Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

27. März 2015

Auflösung eines Sternchenhinweises bezüglich Werbung kann irreführend sein

Goldener Stern
Urteil des LG Freiburg vom 23.02.2015, Az.: 12 O 105/14

Ein kritischer und situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher darf die Auflösung eines Sternchenhinweises bezüglich einer Werbung auf derselben Seite oder im nachfolgenden Text erwarten. Befindet sich die Auflösung auf einer vorangegangenen Seite, so gehört sie nicht zum Blickfang der Werbung und ist damit irreführend. Ebenso verhält es sich mit einem Sternchenhinweis, der für nähere Bedingungen auf das Internet verweist, wenn die dort genannten Einschränkungen ins Gewicht fallen und die Werbung damit praktisch hinfällig ist.

Weiterlesen
25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

Weiterlesen
25. März 2015

Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ ohne akademische Ausbildung ist irreführend

Mann will Golfball in das Loch schießen. Er befindet sich bei schönem Wetter auf dem Golfplatz
Urteil des LG Wuppertal vom 12.12.2014, Az.: 15 O 7/14

Die Verwendung des Begriffs „Diplom-Golflehrer“ zu Werbezwecken ohne eine entsprechende akademische Ausbildung ist irreführend und somit nach §§ 8 I, 3 Nr.1, 3, 5 II Nr.3 UWG zu unterlassen. Bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde durch die Verwendung des Begriffs „Diplom“, die Vorstellung einer besonderen Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium erweckt. Eine solche Titelführung begründet ein erhöhtes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten, den Ruf und die Zuverlässigkeit der entsprechenden Person, welches ohne die entsprechende akademische Ausbildung nicht zwangsläufig garantiert werden kann. Dabei ist es unerheblich, dass ein mit dem Golfsport vertrauter Interessent weiß, dass die Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ in Golfkreisen üblicherweise verwendet wird, um entsprechende Golffortbildungen und Qualifikationen zu bewerben, da der Großteil der angesprochenen Verkehrskreise nicht mit den Besonderheiten im Golfgeschäft vertraut ist und hinter dem Begriff „Diplom“ eine akademische Ausbildung vermutet.

Weiterlesen
24. März 2015

Zur Unzulässigkeit einer Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, die nicht wissenschaftlich bewiesen sind

Eine Plastikflasche mit Wasser um die eine Menge Tabletten herumliegen
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 482/13

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel, das innerhalb von drei Wochen durch Collagen, Hyaluronsäure und Elastin die Haut so glätten und straffen soll, dass der Konsument um 15 Jahre jünger wirkt, ist unzulässig. Denn bei diesen Werbeaussagen handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, die implizieren, dass sich der Konsum des beworbenen Produktes unmittelbar positiv auf den Gesundheitszustand des Verbrauchers auswirkt. Wird diese Wirkung aber nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt, so ist die Werbung unzulässig.

Weiterlesen
24. März 2015

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik ist Werbezugabe i.S.d. Heilmittelwerbegesetzes (HWG)

Ein Taxi das vor einer roten Tür mit der Norufnummer 112 darauf steht
Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2015 zum Urteil vom 12.02.2015, Az.: I ZR 213/13

Kostenlose Zugaben von Waren oder Dienstleistungen beim Kauf von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sowie bei medizinischen Behandlungen sind grundsätzlich unzulässig, da die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers besteht. Auch das Angebot einer Augenklink, Patienten einen kostenlosen Fahrdienst für die Hinfahrt zur und Rückfahrt von der Behandlung anzubieten, unterfällt diesem generellen Verbot von Werbegaben. Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn es sich bei dem Fahrdienst um eine handelsübliche Nebenleistung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG handelt. Dies wird nun das OLG Köln zu bewerten haben.

Weiterlesen
16. März 2015

Werbebegriff „Resort“ ohne entsprechendes Freizeit oder Gastronomieangebot unzulässig

Urlaubsresort und Palmen am Meer
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014, Az.: I-2 U 30/14

Ein einzelnes zur Vermietung stehendes Ferienhaus, welches unter der Internetadresse „www.Resort-B.eu“ beworben wird, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung gem. §5 I Nr.1 II und somit eine unlautere Handlung nach §3 UWG.

Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises verbindet mit dem Begriff „Resort“ ein über die bloße Beherbergung hinaus gehendes Angebot an Freizeit- und Gastronomie. Dabei ist es unerheblich ob diese Zusatzangebote vom Betreiber selbst oder von einem Dritten bereitgestellt werden. Ist ein Freizeit- und Gastronomieangebot nicht oder noch nicht gegeben, ist eine Verwendung des Begriffs „Resort“ für die Zeit des Fehlens eines solchen Angebots unzulässig und gemäß § 8 I S.1 UWG zu unterlassen.

Weiterlesen
16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

Hand hält weißes Smartphone auf dem ein Fußballspieler zu sehen ist
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

Weiterlesen
16. März 2015 Top-Urteil

Werbung für PKW-Modellreihe bedarf nicht immer einer CO²-Emissionsangabe

Auspuff eines Autos
Urteil des BGH vom 24.07.2014, Az.: I ZR 119/13

Amtlicher Leitsatz

a) "Modell" im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn unter einem Modell mehrere Varianten und/oder Versionen zusammengefasst sind, der Wert für die CO2-Emissionen dieses Modells auf der Grundlage der Variante oder Version mit den höchsten offiziellen CO2-Emissionen innerhalb dieser Gruppe anzugeben sind.

b) Die in Anhang IV Unterabsatz 3 der Richtlinie 1999/94/EG enthaltene Bestimmung, wonach der Kraftstoffverbrauch nicht angegeben werden muss, wenn in der Werbeschrift lediglich auf die Fabrikmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen wird, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass in einem solchen Fall immerhin die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.

Weiterlesen
16. März 2015

Amazon-Händler haftet für veraltete UVP-Angaben durch Amazon

Rote Enter-Taste mit der Aufschrift "UVP"
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2014, Az.: 6 U 178/13

Die zulässige Bewerbung von Produkten mit unverbindlichen Preisempfehlungen setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Werbung eine solche Empfehlung vom Hersteller tatsächlich vorliegt. Das Werbeangebot ist irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, wenn das Produkt in den allgemeinen Preislisten des Herstellers bereits nicht mehr aufgeführt wird. Dies gilt selbst dann, wenn das Produkt auch ohne eine offizielle Listung durch Einzelanfragen beim Hersteller weiterhin verfügbar ist.

Ein Händler, der sich zum Vertrieb seiner Produkte einer Verkaufsplattform wie z.B. Amazon bedient, haftet selbst dann für falsche UVP-Angaben, auch wenn er keinen direkten Einfluss auf die dahingehende konkrete Gestaltung des Verkaufsangebotes durch den Plattformbetreiber nehmen kann.

Weiterlesen
09. März 2015

Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

Handy auf dem rotes Münzgeld in Stapeln platziert ist.
Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

In einer Werbung für ein Smartphone zu einem Kaufpreis von 1,- Euro, das an den Abschluss eines Mobilfunkvertrags gekoppelt ist und in welcher mittels eines gut lesbaren Sternchenhinweises auf weitergehende Anschluss- und Vertragsgebühren hingewiesen wird, ist es nicht erforderlich, den sog. Handyzuschlag gesondert aufzuführen. Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass der Mobilfunktarif den geringen Preis für ein Smartphone "subventioniert" und es gerade nicht nur für abschließend 1,- Euro abgegeben wird.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a