Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

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12. September 2014

Google muss im Impressum erreichbare E-Mail Adresse vorhalten

Urteil des LG Berlin vom 28.08.2014, Az.: 52 O 135/13

Gemäß § 5 TMG muss Google als ein geschäftsmäßig handelnder Telemedien-Diensteanbieter in seinem Impressum u.a. eine E-Mail-Adresse angeben, die dem Verbraucher eine unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglicht. Diesen Anforderungen genügt Google als Diensteanbieter jedoch nicht, wenn bei Anfragen unter der in seinem Impressum angegebenen E-Mail-Adresse lediglich eine automatisierte Antwort versendet wird, der zufolge Anfragen unter dieser E-Mail-Adresse weder gelesen, noch zur Kenntnis genommen werden, sondern vielmehr darum gebeten wird, Anfragen über konkrete Kontaktformulare zu den jeweiligen Produkten des Anbieters zu stellen.

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12. September 2014

Zur Herkunftstäuschung beim Verkauf von Frischmilch

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.07.2013, Az.: 2 U 157/12

Der Vertrieb von Frischmilch unter dem Namen einer deutschen Region ist eine Irreführung wegen geographischer Herkunftstäuschung, wenn die Milch zwar größtenteils von ebendieser Region stammt, nicht aber dort abgefüllt wird. Der Durchschnittsverbraucher geht bei einer solchen Produktbezeichnung von einer gewissen Nähe zum Erzeugnis aus. Gerade bei Produkten, deren geographische Herkunft die Kaufentscheidung beeinflussen können, ist eine Täuschung über diese wettbewerbswidrig. Es ändert die Bewertung insbesondere nicht, dass der Milchhersteller Inhaber einer Marke mit Namen der betreffenden Region ist. Obwohl die Region ein eingetragener Markenname ist, so verliert sie dennoch nicht ihre Bedeutung als geographische Angabe.

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12. September 2014

Zur Unzulässigkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Telefonanbieters

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2013, Az.: 312 O 170/12

Eine AGB-Klausel, die einen Telefonanbieter dazu berechtigt, eine vom Kunden als Tarifoption gebuchte Flatrate für Telefonate ins Ausland kurzfristig zu kündigen, ist unzulässig. Weiter ist auch eine Vertragsklausel, nach der bestätigt wird, dass die AGB und die Preisliste über die Tarife dem Auftrag bei Vertragsschluss beigefügt waren, unzulässig, weil dies ein Empfangsbekenntnis darstellt, durch welches die Beweislast in unzulässiger Weise zum Nachteil des Kunden umgekehrt wird.

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09. September 2014

Unzulässige Preisanpassungsklausel in AGB von Heimverträgen

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.06.2014, Az.: 12 O 273/13

Klauseln in AGB von Heimverträgen, welche die Einrichtung zu einseitigen Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Bewohner berechtigen, widersprechen dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (§9 WBVG) und benachteiligen Verbraucher unangemessen.

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05. September 2014

Keine Vorauszahlung von Mitgliedsgebühren bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen

Urteil des OLG Dresden vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14

Partnerschaftsvermittlungsverträge sind als Dienste höherer Art qualifiziert, wodurch dem Kunden grundsätzlich auch ohne wichtigem Grund das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 627 Abs. 1 BGB zusteht. Regeln die AGB eines Anbieters, dass sich die Laufzeit eines solchen Vertrages automatisch verlängert und im Falle einer Kündigung bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet werden, sofern nicht der Anbieter die Kündigung zu vertreten hat, ist eine Vorleistungspflicht für die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit unzulässig, da eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

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04. September 2014

Zur korrekten Umsetzung der Buttonlösung und den Aufklärungspflichten

Urteil des AG Köln vom 28.04.2014, Az.: 142 C 354/13

Soll ein Kaufvertrag dadurch geschlossen werden, dass der Verbraucher eine Bestellmail schicken und dafür auf einen Link klicken soll, so ist es nicht ausreichend, wenn der Link mit den Worten ‚Zum bestellen und kaufen‘ beschriftet ist. Dies entspricht nicht der sog. Buttonlösung, da die Beschriftung nicht ähnlich deutlich wie ‚zahlungspflichtig bestellen‘ auf eine Zahlungspflicht hinweist.

Wird der Käufer nicht ausreichend über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufgeklärt, so kann dies einen Schadensersatz in der Form begründen, die ihn so stellt, wie er nach korrekter Aufklärung stehen würde.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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