Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

04. August 2015

Begriff „Detox“ ist gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO

Detox Schriftzug bestehend aus verschiedenem Obst und Gemüse vor einem weißen Hintergrund.
Urteil des LG Düsseldorf vom 22.05.2015, Az.: 38 O 119/14

Der Begriff „Detox“ wird von einem verständigen Durchschnittsverbraucher im Sinne einer entgiftenden Wirkung verstanden. Die Silben „de“ und „tox“ können ohne spezielle Fremdsprachenkenntnisse als Negierung einerseits und Gift andererseits gedeutet werden. Insbesondere ist „Detox“ kein Kunstbegriff, der lediglich eine bestimmte Lebenseinstellung oder einen derzeitigen Wellnesstrend umschreibt. Die Beschreibung als „Detox“ bringt damit mittelbar einen Zusammenhang zwischen Produktkonsum und Gesundheit zum Ausdruck, „Detox“ ist somit eine gesundheitsbezogene Angabe.

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27. Juli 2015

Werbecharakter von postalischer Briefwerbung darf nicht verschleiert werden

Brief wird in weißen Briefkasten eingeworfen
Urteil des LG Braunschweig vom 19.03.2015, Az.: 21 O 726/14

Bei Werbung, die per Briefpost zugesandt wird, ist erforderlich, dass der Werbecharakter für den Empfänger nach Öffnung des Briefes sofort offensichtlich ist, da andernfalls eine unlautere Verschleierung des Werbecharakters gegeben ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die äußere Gestaltung vortäuscht, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt und dieser erzeugte Eindruck nach Öffnen des Umschlags aufrecht erhalten wird, weil die innenliegende Werbung optisch und inhaltlich einem amtlichen Bescheid ähnelt, z.B. aufgrund des Schrifttyps oder dem vermittelten Eindruck der Höchstpersönlichkeit der Mitteilung.

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23. Juli 2015

Auskunftsanspruch gegen Arzneimittelhersteller eines Medikaments

Apothekerin hält ein Medikament in der Hand und berät eine Kundin, Apotheke, Beratung
Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.05.2015

Ein Auskunftsanspruch über ein Medikament ist nicht dadurch ausgeschlossen, weil es zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, nicht erforderlich sei. Im Fall eines Schadens wegen den Nebenwirkungen eines Medikaments bestehe ein Auskunftsanspruch gegen den Vertreiber. Dafür ist eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen und eine schlüssige Darlegung, dass der Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könnte.

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23. Juli 2015

Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen zulässig

Gelbes Straßenschild mit der Aufschrift "Drogerie" welches nach rechts weist.
Urteil des OLG Stuttgart vom 02.07.2015, Az.: 2 U 148/14

Die Ankündigung eines Unternehmens, Rabattgutscheine anderer Marktteilnehmer einlösen zu können, ist nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, auch wenn einzelne Unternehmen namentlich genannt werden. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers, der einen solchen Gutschein erhält bleibt unberührt, da er noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen ist, das den Gutschein ausgegeben hat.

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22. Juli 2015

Acetylierung eines Stoffes fällt nicht zwingend unter Novel-Food-Verordnung

Chemische Versuche in Reagenzgläsern mit blauen Stoffen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.12.2014, Az.: 6 U 112/14

Durch die Acetylierung von Glutathion wird zwar die Molekularstruktur des Glutathion verändert, dies führt jedoch gerade nicht zu einer Veränderung der biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffes und damit scheint es nicht wenigstens denkbar, dass sich Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben könnten. Infolgedessen fällt die Acetylierung nicht unter Art. 1 II lit. c) der Novel-Food-VO. Da Acetylierung regelmäßig zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird, stellt dieses auch kein nicht-übliches Verfahren im Sinne des Art. 1 II lit. f) NFV dar.

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21. Juli 2015

Widerrufsrecht auch bei online gekauftem Heizöl nicht ausgeschlossen

Nahaufnahme eines Heizkörperthermostats, der auf 5 zeigt
Urteil des BGH vom 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs.4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.

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21. Juli 2015

Geltendmachung von Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten

Eine Frau lässt sich in einem pinken Bikini im türkisen Meer treiben. Neben ihr befindet sich ein Bungalow mit Zugang zum Wasser. Im Hintergrund ist das Ufer und strahlend blauer Himmel zu sehen.
Urteil des BGH vom 23.10.2012, Az.: X ZR 157/11

Macht ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel – I - VO.

Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 – VII lZR 7/92, BGHZ 119, 152).

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20. Juli 2015

Rundfunkbeiträge können zwangsvollstreckt werden

GEZ Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühren, Bescheid mit beiliegender Überweisung in einem Briefumschlag auf dem Geld liegt
Beschluss des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZB 64/14

a) Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Namen aufgeführte Landesrundfunkanstalt (hier: Süd-westrundfunk) nicht ausdrücklich als Gläubigerin der Forderung angeführt ist und zudem die Angabe ihrer Anschrift, ihrer Rechtsform und ihrer Vertretungsverhältnisse fehlen.

b) Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen. Auf die Sicht des Empfängers kommt es lediglich für die Frage an, ob nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen an einem zunächst mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten Vollstreckungsersuchen es möglich erscheinen lassen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.

c) In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht.

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16. Juli 2015

Widerrufsbelehrungshinweis „vor“ Vertragsschluss

silberne Tastatur mit weißen Tasten und einer grünen, auf der eIn Einkaufskorb abgebildet ist
Urteil des OLG Köln vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14

Der Hinweis auf eine Widerrufsbelehrung ist nicht unzureichend gegenüber einem Verbraucher erteilt worden, wenn er sich räumlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schaltfläche durch deren Betätigung der Verbraucher seine vertragliche Erklärung abgibt, befindet. Ein trennendes Element zwischen der „Jetzt kaufen“-Schaltfläche und dem Verweis auf die Widerrufsbelehrung ist demnach unschädlich. Dass der Verweis mit der Widerrufsbelehrung „vor“ der Vertragserklärung erfolgen muss ist primär im zeitlichen Sinne zu verstehen.

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15. Juli 2015

Werbeaussage „Deutsche Post zertifiziert Druckqualität“ nicht irreführend

Stempel mit grünem Druck "zertifiziert"
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.06.2015, Az.: 6 U 70/14

Die Werbeaussage " 3-er Set Farbbandkassette für F... 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" stellt keine unzulässige Irreführung dahingehend dar, dass der Verbraucher davon ausgehe, die Deutsche Post AG zertifiziere die Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich, nach Stabilität, Materialeigenschaften oder Verarbeitung , ungeachtet seines bestimmungsgemäßen Einsatzes. Aus Sicht eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsinteressenten ist der Werbung deutlich zu entnehmen, dass die zur Anpreisung verwendete Zertifizierung und der zugrunde liegende Test die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten betreffen, insbesondere auch deshalb, weil auf die Möglichkeit hingewiesen wird, freiwillig die Druckqualität von Frankierpatronen durch die Deutsche Post zertifizieren zu lassen.

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