Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

19. März 2014

Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Kundenspezifikation muss für Verbraucher erkennbar sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13

Das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag, welcher die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die individuell für den einzelnen Kunden nach seinen speziellen Wünschen angefertigt werden, ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Anfertigung nach Kundenspezifikation für den Kunden auch erkennbar war. Wenn ein Verbraucher ein Sofa nach seinen individuellen Wünschen zusammenstellen lässt und hierbei aus 578 angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten auswählt, so müsse sich ihm erschließen, dass die Ware erst infolge seiner Wünsche entsprechend angefertigt werde.

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18. März 2014

Vorzeitige Beendigung eines noch länger als 12 Stunden laufenden Auktionsangebots nur bei berechtigtem Grund

Urteil des OLG Nürnberg vom 26.02.2014, Az.: 12 U 336/13

Der Erklärungsinhalt einer bei einer Auktion abgegebenen Willenserklärung ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen über den Vertragsschluss in den AGB des Internetportals auszulegen. Auch ein Verkaufsangebot, welches noch 12 Stunden oder länger läuft, kann demnach – entgegen dem missverständlichen Hinweis auf der Webseite von eBay - vorzeitig beendet werden, wenn ein berechtigender Grund hierzu besteht. Ein solcher Grund ist unter anderem in den Fällen des Verlusts oder der Beschädigung des Artikels gegeben oder wenn ein Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht wurde.

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11. März 2014

Unwirksamer Vertrag über die Lieferung von Adressdaten von Verbrauchern

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.12.2013, Az.: 33 O 95/13 U.

Werden durch Täuschung im Rahmen eines Gewinnspiels Adressdaten der Teilnehmer gesammelt und anschließend veräußert, ohne dass die Teilnehmer hierzu ihre Einwilligung nach § 7 Abs. 2 UWG erklärt haben, so ist dieser Adresshandels-Vertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig, ohne dass Ansprüche aus Vertrag oder ungerechtfertigter Bereicherung bestehen.

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11. März 2014

Unzulässige Mobilfunktarifwerbung mit „grenzenlosem Surfen“

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 38 O 45/13

Es ist unzulässig, gegenüber Verbrauchern einen Mobilfunktarif mit der Aussage "Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" zu bewerben, wenn bei diesem Tarif tatsächlich Peer-to-Peer-Kommunikationen, wie sie z.B. für Tauschbörsen oder für Skype genutzt werden, ausgenommen sind und dies nicht deutlich erkennbar ist.

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11. März 2014

Datenschutzhinweis unter „Kontakt“ bei Nutzung von Tracking Tools wettbewerbswidrig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 18.02.2014, Az.: 3-10 O 86/12

Zwar darf ein Diensteanbieter für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur Gestaltung von Telemedien mit Hilfe des Programms Piwik Nutzerprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen. Er hat jedoch den Nutzer zu Beginn des Nutzungsumfangs und später jederzeit abrufbar auf dessen Widerspruchsrecht hinzuweisen. Die Erreichbarkeit der Datenschutzhinweise über einen Link "Kontakt" ist dabei nicht geeignet, den Nutzer klar und zuverlässig über die Widerspruchsmöglichkeit zu informieren.

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11. März 2014

Apotheken dürfen keinen Magnetschmuck verkaufen

Pressemitteilung Nr. 68/2013 des BVerwG zum Urteil vom 19.09.2013, Az.: 3 C 15.12

Magnetschmuck, welcher weder Arzneimittel noch Medizinprodukt darstellt und dessen positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehbar ist, gehört nicht zum zulässigen Warensortiment einer Apotheke und darf nicht verkauft werden.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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10. März 2014

DER NEUE

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 123/12

a) Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

b) Der bis zum Jahr 2005 im Falle von Preisempfehlungen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 GWB aF kartellrechtlich vorgeschriebene Begriff "unverbindlich empfohlener Preis" kennzeichnet die Unverbindlichkeit einer Preisempfehlung eindeutig. Eine in dieser Hinsicht bestehende Irreführung ist daher rechtlich nicht schutzwürdig.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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07. März 2014 Top-Urteil

Betreiben von sog. „Abo-Fallen“ im Internet stellt einen versuchten Betrug dar

Geschäftsmann mit Sturmmaske und einem offenen Laptop in der Hand steht in einem Büro.
Pressemitteilung Nr. 43/2014 des BGH vom 06.03.2014, Az.: 2 StR 616/12

Der BGH hat mit Urteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) entschieden, dass eine Webseite, die darauf abzielt, ahnungslose Internet-Nutzer in eine Abo-Falle zu locken, einen versuchten Betrug darstellen kann. Es ist dabei unerheblich, ob der Nutzer die entsprechenden Hinweise wahrnehmen konnte, wenn diese durch die Gestaltung der Webseite absichtlich verschleiert wurden.

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