Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

02. März 2015

AGB-Klausel über pauschale Kosten bei geduldeter Überziehung unwirksam

Männchen hebt große Lupe und schaut auf ein grünes AGB-Zeichen
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.2014, Az.: 1 U 170/13

Bedient sich eine Bank in ihren AGB einer Klausel, nach der der Verbraucher verpflichtet ist, im Falle einer geduldeten Kontoüberziehung mindestens Kosten in Höhe von 6,90 € zu zahlen, so handelt es sich hierbei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede. Diese ist unwirksam, weil die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts im Rahmen eines Verbraucherdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und der Verbraucher durch sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Ferner ist die Klausel sittenwidrig und verstößt gegen § 138 Abs. 1 BGB.

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02. März 2015

Geschwindigkeitsdrosselung bei Internettarif kann zulässig sein

Mehrere Computerserver mit Kabeln
Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2015, Az.: 12 O 70/14

Eine Bestimmung, welche die Drosselung der Verbindung eines LTE-Internettarifs bei Überschreitung eines bestimmten monatlichen Datenvolumens vorsieht, kann als Leistungsbeschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig sein, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine Flatrate. Dabei kann insbesondere aus der Tatsache, dass eine Tarifbezeichnung das Wort "Zuhause" enthält, nicht geschlossen werden, dass bei Verbrauchern ein solcher Eindruck erweckt wird.

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26. Februar 2015

AGB-Klausel über sofortige Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung ist unzulässig

EIn Flugzeug befindet sich während eines Sonnenuntergangs im Landeanflug.
Urteil des OLG Celle vom 18.12.2014, Az.: 13 U 29/14

Die AGB-Klausel eines Unternehmens, das unter anderem Luftbeförderungsleistungen über das Internet vermarktet, benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist unwirksam, soweit sie die sofortige Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht. Vorliegend tritt das Unternehmen nach den Angaben in seinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen selbst als ausführender Luftfrachtführer auf, so dass der Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Damit besteht eine Vorleistungspflicht der Fluggesellschaft, der Leitbildfunktion zukommt. Bei Vorauszahlung des gesamten Flugpreises durch den Kunden wird diesem das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet, insbesondere das Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft.

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17. Februar 2015

Anspruch auf Gegendarstellung bei Tatsachenbehauptung

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Gegendarstellung" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 29.01.2015, Az.: 4 U 81/14

Die Schlagzeile „Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“ auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift ist keine echte Frage und folglich nicht vom grundrechtlichen Schutz auf Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG umfasst. Ist die Frage vielmehr eine in Frageform gekleidete Äußerung, so handelt es sich um eine „rhetorische“ Frage und somit um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil.

Wird durch die Frage eine Person in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I , Art.1 I GG verletzt, entsteht ein Anspruch auf Gegendarstellung. Hierbei ist es nicht entscheidend, dass der durch die Frage auf der Titelseite entstandene Eindruck durch den Inhalt des Artikels im Innenteil der Zeitung korrigiert wird, da ein nicht unerheblicher Teil der Leserschaft als Titelseitenleser mit dieser Richtigstellung nicht erreicht wird.

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16. Februar 2015

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Spekulationsgeschäften

Sinkende Kurve des Finanzmarktes, mit Geldstücken im Vordergrund.
Urteil des AG Borken vom 26.02.2014, Az.: 15 C 290/13

Kaufsachen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Diese Gefahr besteht jedoch nicht, wenn der Preis der Kaufsache nicht unmittelbar und wesentlich von Kursschwankungen abhängt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Preis der Kaufsache so maßgeblich vom Verkäufer bestimmt wird, dass das einseitige Auferlegung des Risikos der volatilen Drittpreisbildung nicht auftreten kann, wie Gold.

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16. Februar 2015

Zu den Anforderungen an Werbung mit einem Prüfsiegel

Goldenes Garantiesiegel mit der Aufschrift "5 Jahre"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.12.2014, Az.: I-15 u 76/14

Wird ein Prüfsiegel in Werbung verwendet, muss eine Fundstelle über die zugrundliegenden Prüfkriterien als "wesentliche Information" im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG angegeben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Siegel sich auf die Qualität oder Sicherheit des beworbenen Produkts bezieht.

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11. Februar 2015

Zur Wirksamkeit einer modifizierten Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht im Text grün markiert
Urteil des LG Heidelberg vom 13.01.2015, Az.: 2 O 230/14

Eine Widerrufsbelehrung ist bei unerheblichen Abweichungen vom gesetzlichen Muster nicht fehlerhaft. Enthält die Überschrift der Belehrung eine Fußnote, die Fernabsatzgeschäfte ausschließt, führt auch dies nicht zur Fehlerhaftigkeit, da der Durchschnittsverbraucher dadurch nicht verwirrt oder unrichtig belehrt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Verbraucher von dem Unternehmer in einem persönlich geführten Gespräch eine Widerrufsbelehrung erteilt wird, die sich ausdrücklich auf ihn und auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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10. Februar 2015

Telekommunikationsvertrag ohne klare Preisangabe unwirksam

Smartphone liegt neben einer Brille auf einem Handyvertrag.
Urteil des AG Winsen vom 11.11.2014, Az.: 16 C 835/14

Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen ihren Kunden im Vertrag in klarer, umfassender und leicht verständlicher Form die Einzelheiten zu den Preisen der angebotenen Telekommunikationsdienste angeben, um der Preisklarheit nach § 43a Abs. 1 Nr. 5 TKG gerecht zu werden. Die Höhe des Entgelts aus einem Mobilfunkvertrag ist nicht bereits dann wirksam vereinbart, wenn der Anbieter nur auf eine Preisliste Bezug nimmt und auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, sondern erst dann, wenn der Preis im Telekommunikationsvertrag klar beziffert ist.

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04. Februar 2015

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden

Unter einem Mikroskop liegen zwei Tabletten.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 474/13

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, so muss in wissenschaftlich anerkannter Weise ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene Aussage bezieht, tatsächlich die behaupteten ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen auf die Gesundheit hat. Die Beweisführung über den Nachweis der Wirkung obliegt dabei dem Verwender der Werbeaussagen. Wird hierfür nachträglich ein Sachverständiger eingeschaltet, so können dessen Nachweise jedoch nicht auf den Zeitpunkt der getroffenen Werbeaussagen zurückwirken.

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