Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Vorangekündigte, telefonische Kundenbefragung ohne Erlaubnis wettbewerbswidrig
Urteil vom OLG Köln vom 12.12.2008, Az.: 6 U 41/08
Wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich einwilligte, stellt auch ein vorher angekündigtes Durchführen einer telefonischen Kundenbefragung durch ein Marktforschungsinstitut im Auftrag für ein Unternehmen zu Service und Beratung eine unzumutbare Belästigung anhand von Werbung nach § 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG dar. Hierfür genügt bereits eine Erstbegehungsgefahr. Das Schweigen des Verbrauchers stellt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen keine Willenserklärung dar. Der Anruf selbst muss lediglich dem Ziel zur Förderung der Dienstleistung mittelbar beitragen. Ein tatsächlicher Gewinn ist nicht erforderlich.Testkäufe durch eine Scheinfirma
Testkäufe sind ein unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern. Insbesondere kann ein solcher unbedenklich geheim gehalten werden, da andernfalls der Erfolg vereitelt werden würde. Daher ist es wettbewerbsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zwecke eine Scheinfirma tätig wird.
Besonderheiten des Kommunikationsmittels beachtlich für irreführende Werbung
Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 58/06
Eine Werbung ist dann für den Verbraucher irreführend, wenn es dem durchschnittlichen Verbraucher nicht möglich ist wesentliche Informationen aus der Werbung zu entnehmen. Zu berücksichtigen sind dabei ebenso die Besonderheiten des jeweiligen Kommunikationsmittels. Bei der Fernsehwerbung muss der Verbraucher daher sowohl Informationen aus Ton, als auch aus Bild berücksichtigen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 UWG; Art. 7 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken).„Der schnellste DSL Anbieter bundesweit!“
Ansprüche gegen Mitbewerber bei vertraglicher Nutzung einer Marke
Streit um Domainnamen ahd.de
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht
Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens
Vorsätzliche Abo- und Kostenfallen im Internet
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebotes und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfallen“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei muss beim Vorliegen einer Täuschungsabsicht ein vorsätzlich wettbewerbswidriges Handeln zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern angenommen werden.

