügigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer Person durch ein Suchmaschinenergebnis, aus dem sich keine oder kaum vorhandene Folgen ergeben, fehlt es an der Widerrechtlichkeit.
Weiterlesen 17. Dezember 2008 Urteil des BGH vom 11.11.2008, Az.: VIII ZR 265/07 Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung.
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