Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

05. März 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwendung des TM-Symbols

Beschluss des KG Berlin vom 31.05.2013, Az.: 5 W 114/13

In der Verwendung des im anglo-amerikanischen Rechtskreis für eine „Unregistered Trademark“ stehende „TM“-Logo im deutschsprachigen Verkehr liegt jedenfalls dann keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn dieses Zeichen für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke verwendet wird. Soweit lediglich ein kleiner Kreis bei Angabe dieses Symbols von einer geschützten Marke ausgeht, überwiegt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung der Schutz des Werbenden, der wahrheitsgemäß auf das laufende Antragsverfahren hinweist.

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04. März 2014

Kündigung bei Online-Dating-Portal muss per E-Mail möglich sein

Urteil des LG München I vom 30.01.2014, Az.: 12 O 18571/13

Ein Online-Dating-Portal kann seinen Mitgliedern für die Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft weder die Schriftform aufzwingen, noch auf Nennung spezieller Daten wie Benutzername, Kundennummer oder Vorgangsnummer bestehen. Diese übersteigerten Formerfordernisse an eine Kündigung benachteiligen den Kunden unangemessen und machen die Regelung unwirksam. Dies gilt nicht zuletzt auch deswegen, weil unter Berücksichtigung des Vertragstyps – eines Vertrags, der im Internet abgeschlossen und durchgeführt wird – die Abgabe einer Kündigungserklärung erschwert werde.

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04. März 2014

Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz bei HARIBO-Fernsehwerbung zulässig

Pressemitteilung Nr. 205/2013 des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 192/12

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Haribo-Fernsehwerbung „GLÜCKS-WOCHEN“ ist das Verständnis des durchschnittlichen Verbrauchers maßgeblich. Ein strengerer Sorgfaltsmaßstab muss keine Anwendung finden, da sich die Produkte von Haribo nicht allein an Kinder und Jugendliche richten. Insoweit ist die Fernsehwerbung als zulässig einzustufen, da sowohl Kosten der Gewinnspielteilnahme deutlich werden, keine unzutreffenden Gewinnchancen vorgespiegelt werden und nicht gegen sonstige, dem Schutz von Kindern und Jugendliche dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen wird.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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04. März 2014

Preisangaben müssen die Versand- und Verpackungskosten nicht enthalten

Urteil des LG Oldenburg vom 12.9.2013, Az.: 15 O 235/13

Eine Preisangabe muss zunächst nicht die anfallenden Versand- und Verpackungskosten beinhalten, da es Verbrauchern allgemein bekannt ist und diese damit rechnen, dass bei einem Versandhandel üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Einer Bezeichnung dieser Kosten als „Bearbeitungsgebühr“ stehen dabei keine grundsätzliche Bedenken entgegen. Es ist zudem ausreichend, dass die Höhe der Kosten erst am Ende der Bestellung berechnet wird, da diese je nach Größe und Umfang des bestellten Produkts variieren.

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28. Februar 2014

Peek & Cloppenburg III

Urteil des BGH vom 24.1.2013, Az.: I ZR 60/11

a) Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet tätig sind, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung, muss es mit einem aufklärenden Hinweis deutlich machen, welchem Unternehmen die Werbung zuzuordnen ist. Dieser Hinweis muss leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, einem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen.

b) Die Wertungen des Rechts der Gleichnamigen sind zu berücksichtigen, wenn sich die Frage stellt, ob die Gefahr der Verwechslung mit dem Kennzeichen eines Mitbewerbers zu einer unlauteren Handlung im Sinne von § 5 Abs. 2 UWG führt

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28. Februar 2014

Werbung für „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine“ wettbewerbswidrig, wenn tatsächlich anderer Hersteller

Urteil des LG Bielefeld vom 19.02.2013, Az.: 12 O 172/12

Die Werbeaussage „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8,97 (statt 40,00 €)“ ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern tatsächlich gar keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo zum Kauf angeboten wird.  Der verständige Verbraucher kann diese Werbung nur so auffassen, dass eine Sonderaktion durchgeführt werde, im Rahmen derer er eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Sonderpreis erwerben kann. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, wenn mit einer Kaffeemaschine eines anderen Herstellers geworben wird.

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27. Februar 2014

Widersprüchliche Lieferzeitenangaben führen in die Irre

Urteil des LG Bochum vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13

Widerspricht die Angabe eines Händlers auf Amazon unter „Gewöhnlicher Lieferzeit“ den Angaben des gleichen Händlers, welche dieser in der Produktbeschreibung und in den AGB macht, so sind diese Angaben als widersprüchlich und damit als Irreführung einzustufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Angaben aus Verbrauchersicht nicht miteinander in Einklang gebracht werden können und der Verbraucher schließlich nicht weiß, wann die Ware ihn erreicht.

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27. Februar 2014

„Rotbäckchen“ – Werbung stellt Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung dar

Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2013, Az.: 9 U 405/13

Die Bewerbung des Kinderfruchtsafts Rotbäckchen mit „lernstark“ sowie „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ stellt einen Verstoß gegen die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Health-Claims-Verordnung der EU dar und ist somit wettbewerbswidrig. Bei den beanstandeten Angaben auf dem Flaschenetikett handelt es sich nicht um von der Verordnung zugelassene Werbeaussagen, die irreführend bzw. wissenschaftlich nicht beweisbar sind.

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