Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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18. Dezember 2020

Werbung mit „grünem Regionalstrom“ stellt irreführende Werbung dar

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Schleswig vom 03.09.2020, Az.: 6 U 16/19

Werbeaussagen über „grünen Regionalstrom“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der gelieferte Strom objektiv betrachtet nicht unmittelbar aus der Anlage desjenigen Betreibers stammt, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen hat, sondern der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom lediglich in das allgemeine Stromnetz einspeist.

Auch die Aussage, dass die Beklagte grünen Strom vermittele, sei unlauter, weil der beworbene Strom nicht nur aus Anlagen in räumlicher Nähe des Verbrauchers stamme.

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02. Dezember 2020

Röstungsart eines Kaffees darf mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden

Espresso mit Löffel auf Kaffeebohnen
Beschluss des LG München I vom 10.12.2019, Az.: 39 O 17156/19

Die Bewerbung einer Röstungsart für Kaffee mit dem Begriff „bekömmlich“ ist keine Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne vom Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) Nr. 1924/2000 und damit zulässig. Für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise sei zweifelsfrei erkennbar, dass mit der Bewerbung nicht dem Kaffee als solchem eine Bekömmlichkeit zugesprochen wird, sondern einer besonderen Röstungsart, die dazu führt, dass aufgrund dieser Röstung der Kaffee bekömmlich sei. Somit wird nicht das Lebensmittel an sich als bekömmlich bezeichnet, sondern das Verfahren, durch welches das betroffene Lebensmittel behandelt wird.

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27. November 2020 Top-Urteil

Keine Haftungserleichterung für Banken in Bezug auf kontaktloses Zahlen ohne PIN

Frau bezahlt mit Kreditkarte
Urteil des EuGH vom 11.11.2020, Az.: C-287/19

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion trägt der Kunde nicht das Risiko für unautorisierte Zahlungsvorgänge, die getätigt werden, nachdem er das Abhandenkommen der Karte bei der Bank gemeldet hat. Die Bank könne in ihren AGB ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen nicht ausschließen, indem sie vorgibt, dass es technisch unmöglich sei, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) für das kontaktlose Zahlen von Kleinbeträgen bis zur Grenze von 25 Euro ohne PIN-Eingabe zu sperren. Der Kunde müsse den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte unverzüglich und kostenlos der Bank melden können. Nach dieser Meldung dürften keine finanziellen Folgen für den Kunden entstehen - es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

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16. November 2020

Preistransparenz bei der Flugbuchung: Aufschlüsselung des Endpreises zu Beginn der Buchung

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 03.09.2020, Az.: 23 U 34/16

Das KG Berlin kam bei einer Klage des vzbv gegen die Airline EasyJet zu dem Ergebnis, dass Fluggesellschaften zu Beginn des Buchungsvorganges die Zusammensetzung des Endpreises erläutern müssen. So muss für den Kunden von Anfang an ersichtlich sein, inwiefern Steuern und Gebühren zu dem reinen Flugpreis hinzutreten. Erst diese Transparenz ermögliche es dem Verbraucher die Preise verschiedenster Fluggesellschaften zu vergleichen und eine mögliche Preiserhöhung aufgrund erhöhter Steuern nachzuvollziehen.

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10. November 2020

Keine Irreführung: Kostenlose Verlängerung der Fitnessstudio-Nutzung wegen Covid-19

AdobeStock_368383781; Sorry, we are closed Schild vor verschwommenem Fitnessstudio.
Urteil des LG Würzburg vom 23.10.2020 (Az.: 1 HK O 1250/20)

Der Facebook-Post eines Würzburger Fitnessstudios, in dem zu Beginn der Covid-19-Pandemie mitgeteilt wurde, dass Mitgliederbeiträge weiter eingezogen würden, jedoch für Monate gutgeschrieben würden, in denen eine Nutzung des Studios wieder möglich ist, stellt nach Ansicht des LG Würzburg keine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 1 UWG dar. Die Aussage der Studio-Betreiber sei in Anbetracht der bis dato ungeklärten Rechtslage weder unwahr, noch würde gegenüber den Mitgliedern der Eindruck vermittelt, der Vertrag würde einseitig angepasst werden. Die Mitteilung sei nach Meinung des Gerichts vielmehr als ein mitgliederfreundliches Angebot der Betreiber anzusehen.

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28. Oktober 2020 Top-Urteil

Sonderwünsche: EuGH zum Entfallen des Verbraucher-Widerrufsrecht

Gelb markiertes Wort Wiederrufsrecht mit Kugelschreiber daneben.
Urteil des EuGH vom 21.10.2020, Az.: C-529/19

Grundsätzlich steht Verbrauchern ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, § 312 g Abs. 1 BGB. Dies ist jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dann ausgeschlossen, wenn die Ware den Kundenwünschen entsprechend angepasst oder gar ganz angefertigt wird.

Der EuGH urteilte nun, dass Verbraucher von diesem Widerrufsrecht auch dann kein Gebrauch machen können, wenn die Herstellung bzw. Anpassung der Ware noch gar nicht begonnen hat. Die Richter stützen ihre Annahme darauf, dass die zugrundeliegende Richtlinie allein den Vertragsschluss als vorausgesetztes Ereignis zum Eintritt des Entfallens des Widerrufsrechts benennt.

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23. Oktober 2020 Top-Urteil

EuGH zu den Kosten des Widerrufs bei Parship

Online Dating am Handy
Urteil des EuGH vom 08.10.2020, Az.: C-641/19

Bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Online-Partnervermittlung wie Parship besteht ebenso das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Parship hat dabei grundsätzlich einen Anspruch auf Wertersatz, wenn die Premium-Mitgliedschaft bei Parship widerrufen wird. Nach der Entscheidung des EuGH sind grundsätzlich alle vertragsgemäßen Leistungen bei der Berechnung des Wertersatzes zu berücksichtigen. Dem Verbraucher dürfe auf dieser Grundlage nur ein zeitanteiliger Betrag in Rechnung gestellt werden. Sieht der Vertrag allerdings ausdrücklich vor, dass bestimmte Leistungen zu Vertragsbeginn und zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden, dürfe dieser Preis von Parship bei der Berechnung des Wertersatzes berücksichtigt werden. Der Verbraucher würde diesen Betrag also nicht ersetzt bekommen.

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12. Oktober 2020

Schaumwein aus Italien?

Zwei Korken vor einem Korkenzieher
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.09.2020, Az.: 6 W 95/20

Ein Schaumwein dessen Trauben in Italien geerntet werden und deren erste Verarbeitung zu Wein ebenfalls in Italien erfolgt, darf auch dann mit „Schaumwein aus Italien“ beworben werden, wenn dem Grundwein in einer „zweiten Gärung“ Likör, Zucker und Hefe hinzugefügt werden und dies in Spanien stattfindet. Da die Trauben in Italien geerntet werden und auch dort zu Wein verarbeitet werden, handele es sich nicht um eine irreführende Werbung. Der Ort der zweiten Gärung könne alternativ als Herkunftsangabe gewählt werden, so das OLG.

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12. Oktober 2020

Keine Verpflichtung für Unternehmer zur Angabe ihrer Telefonnummer

Widerrufsbelehrung
Urteil des EuGH vom 14.05.2020, Az.: C-266/19

Der EuGH hat klargestellt, dass Unternehmer nicht dazu verpflichtet sind, in einer Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge ihre Telefonnummer anzugeben. Unternehmer müssen dem Verbraucher zwar irgendein Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen, damit dieser schnell und effizient mit dem Unternehmer in Kontakt treten kann, dies müsse jedoch nicht zwingend die Telefonnummer sein. Eine solche Verpflichtung erscheine insbesondere im wirtschaftlichen Kontext des Betriebs unverhältnismäßig. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Unternehmer seine Telefonnummer so auf seiner Webseite präsentiert, dass der Durchschnittsverbraucher davon ausgehen kann, der Unternehmer würde diese Telefonnummer für seine Kontakte mit Verbrauchern benutzen.

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