Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

19. November 2008

Einwilligungserklärungen mittels „Listbrokings“

Beschluss des OVG NRW vom 26.09.2008, Az.: 13 B 1331/08

Formularmäßig eingeholte Einverständniserklärungen im Wege des sog. Listbrokings stellen keine wirksame Einwilligung in Webreanrufe dar, denn es ist für die Verbraucher praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen kann.
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07. November 2008

Namensnennung von Prominenten in der Werbung, Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 223/05

Pressemitteilung des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 223/05 Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 108/2008 des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor. ...
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05. November 2008

Keine wirksame Einwilligung in automatisierte Werbeanrufe bei Listbroking von Drittunternehmen

Beschluss des VG Köln vom 07.08.2008, Az.: 1 L 872/08 Die im Wege des sog. Listbrokings von Drittunternehmen „angemietete" bzw. erworbene eingeholte (formularmäßige) Einverständniserklärungen, stellt keine wirksame Einwilligung in automatisierten Werbeanrufe dar. Diese vorformulierten Einwilligungserklärungen in spätere telefonische Werbeanrufe, die ein Kunde im Zusammenhang mit Geschäften bei anderen Unternehmen abgegeben hat, sind wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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05. November 2008

Jobticket als Werbungskosten

Beschluss des LAG Kökn vom 14.08.2008, Az.: 7 Ta 270/07

Absetzbeträge gemäß § 115 I 3 Nr. 1 a) und Nr. 1 b) ZPO sind nicht aufeinander anzurechnen. Deshalb sind z. B. Kosten für ein Jobticket oder für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten zusätzlich zu dem pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen.
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05. November 2008

Verbot der Glücksspielwerbung im Internet rechtmäßig

Beschluss des BVerfG vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08 Die in § 5 Abs. 1 bis 4 GlüStV geregelten Werbeverbote, insbesondere das Verbot der Glücksspielwerbung im Internet, sind nicht unangemessen. Das Verbot der Werbung in Fernsehen, im Internet oder per Telefon gemäß § 5 Abs. 3 GlüStV stützt sich darauf, dass mit der Nutzung dieser Medien nach Einschätzung der Länder eine besonders starke Anreizwirkung verbunden ist. Eine solche Art der Werbung ist jedoch unvereinbar mit dem Ziel der Glücksspiel- und Wettsuchtbekämpfung. Das staatliche Glücksspielangebot soll lediglich der Kanalisierung des menschlichen Spieltriebs dienen, nicht jedoch einen förderungs- und ausbauwürdigen Wirtschaftszweig darstellen.
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04. November 2008

Unzutreffende Einwilligungsbestätigungsschreiben

Urteil des LG Bonn vom 09.01.2007, Az.: 11 O 74/06

Die Übersendung von Bestätigungsschreiben an eigenen Kunden als Wettbewerbshandlung ist eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer, wenn diese unzutreffende Einwilligungsbestätigungen zu konzernübergreifender Werbung - sog. Konzerneinwilligungsklauseln - enthalten.
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28. Oktober 2008

Telefonwerbung

Urteil des OLG Köln vom 23.11.2007, Az.: 6 U 95/07

Willigt ein Verbraucher ein, dass seine Daten zu "Werbezwecken" verwendet werden dürfen und ist bei der fraglichen Klausel die Telefonwerbung im Speziellen nicht ausdrücklich ausgenommen, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und genügt insbesondere den Kriterien des § 7 Abs.2 Nr.2 UWG nicht. Denn der Oberbegriff der "Werbung" erfasst gerade alle denkbaren Formen und Medien, also auch die Telefonwerbung.
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28. Oktober 2008

„Ein Leben lang gratis telefonieren“

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 05.09.2008, Az.: 2 W 48/08

Eine Blickfangwerbung mit dem Wortlaut "Ein Leben lang gratis telefonieren" kann nicht als leicht durchschaubar, lediglich werblich übertrieben erkannt werden. Vielmehr unterliegt auch der Blickfang dem Grundsatz der Unmissverständlichkeit. Ist eine glatte objektive Unrichtigkeit im Blickfang enthalten muss diese mit gut erkennbaren, lesbaren und nicht versteckten Hinweisen richtiggestellt werden um nicht wettbewerbswidrig zu sein.
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