Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

Jurist in schwarzer Robe, der einen aufgeschalgenen Schönfelder in seinen Händen hält.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Irreführende Werbung, wenn abgebildete Komplettausstattung nicht vom Preis erfasst ist

Beiges Lederbett steht zwischen zwei Nachttischen, mit jeweils zwei Lampen, in einem hellen Schlafzimmer.
Urteil des OLG Hamm vom 5.06.2014, Az.: 4 U 152/13

Eine Prospektwerbung für ein Bett, welches mit kompletter Ausstattung einschließlich Unterkonstruktion, Matratze und Bettzeug abgebildet ist, stellt eine irreführende Werbung dar, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass sich der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur auf das leere Bettgestell bezieht und die restliche Ausstattung nicht zum Angebotsumfang gehört. Da dem Verbraucher Komplettangebote, welche die Unterkonstruktion und die Matratze im Preis mit beinhalten, durchaus bekannt sind, muss bei einem unzutreffend erweckten Eindruck zur Vermeidung einer Irreführung eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgen. Bezüglich des abgebildeten Bettzeugs wisse der Verbraucher jedoch, dass es sich hierbei lediglich um ein Beiwerk zu Dekorationszwecken handelt.

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08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

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07. Januar 2015

Verkäufer muss bei Auktionsabbruch Schadenersatz zahlen

Richterhammer, der auf einer Tastatur liegt.
Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13

Wird eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig abgebrochen, so steht dem Höchstbietenden Schadenersatz in Höhe des Warenwertes zu. Dies gilt auch für den Fall dass der Höchstbietende ein sog. „Abbruchjäger“ sein sollte, d.h. dass er sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um ggf. Schadensersatzansprüche realisieren zu können. Denn Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist gerade, dass sein jeweiliges Höchstgebot bindend geworden war.

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07. Januar 2015

Zur Verwendung von Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern

Papiere mit AGB-Klauseln, wobei eine in der Hand gehaltene Lupe das Wort "AGB" vergrößert.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14

Rechtswahlklauseln in AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, sind im Rechtsverkehr mit im Ausland ansässigen Verbrauchern unwirksam.

Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen steht ein Unterlassungsanspruch nach dem Unterlassungsklagengesetz auch bei innergemeinschaftlichen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze zu.

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07. Januar 2015

Online-Händler können sich nicht auf Widerrufsbelehrung vom Amazon berufen

Schriftzug "Widerrufsrecht" in Gesetzestext
Urteil des AG Mettmann vom 06.08.2014, Az.: 21 C 304/13

Online-Händler, die über den Amazon Marketplace verkaufen, können sich nicht auf die Widerrufsbelehrung berufen, die Amazon an seine Kunden verschickt. Ein Hinweis auf die AGB auf der Homepage von Amazon genügt ebenfalls nicht den fernabsatzrechtlichen Vorschriften. Vielmehr muss der Verbraucher die Widerrufsbelehrung direkt durch seinen Vertragspartner in Textform erhalten, so dass er dauerhaft auf sie zugreifen kann.

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02. Januar 2015

Zum „Opt-in“-Erfordernis bei Flugbuchungen im Internet

Grüne Taste mit Flugzeug-Symbol auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014,Az.: 6 U 148/13

Werden bei der Buchung von Flügen im Internet fakultative Zusatzleistungen angeboten, müssen diese dem „Opt-in“-Erfordernis entsprechen. Dieses ist dann erfüllt, wenn dem Verbraucher sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Annahme einer solchen Leistung fortzusetzen, gegeben wird. Auch die Ausgestaltung eines Buchungsvorganges, bei dem der Verbraucher sich für eine der beiden Varianten entscheiden muss, um fortfahren zu können, wird dem Erfordernis gerecht. Entscheidend ist nur, dass beide Alternativen gleichwertig und klar für den Verbraucher erkennbar sein müssen.

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23. Dezember 2014

Mehrere gleichartige Verstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen keine Handlungseinheit

Urteil des OLG München vom 23.10.2014, Az.: 29 U 2626/14

Ein Online-Händler, der eine rechtswidrige Formulierung in der Widerrufsbelehrung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung auf verschiedenen Handelsplattformen verwendet, begeht trotz der gleichartigen Einzelhandlungen jeweils eigenständige Rechtsverstöße. Bei den einzelnen Zuwiderhandlungen ist von außen für Dritte die Zugehörigkeit der Einzelakte zu einer Einheit nicht erkennbar, so dass eine natürliche Handlungseinheit ausscheidet.

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22. Dezember 2014

Anspruch auf Gewinn bei irrtümlicher Gewinnzusage

Urteil des AG Jena vom 14.05.2014, Az.: 26 C 871/13

Eine irrtümlich abgegebene Gewinnbenachrichtigung ist für den Gewinnspielbetreiber bindend und kann, da es sich um geschäftliche Handlung i.S.d. § 661a BGB handelt, nicht nach § 119 BGB i.V.m. § 120 BGB analog angefochten werden. Selbst wenn dies zulässig wäre, wäre vorliegend die Anfechtung mangels Darlegung eines Irrtums nicht wirksam erfolgt.

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