Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

14. April 2015

Unzulässige nährwertbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

Nährwertangabe eines Lebensmittels in bunten Farben
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015, Az.: 6 U 170/14

Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel laut Bezeichnung „Vitalstoffe“, so handelt es sich bei diesem Begriff um eine nährwertbezogene Angabe. Diese suggeriert dem Verbraucher, dass das beworbene Produkt positive Nährwerteigenschaften besitze, die zur Erhaltung der Vitalität beitrügen. Sofern die Angabe nicht den in der Health-Claims-Verordnung (Verordnung Nr. 1924/2006) festgelegten Bedingungen entspricht, ist sie unzulässig.

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07. April 2015

Öffentliches Zugänglichmachen bei Direkteingabe der Ziel-URL

Nahaufnahme der Adresszeile eines Internetbrowsers
Urteil des LG Berlin vom 06.01.2015, Az.: 15 O 412/14

Für ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG ist es ausreichend, wenn der Inhalt nur über die gezielte Eingabe der betreffenden URL aufrufbar ist. Das der entsprechende Inhalt dabei nicht über Suchmechanismen im Internet oder auf der Website selbst auffindbar ist, ist unbeachtlich. Für eine Realisierung einer öffentlichen Zugänglichmachung nach §19 a UrhG kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit des Seitenabrufes an, da bereits die abstrakte Möglichkeit des Abrufes genügt.

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01. April 2015

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren nach Kundenspezifikation

Beiges Zweisitzer-Sofa vor einem weißen Hintergrund.
Urteil des AG Siegburg vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14

Eine Ware ist nach Kundenspezifikation individualisiert angefertigt und damit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn dem Kunden bei Bestellung 100 verschiedene Kompositionsmöglichkeiten zur Verfügung standen und erkennbar war, dass die Ware speziell gefertigt wird. Dem Unternehmer ist eine Rücknahme solch individualisierter Waren unzumutbar, wenn ihm die vom Kunden veranlasste Anfertigung nicht ohne weiteres rückgängig machbar ist und für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist.

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31. März 2015

Werbung mit Medikamentenempfehlung durch Apothekerverband ist unlauter

EIn Apotheker empfiehlt einer Frau ein Medikament
Urteil des OLG Frankfurt vom 12.02.2015, Az.: 6 U 184/14

Die Werbung eines Pharmaunternehmens mit dem Slogan „Medikament des Jahres 2014 – gewählt vom Bundesverband Deutscher Apotheker“ ist unlauter, weil die Werbeaussage eine Empfehlung einer im Gesundheitswesen tätigen Person enthält, die zum Arzneimittelverbrauch anregt. Der angesprochene Endverbraucher geht davon aus, dass es sich bei dem Medikament um das am häufigsten empfohlene Mittel handelt, es ist jedoch hier nur das umsatzstärkste Arzneimittel gemeint.

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31. März 2015

Irreführende Handlungen bei Wechsel des Telefonanbieters sind wettbewerbswidrig

Text einer Widerrufserklärung auf dem ein Kugelschreiber liegt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2014, Az.: I-15 U 55/14

Die Aufforderung eines Telefonanbieters an Neukunden, Rückwerbeaktionen des früheren Anbieters durch die Mitteilung zu unterbinden, dass der Kunde einen neuen Vertrag habe, dessen Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, ist irreführend, wenn dadurch der Eindruck erweckt werden soll, dass der Kunde vertraglich gebunden ist, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht einmal begonnen hatte.

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31. März 2015

Zu Rückzahlungsansprüchen bei einem gekündigten Internet-System-Vertrag

Rechte Hand die mit einem Kugelschreiber Notizen macht während auf dem Blatt ein taschenrechner liegt, und im Hintergrubnd ein Laptop zu sehen ist
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: VII ZR 6/14

a) Haben die Parteien eines BGB Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. November 2007- VII ZR 130/06, BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00,BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).

b) Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag".

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27. März 2015

Unzulässiger Hinweis auf bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

roter Stempelabdruck mit Aufschrift "SCHUFA!"
Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 157/13

Ein Mahnschreiben eines Inkassoinstituts, das einen Hinweis auf die Pflicht zur Meldung an die SCHUFA enthält, begründet die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung des Verbrauchers, der dem Zahlungsverlangen aus Furcht vor einem SCHUFA-Eintrag auch dann nachkommt, wenn Einwendungen bestehen. Der Hinweis auf die Mitteilung stellt eine unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher dar und ist somit unzulässig, sofern er nicht klarstellt, dass ein Bestreiten durch den Schuldner selbst ausreicht, um die Datenübermittlung zu verhindern.

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27. März 2015

Auflösung eines Sternchenhinweises bezüglich Werbung kann irreführend sein

Goldener Stern
Urteil des LG Freiburg vom 23.02.2015, Az.: 12 O 105/14

Ein kritischer und situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher darf die Auflösung eines Sternchenhinweises bezüglich einer Werbung auf derselben Seite oder im nachfolgenden Text erwarten. Befindet sich die Auflösung auf einer vorangegangenen Seite, so gehört sie nicht zum Blickfang der Werbung und ist damit irreführend. Ebenso verhält es sich mit einem Sternchenhinweis, der für nähere Bedingungen auf das Internet verweist, wenn die dort genannten Einschränkungen ins Gewicht fallen und die Werbung damit praktisch hinfällig ist.

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25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

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25. März 2015

Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ ohne akademische Ausbildung ist irreführend

Mann will Golfball in das Loch schießen. Er befindet sich bei schönem Wetter auf dem Golfplatz
Urteil des LG Wuppertal vom 12.12.2014, Az.: 15 O 7/14

Die Verwendung des Begriffs „Diplom-Golflehrer“ zu Werbezwecken ohne eine entsprechende akademische Ausbildung ist irreführend und somit nach §§ 8 I, 3 Nr.1, 3, 5 II Nr.3 UWG zu unterlassen. Bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde durch die Verwendung des Begriffs „Diplom“, die Vorstellung einer besonderen Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium erweckt. Eine solche Titelführung begründet ein erhöhtes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten, den Ruf und die Zuverlässigkeit der entsprechenden Person, welches ohne die entsprechende akademische Ausbildung nicht zwangsläufig garantiert werden kann. Dabei ist es unerheblich, dass ein mit dem Golfsport vertrauter Interessent weiß, dass die Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ in Golfkreisen üblicherweise verwendet wird, um entsprechende Golffortbildungen und Qualifikationen zu bewerben, da der Großteil der angesprochenen Verkehrskreise nicht mit den Besonderheiten im Golfgeschäft vertraut ist und hinter dem Begriff „Diplom“ eine akademische Ausbildung vermutet.

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