Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

08. August 2017

Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf Werbeprospekten mit Bestellkarte

Werbeeinwurfsendungen im Briefkasten
Beschluss des BGH vom 14.06.2017, Az.: I ZR 54/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Kommt es bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU für die Frage, ob bei einem Fernkommunikationsmittel (hier: Werbeprospekt mit Bestellpostkarte) für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung steht, darauf an,

a) ob das Fernkommunikationsmittel (abstrakt) seiner Art nach nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung stellt,

oder darauf,

b) ob es (konkret) in seiner vom Unternehmer gewählten Gestaltung nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit bietet?

2. Ist es mit Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vereinbar, die Information über das Widerrufsrecht im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU auf die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu beschränken?

3. Ist es nach Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vor einem Vertragsabschluss im Fernabsatz auch im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit stets zwingend geboten, dem Fernkommunikationsmittel das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU beizufügen?

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29. Juli 2017 Top-Urteil

Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung widerspricht Europarecht

Datenschutzschriftzug binärem Schlosssymbol
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2017, Az.: 13 B 238/17

Die deutsche Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht. Der Kreis der betroffenen Personen der Vorratsdatenspeicherung muss auf die Fälle beschränkt werden, bei denen ein Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr besteht. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können vorerst nicht verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten der Internetnutzer zu speichern.

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28. Juli 2017

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine Preise veröffentlichen

Thermostat liegt auf Grundriss neben Euromünzen
Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az.: 4 U 150/16

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine konkreten Preisangaben veröffentlichen, solange es sich nicht um ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV handelt. Zwar sind gem. § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV die allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die dazugehörigen Preisangaben in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben. Hierfür genügt allerdings bereits die Veröffentlichung in einer lokalen Tageszeitung bzw. ein Aushang im regionalen Heizwerk. Auch so kann die für den Verbraucherschutz erforderliche Transparenz geschaffen werden.

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26. Juli 2017

Individuelle Kundenberatung nach Vertragsende?

Frau im Callcenter mit Headset
Urteil des OLG Köln vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16

Eine vorformulierte Einwilligungserklärung kann gem. §§ 305 ff. BGB überprüft werden. Bezieht sich die Einwilligung auf Werbung, muss der Verbraucher über die konkreten Maßnahmen im Bilde sein sowie seine Erklärung „in Kenntnis der Sachlage“ abgeben. Sofern sich das Telekommunkationsunternehmen vorbehält, die Kundendaten noch nach Vertragsende „zur individuellen Kundenberatung“ zu verwenden, ist die Einwilligungsklausel unwirksam. Denn wie nach Beendigung des Vertrages eine „Kunden“-Beratung stattfinden soll, erschließt sich dem Verbraucher nicht.

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25. Juli 2017

Formvorgaben bei Informationen gem. § 5 PKW-EnVKV

Energiekennzeichnung Auto
Urteil des LG Bamberg vom 16.05.2017, Az.: 1 HK O 3/17

Wer neue PKWs bewirbt, muss Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die offiziellen CO2-Emissionen des betreffenden Modells machen. Die Informationen müssen sich jedoch nicht unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden. Wenn Finanzierungs- oder andere Werbehinweise nicht hervorgehoben werden, müssen auch die Kraftstoff- und CO2-Angaben nicht hervorgehoben werden.

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25. Juli 2017

„Neueröffnung“ setzt begrifflich vorherige Schließung voraus

Runder roter Button Neuerffönung
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 183/16

Wer den Abschluss eines Erweiterungsumbaus mit „Neueröffnung“ bewirbt, ohne dass das Ladenlokal zwischenzeitlich vollständig geschlossen wurde, führt die Adressaten der Werbung in die Irre. Dem durchschnittlich informierten Verbraucher wird fälschlicherweise suggeriert, es habe eine vollständige Schließung stattgefunden. Auf den Verbraucher hat die Bezeichnung eine besondere Anlockwirkung, die jedoch auf unwahre Angaben zurückzuführen ist. Die Bezeichnung darf deshalb nicht verwendet werden.

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24. Juli 2017

Werbeanrufender kann sich bei einem Mehrpersonenhaushalt nicht auf die Einwilligung eines Mitbewohners berufen

Junge Frau genervt am Telefon
Urteil des LG Karlsruhe vom 17.11.2016, Az.: 15 O 75/16 KfH

Kontaktiert ein von einem Stromanbieter beauftragter privater Dienstleister einen Verbraucher, um einen Anbieterwechsel zu bewirken, so ist für die Zulässigkeit eines solchen Werbeanrufs eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Hat nur ein Mitbewohner eine solche Einwilligung erteilt, so erstreckt sich diese bei einem Mehrpersonenhaushalt nicht auf andere Personen im Haushalt. Zwar ist ein Werbeanruf dann nicht per se als unzulässig einzustufen, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anrufer hätte klarstellen müssen, dass er nur mit der Person sprechen möchte, die auch die Einwilligung erteilt hat. Der Stromanbieter haftet dann für seinen Beauftragten, selbst sofern er diesen zwar mittels eines Vertriebspartner-Vertrags zu rechtskonformen Verhalten angehalten hat, aber einen solchen Fall allerdings nicht explizit geregelt hat, obwohl ihm das möglich gewesen wäre.

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13. Juli 2017

Streitwert für unerwünschte Werbe-Emails auf 1.000 Euro festgesetzt

Großes rotes Schild mit Aufrschrift "Stop spam" mit vielen kleineren zum Teil andersfarbigen Schildern im Hintergrund
Beschluss des OLG München vom 22.12.2016, Az.: 6 W 1579/16

Erfolgt eine unerwünschte Kontaktaufnahme durch Werbe-Emails an eine Privatperson, so liegt der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei 1.000 Euro. Bei der Streitwertfestsetzung sind die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen. Ein höherer Streitwert sei nicht gerechtfertigt, da der Versand der Werbe-Emails an die private Email-Adresse und gerade nicht an die berufliche Email-Adresse erfolgte und aus diesem Grund keine Beeinträchtigung im beruflichen Bereich ersichtlich ist.

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13. Juli 2017

Markennennung in Subdomain kann irreführende Handlung sein

grafisch dargestellter Schriftzug "Subdomain" inmitten von Zahlenreihen, die aus 0 und 1 bestehen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Wer als Online-Händler in seiner Subdomain den Markennamen eines bekannten Produktherstellers nennt, obgleich er dessen Produkte nur zu einem geringfügigen Teil veräußert, handelt in irreführender Weise. Denn der angesprochene Verkehrskreis erwartet aufgrund der äußeren Gestaltung der Anzeige eine Vielzahl von Produkten der entsprechenden Marke. Infolgedessen trifft der Verbraucher eine geschäftliche Handlung (Aufruf der Website), die er bei Kenntnis der wahren Umstände nicht getroffen hätte.

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10. Juli 2017

„000“-Platzhalter stellen unzulässige Impressumsangaben dar

Impressum auf Tastatur mit Paragraph
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.03.2017, Az.: 6 U 44/16

Werden im Impressum Angaben zum Registergericht, der Registernummer, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Wirtschaftsidentifikationsnummer jeweils nur mit „Nullen“ gekennzeichnet, so kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Der Verbraucher entnimmt derartigen Angaben nicht ohne weiteres, dass der Webseitenbetreiber über entsprechende Registrierungen und Nummern nicht verfügt. Damit sind sie Angaben als mehrdeutig und infolgedessen auch als falsch anzusehen und fehlenden Angaben gleichzustellen. Es fehle in einem solchen Fall auch nicht an der Spürbarkeit, da die Angaben nicht nur unvollständig, sondern auch irreführend sind.

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