Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Werbung als „medizinische Fußpfleger“ bei Nicht-Podologen ist unzulässig
Urteil des OLG Hamm vom 03.02.2011, Az.: I-4 U 160/10
Personen ("einfache Fußpfleger"), welche keine Podologen sind, dürfen sich nicht "medizinische Fußpfleger" nennen. Wirbt ein "einfacher Fußpfleger" mit der Aussage, "Praxis für medizinische Fußpflege", so ist dies eine irreführende Werbung. Begründet wird dies dahingehend, dass nur Podologen einen derartigen Mindeststandart erreichen, welche den Schutz der Gesundheit ausreichend gewährleistet.Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit „Marktführer“ werben
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 17.02.2011, Az.: I-20 U 116/10
Ein Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit der Bezeichnung "einer der Marktführer" werben. Eine entsprechende Werbung ist schon deshalb unzulässig, weil die Tätigkeit eines Ghostwriters im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten eine verbotene Dienstleistung darstellt. Dies gilt auch wenn innerhalb des Angebots darauf hingewiesen wird, dass die Erstellung lediglich für wissenschaftliche Übungszwecke zu verwenden ist und an einer Hochschule nicht als eigene Arbeit ausgegeben werden darf.Nachweis einer Einwilligung zu Werbeanrufen
Markenrechtsverletzung durch AdWord-Anzeigen
Das OLG Braunschweig hat in dem vorliegenden Urteil in Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH zu Markenrechtsverletzungen durch AdWord-Anzeigen entschieden, dass wer Internetwerbung mit Google AdWords schaltet und die Option „weitgehend passende Keywords“ gewählt hat, auch für Markenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann. Die Rechtsverletzung erfolgt dabei dadurch, dass über die von Google zur Verfügung gestellte Funktion der Liste der Keywords bei dem die Anzeige erscheint ein eine fremde Marke enthaltenes Keyword hinzugefügt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn das hinzugefügte Keyword bei Buchung der Anzeige auf der aufrufbaren Liste der hinzugefügten Keywords erscheint und abgewählt werden kann.
Vergleichende Werbung mit Gegenüberstellung zweier Kassenbons
Urteil des EuGH vom 18.11.2010, Az.: C-159/09
Die Zulässigkeit vergleichender Werbung ist davon abhängig, ob die verglichene Ware oder Dienstleistung für den gleichen Bedarf oder denselben Zweck bestimmt ist. Die vergleichende Gegenüberstellung des Gesamtpreises zweier Kassenbons aus zwei verschiedenen Supermärkten kann irreführend sein, wenn der Vergleich Produkte betrifft, die objektive Unterschiede aufweisen und dadurch die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers über den Kauf eines Produktes spürbar beeinflussen können.Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild als Dozent für IT-Recht an der Universität Augsburg
Verbotskern eines Unterlassungstitels
Zur Werbung für die Aktivierung „fettfressender“ Hormone ohne wissenschaftlichen Hintergrund
Urteil des OLG Hamm vom 30.11.2010, Az.: I-4 U 88/10
Es ist unzulässig, mit der Wirkung von Lebensmitteln zu werben, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Somit ist die Werbung für Kapseln, mit denen angeblich ein "fettfressendes" körpereigenes Schlankheitshormon angeregt werden soll, ohne dass dies im Rahmen einer öffentlichen Studie nachgewiesen wurde, irreführend. Insbesondere Verbraucher die unter ihrem Übergewicht leiden, sind oftmals unkritischer gegenüber neu beworbenen Produkten und daher schutzbedürftiger als andere Verbraucher.Pro7 muss Werbeeinnahmen für „Bimmel-Bingo“ in der Sendung „TV-total“ abführen
Pressemitteilung Nr. 31/10 des OVG Berlin-Brandenburg zum Urteil vom 02.12.2010, Az.: 11 B 35.08
Der Sender Pro7 muss die in den Jahren 2001 und 2002 mit den unzulässig ausgestrahlten Sendungen "Bimmel-Bingo" im Rahmen von "TV-total" erzielten Werbeeinnahmen an die Landesmedienanstalten abführen.
